Bei dem unterzeichneten Verleger dieses Addreßbuches ist zu haben :
Sammlung der Lübeckischen Verordnungen und kanntmachungen . 4ro .
Von dieser auf Verfügung Eines Hochedl . Raths druckten Sammlung sind bereits vier Bände erschienen ( der fünfte wird im Laufe dieses Jahres erscheinen ) , welche aus den Jahren 1813 bis 1829 alle von dem Senate erlassene Verordnungen und Bekanntmachungen vollständig , und dem in besonderen Anhängen 1 ) die Verordnungen für das Amt und Städtchen Bergedorf , 2 ) ältere aufs Reue in samkeit gesetzte Verordnungen , und Z ) die wichtigsten Erlasse einzelner Behörden enthalten . Chronologische und tische Register erleichtern das Auffinden einzelner Anordnungen .
Die Kenntniß obrigkeitlicher Verordnungen ist zumal in einem Staate , wo jeder Bürger zur Mitberäthung oder waltung öffentlicher Geschäfte berufen ist , nicht bloß für Rechtsgelehrte , sondern für Jedermann fast unentbehrlich .
( Einige wichtigere Verordnungen sind auch besonders gedruckt und einzeln zu bekommen , z . B . die schiedenen Gerichtsordnungen , die Stadtbuchs - , die Hypotheken - Ordnung für das Stadtgebiet , die Vor - mundschafts - , die Makler - , die Dielenträger - und Theerhofs - Ordnung , die den Stempel , die directen Steuern , die Accise und das Mahlgeld , die Schiffahrt , die Bürgergarde , die Reihefuhr u . s . w . betreffenden Verordnungen . )
Das Lübeckische Stadt - Recht . ( Nach der letzten im Jahr 1728 erschienenen Ausgabe unverändert abgedruckt . ) 1829 . 4to . geheftet .
Chronologisches Verzeichniß aller seit 1655 bis 1816 einschließlich hieselbst erschienenen öffentlichen ordnungen und Bekanntmachungen ; nebst ständigem Sach - Negistcr . 8 . geheftet .
Lübeckische Staats - , Comtoir - und alle sonstigen hieselbst erscheinenden Kalender .
Die Merkwürdigkeiten der Marien - und Dom - Kirche in Lübeck ; nebst angehängtem Nachtrage , das Overbecksche Gemälde betreffend . 8 . geheftet 8 ß