Full text: Lübeckisches Adreß-Buch.1877. (1877)

Wsgemeine Ilotizen . 
I - Staatsverfaffnng . 
§er Lübeckische Freistaat bildet unter der Benennung „ die freie und Hansestadt Lübeck " einen selbstständigen Staat des „ Deutschen Reiches " . Die Staatsverfassung ist eine republikanische und basirt auf dem Staatsgrundgesetze , der Berfassung vom 7 . April 'ö75 . Die Staatsgewalt steht dem Senate und der Bürgerschaft gemeinschaftlich zu . Der Senat besteht aus 14 Mitgliedern , von welchen 8 dem Gelehrtenstande ( davon mindestens 6 Rechtsgclehrte ) angehören und 6 Ntchtgelehrte , unter letzteren mindesten« 5 Kaufleute sein müssen . Wählbar ist jeder Bürger , welcher da« SOste Lebensjahr zurück - gklegt hat , iin vollen Genuß seiner bürgerlichen Rechte ist und dessen Bater , Sohn , Voll bruder , Halbbruder , Stiefvater , Stiefsohn , Schwiegervater , Schwiegersohn , oder offener Handelsgesellschafter nicht schon im Senate sitzt . Die Wahl geschieht durch eine für zedm Erledigungsfall besonder« zu ernennende , aus gleicher Zahl von Mitgliedern dessen»» und der Bürgerschaft bestehende Commission . Eine Verpflichtung zur Annahme der Wahl m den Senat findet nicht Statt : auch steht der Austritt au« dem Senate jederzeit frn . Der Erwählte bekleidet sein Amt lebenslänglich ; der Vorsitzende de« Senat« , den dieser elbst aus seiner Mitte auf zwei Jahre wählt , führt während dieser Zeit den Tckel Bürgermeister . Der Senat allein vertritt den Staat nach Außen hm . Im - innmi übt er die vollziehende Gewalt allein , die gesetzgebende im Verein mit der Bürgerjchast aus . Außerdem hat der Senat die Oberaufsicht über die bürgerlichen und religichen bieaimiven , ernennt und beeidigt den größten Theil der Staatsbeamten hat das Recht nw ettw hinf ) Begnadigung zu mildern oder zu erlassen , und es ist rhm überhaupt k«g sämmtlicher Staatsangelegenheiten anvertraut , insoweit nicht eine Mltnu . rkimg Z stminiung der Bürgerschaft ausdrücklich durch die Verfassung wrgeschmben ist . w Stelle Titel des Senates ist „ Hoher Senat " . Bemnte des SenÄ^ sind zwn Secretaire und der Staats - Archivar , sowie das Personal der Senatskanzle , und , . 6 • no ( 6 fünf , demnächst vier Rathsdiener . , 
„ „ Die Bürg erschuft besteht aus 120 Mitgliedern und geht aus allgemeinen und ° 
Wahlen hervor . Wähler und wählbar ist in der Regel jeder , m vollen Genuß 
Rechte stehende Staatsbürger . Die Wahlen der Ver reter wendn , w 10 abgeso 
Wahlbezirke , , vorgenommen , doch vertritt der Gewählte nicht einen W h ez - ' ^lt 
d>c Gesammtheit aller Staatsangehörigen . Die Vertreter werden auf sechs Tahwe ge 
de " ? N^ 3^ri 3af , rc Neuwahlen zum dritten . Theile " Sanft . De Mi 
der Bürgerschaft ist erforderlich zu Aenderungen in der J ’ L Aenderung 
Veräußerungen von Hoheitsrechten ; zur Erlassung , authentischm Ausleg g . 
°der Aufhebung von Gesetzen , sowie von Verordnungen . n g'KjB mugungcn jedoch und lediglich die Handhabung bestehender Gesetz« stl^ ^^d Kr zollen werden vom Senate allein beschlossen ) ; zur Einführu g , i^stattung des Gerung direeter und indirecter Steuern und Abgaben all» ^ noch nicht 
zuaÄ'ch^u Gottesdienstes an Religionsgesellschaften , denen es Privatstiftungkn 
'fanden ist , zur Ertheilimg von Privilegien : zu Verfügung^ ^ «xpro 
uach Maßgabe der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen ; welche den 
für jeden einzelnen Fall ; zum Abschluß von S ät bft Mjtgeneh - 
^j " del die Schiffahrt oder einen derjenigen Gegmstände * * jj , ^ ( Mitwirkung zu Mrn der Bürgerschaft unterliegen ; endlich steht . der Burgttschast - in - 
der Berwaltuna d . « raMta«5 , »a l»m , e des Vermögens - - - 
VriationLd der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen ; zur Anwendung des Enw Handel'Ä^^bes für jeden einzelnen Fall ; zum Abschluß von Staatsoerträgin , welch Miguna ^ Schiffahrt oder einen derjenigen Gegenstände betreffen , welche der Ritz eh - bei^ der Bürgerschaft unterliegen ; endlich steht der Bürgerschaft eine Mstwirkungch öffentij^Bcrwaltung des StaatSvermögens , sowie des Äennogens der Kwchm u Abschlliff - L Blohlthätigkeits - Anstalten , uamenllich Mitbewilligung der Budg 
°>chluffis von Staatsanleihen , «in ian d« Bürgschaft au , ihrer Ritte aus ¡mW
	        
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