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Zum Reffort der Abtheilung II . gehören die Aufnahmen in den band und Entlassung aus dem Staatsverbande , Naturalisationen , Ertheilung des Staats - Bürgerrechts , Ausstellung vonBefähigungszeugniffen für Schiffer und Steuerleute auf Grund gelegter Prüfungszeugnisse , das Gewerbewesen , ( Anmeldung neuer Gewerbebetriebe , migung gewerblicher Anlagen , Aufsicht über gewerbliche Hülfskaffen , ) das Todtenladenwe - fen , die Aufsicht über den Theerhof , den Wasserschout , die Anstellung und Beeidigung von Uehersetzern und Feldmessern , Beeidigung sämmtlicher von der Handelskammer angestellten mit öffentlichem Glauben versehenen sog . Wraker , die Aufsicht über die Landgemeinden auf Grund der Landgemeinde - Ordnung vom 14 . Oktober 1868 ( Bestätigung des Gemeinde - Statutes , der Borjtandswahlen , sowie der Gemeindebeschlüffe über Veräußerung von meindegründen oder Kapitalien , über Ausschreibung von Gemeindeländereien und nahme von Anleihen , über die Vertheilung der Gemeindelasten , über gemeindepolizeiliche Anordnungen mit Feststellung einer Uebertretungsstrafe und über die Vereinigung schiedener Gemeinden zu gemeinsamen Zwecken ; ferner die Entscheidung bei verweigerter Aufnahme in dm Gemeindeverband , bei Ablehnung der Wahl zuni Gemeindevorstande , bei Beschwerden über den Gemeindevorstand , bei Zweifeln über die Zugehörigkeit einzelner Grundstücke zur Gemeinde und bei Stimmengleichheit im Ausgleichungsverfahrcn über Streitigkeiten zwischen verschiedenen Gemeinden ) , das Kirchenweien auf dem Lande , soweit es noch in Frage kommt , das Einquartierungswesen auf dem Lande .
Mit der Abtheilung II ist außerdem ein seit 1871 gegründetes statistisches reau verbunden , zur Herstellung solcher statistische« Arbeiten , welche nicht schon , wie z . B . Handelsstatistik , anderweitig veröffentlicht werden .
Die Sitzungen finden Statt im Sitzungszimmer des Stadt - und Landamts auf dem Rathbause an jedem Dienstage Vorm . 11 Uhr . In den Sitzungen zu stellende Anträge sind spätestens am Tage vorher bei dem betreffenden Bureau anzumelden .
Die Bureaux beider Abtheilungen befinden sich gleichfalls im Rathhause ( in den Lokalitäten der früheren „ Kanzlei " ) und sind an jedem Werktage von 10 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags geöffnet .
Standesämter . Durch Verordnung des Senates vom 2 . October 1875 sind die zur Ausführung des mit dem 1 . Jan . 1876 in Kraft getretenen Reichsgesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließungen vom 6 . Februar 1875 im Lübcckischen Freistaate erforderlichen Verfügungen getroffen . Durch diese Verordnung ist der gestimmte Lübeckische Freistaat in zwölf Standesamtsbezirke eingetheilt . Das Bureau des Standesamtsbezirks Lübeck , welches die Stadt Lübeck und deren Vorstädte , sowie die Landgemeinden : Gothmund , Krempelsdorf , Schönböken , Strecknitz und Vorwerk umfaßt , befindet sich auf dem Rathhause im friiheren Bureau I . des Stadt - und amtes ; cs ist geöffnet an jedem Werktage von 10 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmit - tags , ferner für Anzeigen von Geburts - und Sterbefällen auch Nachmittags von 3 bis 4 Uhr und endlich für die gesetzlich am nämlichen Tage anzumeldenden Todtgeburten und in der Geburt Verstorbenen auch an Sonn - und Festtagen Vormittags von llj bis 12 Uhr .
Die Wasferlösungs - Commission wird gebildet aus den beiden dem Stadt - und Landamte zugeordneten Senatoren , dem Oekonömie Jnspector , dem mit dem bau betrauten Baüdirector und fünf praktischen Landwirthen aus den fünf verschiedenen Landbezirken als bürgerlichen Deputirten ; als Protokollführer fungirt der zweite Actuar des Stadt - und Landamtes . Alle Entwässerungs - , Bewässerungs - und Stau - heiten , welche einen Gegenstand der WasserlösungsOrdnung vom 2 . December 1865 den , gehören in Ansehung der Leitung , Entscheidung und Ausführung , soweit bei dieser letzteren überhaupt eine Behörde thätig werden muß , sowie hinsichtlich der Feststellung des Beitragssußes vor diese Behörde . ' „
Das Amt Travemünde welchem ein Amtsverwalter vorsteht , dem ein Kanzlist beigegeben ist , verwaltet für das Städtchen Travemünde und die Dörfer Brodten , Gneversdorf , Teutendorf , Ivendorf und Rönnau die Polizei , das Ouaran - tainewesen , das Strandamt , das Vormundschafts - und Hypothekenwesen , die freiwillige Gerichtsbarkeit , soweit solche nicht ausschließlich den Gerichten zugewiesen ist , die Ertheilung des Staatsbürgerrechtcs , die Gewerbcnerhältnisse , die Beaufsichtigung der Grenzen und die theilweise Hebung der öffentlichen Gefälle . Sitzungszimmer und Bureau befinden sich . " " Amtslokale ( der Vogtei ) zu Travemünde . Regelmäßige Amtssitzungen werden Dienstag Morgens um 10 Uhr gehalten . . . .
Das Hypvthekenwesen ist ein getrenntes , für Stadt und Vorstädte einersem , sowie andererseits für die Landbezirke und für das Amt Travemünde .