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Ausgabe M.
vor künfzig Jahren.
3863.
29. Dezember.
Die letzten dänischen Truppen überschreiten die Eider, wo⸗
burch ganz Holstein frei von dänischen Truppen wird.
Carmen Sylva.
Ju ihrem 70. Geburtstage am 29. Dezember.)
Carmen das Lied und Sylva der Wald.
VBon selbit gesungen das Waldlied schallt.
Ind wenn ich im Wald nicht geboren wär',
Dann säng' ich die Lieder schon längst nicht meht.
den Vögeln hab' ich sie abgelauscht,
der Wald hat alles mir zugerauscht,
Vom Herzen tat ich den Schlag dazu,
Mich fingen der Wald und das Lied zur Ruh'!
Wenn wir erdgeborene Söhne uns einmal eine Vorstellung
nachen könnten, wie es im Herzen der kleinen Prinzessin aus—
gesehen haben mag, in jenen goldenen Jugendijahren, wo am
Morgen der Wald die Lieder schenkte, wo am Abend ein
geheimes Tagebuch die oft so unbedeutenden Verschen liebevoll
aufnahm. Und dazwischen lag die Zeit, wo die lustige Sangerin
gar ehrbare Prinzessin sein durfte. Aber auch solcher Tage
varen nur wenige. Es gab lange Zeiten, in denen die Not,
ei es am Krankenlager oder sonst regierte. Gewiß, die eigen⸗
artige Entwicklung, die die junge Prinzessin zu Wied nahm, ist
richt zum wenigsten durch ihre Heimat und durch eine gluckliche
deitung in ihren besten Jahren bedingt. Feld und Wald gaben
hr die ersten Eindrücke. Die lebendigen Städte des Rheins
raren ihr früh vertraut. Und nur so erwarb sie sich die
Lebenskenntnis, die aus ihren ersten Gedichten schon spricht.
Met 19 Jahren setzte dann far sie die glücklichste, will sagen
lebhafteste Zeit ihres Lebens ein. Sie weilte im Winter 1861
am Berliner Hofe und trat hier der Großßfürstin Helene von
Rußland nahe, die ihr die Kenntnis der großen Welt ver—
mitteln sollte. Mit ihr weilte sie am Genfer See, lernte das
zrohze Leben in Petersburg kennen. Und von ihr lernte sie
die seltene Gabe, die Menschen zu erlennen, die sie selbst einmal
an den Worten bewiesen hat: „Zu Sympathie und Antirathie
hat man gar kein Recht, wenn man ein Christ sein will. Und alle
Menschen haben Hunger und sind krank und sterben, und die
meisten sind arm und gelangen aus Armut nicht zur vollen Ent⸗
wickelung. Schließlich ist jeder von uns fur alle anderen da,
und jeder soll dem anderen die Möglichkeit verschaffen, hell zu
strahlen, je nach der Kraft ihres Feuers. Einer kann nur Stroh—
feuer oder Feuerwerk sein, der andere ein stilles ewiges Lämp⸗
chen in einer Kapelle, der andere ein Mondstrahl, ein Irrlicht,
ein Glühwürmchen, eine Kohle, eine Facel, ein Leuchtturm.
Wenige bringen es bis zum Somenschein. Wohl uns, wenn wir
einem Sonnenschein begegnen, oder selbst eine warme Sonne
im Herzen tragen, an der alles reift und alles schmilzt“. Das
sind Worte, wie sie die 60jährige Dichterin sprach, Worte, die
hie Erfahrung des Lebens und das Gefühl, das Leben sich ver—
dient zu haben, sprechen ließen. F
Im Herbst 1369 erschien zu Wied Fürst Carol von Rumänien
ind warb um die Hand der Prinzessin. Er erhielt das Jawort,
ie Versicherung der Teilnahme an dem aroßen Werke. das in
eine Hände gelegt war.
Und das Versprechen wurde gehalten. „Mutter der Verwun—
deten“ wurde die Königin genannt, als sie in dem Kkiege von
1878,79 die Pflege der Truppen eigenhändig übernahm. Und
vie im Kriege, so im Frieden. Ein zartes Kind wurde ihr rom
Tode geraubt, sie wurde dafür die Mutter eines ganzen Vollkes.
