Full text: Lübeckisches Adress-Buch 1834 (1834)

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Gerichte ; Obcrgcr . , Nicdcrger . , Wette . 35 
1806 hatte der Hr . Pastor von der Hude , bis zur Zeit der Besitznahme Lübecks durch die zosen , dieses Geschäft in . weiterer Ausdehnung gesetzt , und seit der Befreiung von der französischen Herrschaft war demselben die Aufbewahrung der dazu gehörenden Schriften fernerhin anvertraut bis zu seinem Tode . Jetzt ist das Geschäft , die genealo« gischen Bücher fortzusetzen , dem Herrn Secret . Or . L . H . Kindler übertragen . 
Gerichte : 
1 ) Das Vberger . ist die zweite Instanz für Civil - Sachen , welche im Stadt - und Landgericht , zum Theil auch im Wetcegericht und im Amte Berger dorf , in der ersten entschieden sind ; auch die hörde für Verlassungen und Verpfändungen von Grundstücken innerhalb der Stadt und der Land - wehre , für Testaments - Eröffnungen u . s . w . — Criminal - Sachen entscheidet es , nach Maaggabe ihrer Schwere , in erster oder zweiter Instanz . Die geschlossenen Sitzungen werden im Audienz - saale des Rathhauses an jedem Donnerstage , mittags , und die öffentlichen Audienzen am ersten Donnerstage in jedem Monate gehalten . 
2 ) Das Vormundschafts - Departement , beauftragt mit der Ober - Vormundschaft innerhalb der Stadt , hält in der Regel ylle Montage , Vormittags 12 Uhr , ordentliche Sitzungen im Audienzsaale des Rathhauses . 
3 ) Das wieder - und Stadtger . , verbunden mit der gerichtlichen Polizey und der Criminaljustiz , entscheidet in erster Instanz über alle keiten , auch Ehesachen und Concurse , innerhalb der Stadt . Die Gcrichtöstube ist im Canzley - Gebäude ; die Gerichtstage sind Dienstags und Sonnabends , Vormittags 10 Uhr . 
4 ) Die wette ist die Gewcrbö - und Gassen - Polizey - Dehörde , schlichtet alle Streitigkeiten in genheiten der Zünfte und Gewerke , nimmt die Anmeldungen zum Bürgerwerden an u . s . w . 
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