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Wohlthätigkeitsanstalten .
Jnspector . Das Regulativ des Krankenhauses , durch Rath - un ! Bürgerschluß festgestellt , datirt vom 6 . November 1850 , ist burd Nachträge vom 8 . Mai 1852 , 25 . November 1855 , 3 . Decemb«
1857 und 24 . November 1862 modificirt worden . Das Kapitalver mögen des Krankenhauses betrug am Schlüsse des Jahres 1868 di Summe von 25 , 636 Mark ; die durchschnittliche Jahreseinnahme , ein schließlich der Kostgelder , der Zuschüsse aus andern Stiftungen un ! einem vom Staate je nach Bedarf in der Höhe von einigen Taufen ! Mark gewährten Zuschuß , beläuft sich auf ca . 35 , 000 Mark .
Das Irrenhaus , vor dem Mühlenthor auf dem sogenannt« Vogelfang an der Wakenitzstraße , mitten in einem geräumigen Gart« belegen , ist 1787 neu erbaut und im Jahre 1857 den Anforderung« der Humanität und der Wissenschaft gemäß reorganisirt worden . Al ! Heilanstalt ist es seiner inneren Einrichtung nach nur für die unten und mittlern Classen bestimmt , als Pflegeanstalt soll es aber aut für Geisteskranke aus den höheren Ständen dienen . Die Anstal : kann 50 Kranke aufnehmen , enthält für diese , außer einer klein« Kapelle , den nöthigen Badecabinetten u . s . w . 10 größere und ungefähi eben so viele kleinere Zimmer ; nach dem - Geschlechte und dem Krank heitszustand der Pfleglinge bestehen zwei Haupt - und drei Unterab theilungen , die strenge von einander getrennt , jede ihren eigenen H " i und Garten besitzen . Die Aufnahme in die Anstalt findet nur gegen Zahlung eines Kostgeldes statt , dessen Höhe durch verfassungsmäßigen Beschluß festgestellt ist und das für unbemittelte Pfleglinge von d« Polizeibehörde entrichtet wird . Ein Senator , der Hausarzt und viel auf je acht Jahre erwählte bürgerliche Deputirte bilden die Vorsteher schaft ; ein Jnspector hat die specielle Leitung der Anstalt . Durch ein von Senat und Bürgerschaft genehmigtes Regulativ vom 17 . Mi
1858 nebst Nachträgen vom 4 . Mai 1863 und 29 . November 1869 sind die Verhältnisse der Anstalt geordnet . Das Irrenhaus besaß a> " Schlüsse des Jahres 1868 ein Kapitalvermögen von 126 , 789 Mari und hat eine durchschnittliche Jahreseinnahmc von ca . 20 , 000 Mar !
6 . Communalanstalten .
a ) für die Stadt nebst den Vorstädten :
Die allgemeine Armenanstalt steht der speciellen Leitung d« eigentlichen Armenwesens vor ; ihre Ausgabe ist möglichste Verhütung der Armuth , Unterstützung der Dürftigen , Pflege und Heilung d« Kranken , nöthiger Unterricht der unvermögenden Jugend . — Unterstützung , welche sie gewährt , besteht in Anweisung von Arbeit Darreichung von Speisen , Brod , Brennmaterial und baarein Gelbe - Ferner läßt sie in zwei Armenschulen ( vgl . Schulen ) dürftige " Kindern Unterricht ertheilen , auch gewährt sie erkrankten Arme "
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