Und nun noch weniges über die Dichterin.
Die wirkliche poetische Kraft setzte. den Lebensumstaänden
gemälß,, erst relativ spät ein. Erst die rumänischen Volks—
lieder haben Carmen Sylva auf den rechten Weg geführt. Was
bisher sorgsam in die Tagebücher eingetragen war, war frei
von allem Zwang der Form, dafür aber auch ohne jede Form
gewesen. 1881 erlschienen die rumänischen Dichtungen. Hier war
die Dichterin als nachschaffende Uebersetzerin gezwungen gewesen,
Metrit und Form zu beachten. Dann folgten rasch die übrigen
Werke: noch 1081 ,Die Hexe“, das zum ersten Male das Vseu—⸗
donnm brachte, 1882 „Jehovah“, 1884 , Meine Ruh“, das
hedeutendste Gedichézwerk. Ferner seien genannt „Mein Rhein“,
Pensses d'un reine“ und die „Pelesch-⸗Maärchen'“.
„Ich trat als junges Mädchen einmal bei einer alten
Dame ein. Die saß im Morgensonnenstrahl und las in ihrer
grocen Vibel, in die sie ihre Brille hineinlegte und sich mit
onnigem Lächeln mir zuwandte. Und diesles Lächeln strahlte
durch mein ganzes Leben, als das einzig Beneidenswerte auf
Erden.“ D.G.
ια
Derjährung von Forderungen.
(GAchtung! Ausichneiden!)
Die Gewerbekammer bittet uns um Aufnahme folaender Aue—
dührungen:
In den beteiligten Kreisen herrscht vielfach noch grotze Un⸗
plarheit über die ehoheunß von Forderungen. Es —* da⸗
der im Hinblid guf die aismählich herannahende Jahteswende
ngebracht, auf die namentlich für das gewerbliche Leben in
denmenden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches
sinzuweisen.
Fie“ Verjährung von Forderungen oder richtiger: die An—⸗
pruqhe verja hrung, wirkte nicht forderungszerstörend, sondern ge—
mahrt dem Sauldner. d. ihe degenigen, gegen den der Ansprüch
Jeht. nur die VBesugnis, die Befriedigung des Anspruches zu
yerweigern. F
Macht der Schuldner die Veriährung ve geltend. sondern
ahll er so fann er grundsätzlich das Gezahlte nicht zurüdver⸗
angen guch dann — wenn er diese Erwägung irrtümlich ge⸗
nahht oder wenn er fie überhaupt nicht gemacht und vielleicht
ie Veriahrung gar nicht gekannt hat.
DTie uee Verlahrungsfrist beträgt T& 8 195
B. 6.B. 30 Jahre. Tieser Regel, die aus unserer heutigen
Betrachtung ausscheiden muß, stehen aber so viele Ausnahmen
zegenüber, daß die Ausnahmefälle die Regelfälleanzahl weit
abertreffen. Aus den Ausnahmefällen wiederum iollen hier nur
die einer kurzen Verjährungsfrist von 2. bis 4. Jabren Imnser-
worsenen Ansprüche herausgegriffen werden. Es e
Faben gewöhnlich um kleingtke Summen, diese Jälle find aer
Achts deltowenlger fut das tãoliche Leben von ganz delonwere
Wichtgteit. Hierher gehoͤren dot allem die Anspruͤche zwischen
Bewerbetreibenden und Publikum.
Tie dten Verjahrunosfrlsten der . 108 and 1801 v. B.S
lind ein Riederfcblag hes modernen Vertehrslebens und bezwecken
es. 3Wwö—
Abend⸗Blatt Ur. 656.
Montaq, den 29. Dezember 1913.
icht etwa eine Benachteiligung der durcy die 2- oder 4lahrige
Zerjährung betroffenen Klasfen, die vorwiegend, dem leineren
ittelfsand a ngehsren, sondern dienen hauptsächlich der oxd-
Ungsmaͤßigen Buchführung und Betfämpfung der Kreditwirt-
chaft. KZaneben fordern sie allerdings auch das Interesse des
Bublikums, dem nicht wohl Woenne werden Jann, die Beweis-
itlei für die erfolste Erfullung der Verbindlichkeiten des däa-
ichen Kleinverkehrs jahrzehntelang aufzuheben.
Gemäß 6 106 Abs. 1 B. G.B. veriähren, in zwei Jahren
Ae Anspruͤche: —
1. der Kaufleute (Groß⸗ und Kleinkaufleute), Fabrikanten,
aeee der Kunstgewerbetreibenden (3. B. Vhoto-⸗
Fraphen, Lithographen. Kunstdruderesjen wegen Lieferung
pon Waren, Ausführung von Arbeiten, Besorgung von
Geschãften (x. B. wegen der Provisionsansprüche der Kom⸗
nisionare. Spediteure. Handlungsagenten, Handelsmaklerd,
inschliech der Auslagen; es darf lich hierbei aber Ine
im Ansprüche wegen Leistungen für, den Gewerbebetrieb,
ondern fur den dersonlichen oder den Sausbedarf des
Schuldners handeln;
der Land⸗ oder Forstwirte wegen Lieferung von land⸗
der forstwirtschaftlichen Erzeugnissen zur Verwendung im
haushalte des Schuldners;
der Transportunternehmer Eisenbahnunternehmungen,
Frachtfuührleute, Schiffer. Lohnkutscher und Boten) wegen
es Fahrgeldes, der Fracht, des Fuhr⸗ und Botenlohnes
inschließlich der Auslagen;
vers Gastwirte, der Speise- oder Getränkewirte für Woh—
ung und Beröstigung und lonstige Bedürfnisse ihzrer Gälte
inschließlich der Auslagen:
der Lotterielogsehändler. wenn die Lose nicht zum Weiter⸗
»ertrieb geliefert werden;
derjenigen, welche bewegliche Sachen gewerbsmäßig ver⸗
mnieten (3. B. der Mietbibliothelare, Musikalienvermieter,
aicht aber der Häuser⸗ und Zimmervermieter) wegen des
Mietzinse
der für andere perbomahin Dienste Leistenden oder Ge⸗
schäfte Besorgenden (z. B. der Gesindevermieter, Dienst⸗
männer, Wäscherinnen) wegen Vergütung und Auslagen;.
der Privatbediensteten wegen des Gehaltes, Lohnes oder
anderer Tiensibezüge einschließlich der Auslagen, sowie
denihorren wegen ihrer Vorschüsse auf solche An⸗
prüche;
der gewerblichen Arbeiter 833 — Gehilfen, Lehrlinge,
Fabritarbeiterd. der Tagelöhner und Handarbeiter wegen
des Lohnes usw. einschließlich der Auslagen, der Arbeit⸗
IV wegen der auf solche Ansprüche gewährten Vor⸗
e; J
O. der Lehrherren und Lehrmeister wegen des Lehrgeldes und
anderer im Lehrvertrage vereinbarter Leistungen, lowie
wegen der für die Lehrlinge bestrittenen Auslagen;
1. der Parteien wegen der ihren Rechtsanwälten geleisteten
Vorschüsse;
12. der Zeugen und Sachverltändigen wegen ihrer Gebühren
und Auslagen. n
Gemäß 8 1095 Abs. 2 undeg 107 B. G.⸗B. veriähren in
lier Jahren die Ansprüche:
1. der (Cuinter Ziffer 1genannten) Kaufleute, Fabrikanten.
rt uͤnd Kunsigewerbetreibenden, salls ihre
eistung für den Gewerbebetrieb des Schuldners erfolgt:
bermit sind also solche Leistungen dieser Personen gemeint.
die nicht dirert an das konsumierende Publikum, sondern
an Händler erfolgen;:
der Land⸗ oder Forstwirtschaft für Lieferung von land-
oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen, die nicht im Haus⸗
halt des Schuldners verwandt werden sollen;
der Lotterielosehändler. falls die Lole zum Weiterver«
trieb geliefert wurden;
auf, Ruckstände von Zinsen einschließlich der als Zuschlag
zu den Zinsen zu enttichtenden Amortisaltionsquoten, die
namentlich bei hwpothekarisch gesicherten Darlehen vor⸗
kommen:
auf, Ruckstände von Miet⸗ und Pachtzinsen wegen unbe⸗
oer Sachen Immobilien) und von Vachtzinsen von
Rechten:
auf Rüchstände von Renten, Auszugsleistungen, een
dungen, Wartegeldern, Ruhegehalten. Unterhaltungsbei⸗
und allen anderen regelmäßig wiederkehrenden
eistungen.
Tie kurze Veriährung, Cind zwar sowohl die zweitabrige
s auch die vierjähriges beginnt nach 8 201 B. GB. mit
zem ESchluß des Kalenderiahres:
1. In welchem der Anspruch entstanden ist der
J von weichem an eine eiwa vereinbarte Kündiaung zu—
zässig ist oder
alie der Schuldner erst nach Ahlauf einer bestimmten
Frin eine Keistung zu bewirkten hat, mit dem Schluß des
Kalenderjahres, in dem die Anfechtung zulässig ist.
Am 31. Dezember 1913 veriähren demnach in der Regel
ille Forderungen die in der Zeit vom 1. Jagnnar his Zzum
I. Dezember 14110 fällig geworden sind. mithin glle For⸗
erungen für im Jahre 1911 erfolgie Lieferungen und Leistungen
on Insbenen Fabrikanten. Handwerkern usw, an ihre Privat
ndschail. Nile“ Forderungen aber wegen Lieferungen und
eistimgen für, den Gewerbebetrieb aus demselben Jahre ver⸗
ahren erst mit dem Schluiß des Jahbres 1915. Sind, iedoch
ie Lieferungen und Leistungen für den, Gewerbebetrieb schon
m Jehre 1900 erfolgt. so veriähren die Forderungen defür
nit dem Schlusse des Jahres 1913.
Ifn bei der Lieferung oder Leistung vereinbart worden.
ahß die Zahlung in einem Jahre erfolgen soll, ist also der Be⸗
rag dhestunder worden, so beginnt die Verjährung erst mit. dem
hlaus des Jahres. in welchem die Zahlung der getroffenen
sbreße gemäh erfolgen folise Hat z. B, ein Möbelfabrikant
m Februar 1911 einem Beamten eine Wohnungseinrichtung
diefert, und zwar Bezahlung für, den J. Inli 1912 abge,
acht, so“ verjährt der Anspruch des Möbelifabrikonten erit
nin dem 31. Dezember 1814
Der Gesetzgeber hat jedoch Mittel geschaffen. durch die
nan sich gegen den Verfall der —B85 durch Verjährung
chützen kann Mans unterscheidel die Unterbrechung der Ver;
ahrung, wodurch die begonnene Veriährung ganz beseiligt
bird. wobei sie nur zeitweilig zum Stillstand gelaugt. unbe⸗
chadet der Möglichkeit späteren Weiterlaufes.
Die Verjährung wirde noch den 88 203. 200 B G⸗B.
unterbrochen:
wenn der Verpflichtete (Schuldner) dem Berechligten
Gläubiger) gegenüber den Anspruch 8 Forderung) durch
Abschlagszahlung, Jinszablung. Sicherheitsleistung durch
zin Stundungsgesuch oder in anderer Weise anerkennt:
venn der Berechtigte (Gläubiger) auf Befriedigung oder
Feststellung des Anspruchs (der Forderung), anuf Erteilung
er Voflstredungsklaufel oder auf Erlassuna des Voll-
treckungsurteiis Ksage erhebt. Der Erhebung der Klage
ohen 3. B. gleich:
3) die Zustellung eines Zahlungsbefehls im Mahn—⸗
verfahren;
d) die Anmeidung des Anspruchs im Konkurse;
5) die Geltendmachung der Aufrechnung des Anspruchs
im Prozesse;
h die Streitverkündung in dem Prozesse, von dessen
Ausgang der Anspruch abhängt.
Die Verjährung wird erst mit der Zustellung an den Schuld—
ser unterbrochen. Wird gegen einen Jahlungsbefehl Wider-
pruch erhoben, so muß binnen 6 Monaten Klage erhohen
verden, peil Jonit die Unterbrechuna der Veriährung unwirk-
am wirde
—
Sito die Verjährung unterbrochen, so dommt nach 8 211
—A Unterbreduns verstrichene Zeit nicht
Rehr in Betracht, sondern es beginnt, eine neue Veriährung,
Imd zwar schon init dem Ende des betr. Jahres.
Die Versaͤhrung, ist gehemmt;
durch verzogerliche Einteden, die den Verpflichteten (Schuld⸗
ner) vorubergehend dur Verweigerung der Leistung be⸗
— hierher gehört vor allem die Stundung der
eistung;
die Verjährung ist ferner gehemmt. solange der Berechtigte
(Glaͤubiger nmerhaib der letzten 6„Monate der Ver⸗
Jahrungspflicht durch Stilistand der Rechtspflege der zu⸗
sandigen Gerichte und Behörden 43. B. infolge Krieges-
uffiandes. Ueberschwemmung des Gerichtsortes oder durch
höhere Gewalt an der Rechtsverfolgung, verhindert ist
Der Zeitraum der Hemmung wird in der Verjährungsfrijt
nicht eingerechnet, War daher der hemmende Umstand schon
ABeginn der Verjaͤhrung vorhanden, so beginnt deren Lauf
nzwischen noch nicht. Tritt jener erst später ein, so wird
ie Beinmungsdauer in den Lauf der Verjährung nicht einge-
echnet. Die fruher abgelaufene Dauer bleibt bestehen und
pird, nach Wegfalt des Hemmungsgrundes in die neu laufende
Berjährungsfrist eingerechnet.
Jetzte wo uns nur sioch einige Tage von der Jahreswende
rennen, richten wir an die Gewerbetreibenden. besonders an die
anderker die dringende Mahnung, ungesaäumt ihre Geschäft
her di solche Forderungen hin Zu, prüfen. die am
zji. Dezember 1913 der Verjährung zum Opfer fallen, und den
nergishen Versuch zu maghen, eine Äbschlagszablung oder doch
um mindesten ein schriftliches Schuldanerkenntnis zu bekommen.
Helingt nicht, dann ist es die höchste Zeit. den Klageweg
p beschreiten oder, was am beguemsten ist, einen Zahlungs-
efehi gegen den fäumigen Schuldner zu erlassen.
Es handelt sich, wie schon gesagt, in erster Linie um die
m Kundenvertehr aus Lieferungen und, Heistungen für den
ersönichen und den Sausbedarf des Schuloners herrührenden
adein Jabre 1811 entstandenen Forderungen und um die
pegen Lieferungen und Leistungen für den Gewerbebetrieb des
Schüldners im Januar 1000 r Entstehung gelanaten Forde⸗
»ungen.
Aus den Nachbargebieten.
Schleswig⸗Holstein.
Altona, 29. Dez. Die Zahl der Aerzte in Schles;
wig-⸗Holstein betrug im Jabre 1912 00 und im Jahre 1913 906.
Kiel 29. Dez. Rätselhafter Tod zweier
Kinder. Ein trauriges Weihnachtsfest war einer in der
Wahlestraße in Kiel-Ellerbek wohnenden Familie beschieden.
Am Mittwoch vormittag fand die Frau, als sie ihr sechs
Wochen altes Kind und ein gleichaltriges Pflegekind aus
dem Bett nehmen wollte, beide tot vor. Die Todesursache
sann erst durch die Obduktion festgestellt werden, so daß sich
näheres noch nicht mitteilen läßt. Eine gewaltsame oder
Jewollte Einwirkung liegt jedenfalls von keiner Seite vor. —
den Tod in den Flammen fand am zweiten Weihnachts-
age der Maler Stoltenberg in Bendfeld. Der Teil des Hauses,
nadem das Feuer ausbrach, wurde von St. der seit einigen
zahren Witwer und leidend ist, allein bewohnt. Nachbarn.
ie das Feuer bemerkten, konnten wegen des Rauches leider
icht mehr in alle Gemächer der Wohnung dringen. Beim
Abräumen des Schuttes fand man mittags die Leiche Stolten-
»ergs. Man vermutet, daß das Feuer beim Heizen oder durch
Umstohen einer Lampe entstanden ist. s—
Segeberg, 29. Dez. Ein Musilkverein ist hier ins
Leben gerufen worden. Der Verein will durch Aufführung ge—
anglicher und instrumentaler Werke gute Musik pflegen. — Der
ßesamtschaden des Pronstorfer Brandes am
11. Dez. beläuft sich auf 160 000 M.
Oldesloe, 28. Dez. R osenstad t. Die Bestrebungen
es Bundes der Stornrer sind seit einiger Zeit u. a. auch darauf
gerichtet, unsere Stadt nach dem Vorbilde det Städte Eutin
und Schleswig als Rosenstadt auszugestalten. Der Verein bhofft,
daß sich außer den 100 Mitgliedern des Bundes möglichst
ille Hausbesitzer zuw Anopflanzen von Rosen bereit sinden lassen
verden.
Reinfeld-Neuhof. 28. Dez DerGemeinnüßige
Verein von Neuhoff halte sich zu Anfang diesez Jahres
in die Lübed-Büchener Eisenbahngesellschaft mit der Bitte ge⸗
pandt. daßz dem Bahnsteig⸗Schaffner, welcher jedem Wind und
PWetter qusgesetzt sei. zum Schutze hiergegen ein, Pavillon ge⸗
etzt würde; von der Ddirektion wurde auch bald die Zusage
einacht. Jetzt ist er aufgestellt worden. — Ein gleicher
Pavillon ist auch in Bargleheide aufgestellt worden.
Lemkendorf a. F. 29. Dez. Verkauft hat Carl
Wilken hierselbst seinen Hof für 245 000 Mian Heinrich Rickert,
Kemps, zum 1. Febr. Der Hof war bereits seit mehreren
Henerationen im Besitz der Familie Willken, einem Geichlecht,
das seit Jahrhunderten der Insel Fehmarn viele tüchtige Land
wirte und ebensolche Landwirtsfrauen lieferte
Großherrogtum Oldenburg und Fürstentum Lübed.
Eutin, 29. Dez. Ein schrekliches Brapdunglüd
jat am Heil. Abend die Familie des Architekten N. hiers. be—
rofsen. Während die Eltern mit zwei größeren Kindern in
inem ihnen nahestehenden Hause zum Feste weilten und, das
üngste etwa vier Monate alte Kind unler Obhut des Dienst⸗
Jädchens zu Hause blieb, fing der Betthimmel an der Wiege
Feuer, so daß im Nu das Ganze in Flammen stand. Die
Feuerwehr wurde alarmiert, das Zimmer brannte volhtändis
rus, das kleine Kind aber wurde nur noch verkohlt aufgefunden.
K. Niendorf, 29. Dez. Verkauft hat, Landmann
dröger feine Kate, Ede Hävener- und Strandstratze. au den
Staat für 17000 M. Dadurch ist es möglich, die Straße
erade zu legen, was schon immer sehnlichst exwünscht wurde.
lüch der Piatz vor dem Hotel „Stadt Hamburg“, zwischen
er Strandyromenade und der Strandstrahe, Westphal ge⸗
yörig, ist von der Regierung für 11000 Meiangekauft worden.
Luf diesem Plaß soll ein Musifpavillon errichtet werden.
Niendorf (Ostsee), 28. Dez. Erfolgreiche Boh—
ung. Behnke⸗-Hamburg verkaufte seine hier in der Nähe des
atholischen Stifts St. Johann gelegene Villa an die latholische
zßemeinde in Hannover, die in diesem Hause ein Erholungsheim
ur arme Kinder einzurichten gedenkt. Da die Trinkwasserver⸗
ältnisse hier viel zu wünschen übrig lassen, wurde auf dem
enachbarten Grundstück von einer Hamburger Bohrfirma bis
30 m tief gebohrt, ohne daß Wasser gefunden wurde. Da⸗
egen gelang es der Lübed-Schwartauer Bohrfirma Hillewerth.
„e artesische Schicht schon in einer Tiefe von 66 m anzubohren.
die beim Probepumpen riesige Wossermengen zutage förderte.
Grokherzoatumer Medlenbura.
Groij⸗bLüsewitz, 29. Dez. Niedergebrannt ist in
»er Nacht zum Sonnabend auf dem Kämmereigute Sanitz eine
nit Hafer gesfüllte Scheune. Das Feuer ist wahrscheinlich durch
BelbstentAnuna entitäandern