Full text: Lübeckische Anzeigen 1913 (1913)

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56 ——33 F 77 J3— 
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Wöchentlich 13mal (Wochentags morgens und 
aAbenbs, Sonntags morgens) erscheinend. Bezugs⸗ 
zreis für bas Vierteljahr 3,30 Mark einschließlich 
Bringgeld in Lübeck. Durch die Post bezogen ohne 
BZeitellgeld 330 Mark. Einzelnummern 10 Pfg. 
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ʒ Pfg. fur Auswaͤrtige 30 Pfg. f. Geschaftl Mit. 
eilungen 1Mt. d. Zeile. Tabellen⸗ u. schwieriger 
dan den Anforderungen entsprechend höher. o o 
Beilagen: Vaterstädtische Blätter. — Der Familienfreund. 
63. Jahraan Nachrichten für das Herzogtum Lauenburg, die 
— hrga r Fürstentümer Ratzeburg, Lübed und das angren⸗ 
bRan v zende mecklenburgische und holsteinische Gebiet. 
G. m. b. S. m Lübed. — Geschäftsstelle Abere a Gonigitr. 46). Fernspre cher 9000 u. 8001. 
Donnerstaq, den 18. Dezember 1913. 
Amtsblatt der freien und hansestadt Lübeck 
zeiblatt: Gesetz⸗ und Verordnungsblatt ext 
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Prud und Verlag: Gebrüder Borcher⸗ 
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Abend⸗Blatt Ur. 640. 
3 
eFrsoe Blatt. hierzu 2. Blatt. 
der heutigen Nummer 6 Seiten. 
nichtamtlicher Ceil. ——— 
Der Steuer⸗General⸗ Pardon. 
Die Veranlagungsbehörde für den Wehrbeitrag erließ in 
inserer gestrigen Morgen⸗Ausgabe eine Bekanntmachung über 
»en Wehrbeitrag. Im Anschluß hieran seien die nach— 
tehenden Ausfsihrun en von R. Ritter in der Deutschen 
Steuer-Zeitung (ktober 1913. Frankfurt a. M) wieder⸗ 
gegeben 
die Folgen falscher Angaben, Verschleierungen, Verbringen von 
Vermögen ins Ausland zum Zwecke der Verheimlichung von 
Zermögen, sowie über Strafen — unter Umständen Ge— 
ängnis —. Nachsteuern usw. berichtet, so daß ich Sarauf ver⸗ 
ichten kann, hierauf nochmals näher einzugehen“ Ich kann 
rich darauf beschränken, nochmals vor falschen Angaben zu 
arnen und dringend zu raten, etwaige frühere Vergehen 
ach dieser Richtung hin rechtzeitig gutzumachen, das heißt, 
ein Gewissen durch recht baldiges Eingestehen der Verfehlungen 
u entlasten und damit schweren Folgen vorzubeugen. Hierzu 
st den Defraudanten in den Bestimmungen des 8 68 des 
Wehrbeitragsgesetzes ein Mittel an die Hand gegeben, das 
hnen sobald nicht wieder geboten werden dürfte. 
Der soaenannte Amnestie-Paragraph 
—— F — — —— 
ist geschändet und die Erben müssen die Folgen tragen und 
nachsteuern. Ein häßliches Bild rollt sich auf, man hat den 
Jerstsorbenen. oft Träger zahlreicher, öffentlicher Ehrenämter, 
ls Ehrenmann gekannt. Mit einem Male verflüchtet das 
dauetnd ehrende Angedenken“ und die allgemeine Verachtung 
jeht auf die hinterlassene Familie über. Etwas bleibt immer 
»ängen. Das alles, um womöglich einige Mark Steuern zu 
paren, die zu leisten dem Verstorbenen eine Kleinigkeit gewesen 
väre. Lieber versteuere man den letzten Pfennig! Daärum 
ver Wahrheit die Ehre! Ergreift die euch gebotene Hand 
und schiebt euer Bekenntnis nicht auf die lange Bank. Man 
lopfe lieber heute schon, nicht erst morgen, an die Pforte der 
Zteuerbehörde und gebe offen und ehrlich das Hinterzogene an. 
Weder Strafe noch Nachsteuer, bei keiner 
Steuer, auch nicht für rückliegende Zeit, trifft 
denijenigen, der rechtzeitig vor der zuständigen 
Behörde das Entzogene angibt.“ 
Man kann die Berichtigung schon bald bei irgend einer 
der berorstehenden Veranlagungen bei der Behörde anbringen, 
ind zwar bis zur Veranlagung des Wehrbeitrages. Nachher 
inden die Amnestiebestimmungen keine Anwendung mehr, der 
Saumselige wird dann die nosse Wicht der Folgen zu tragen 
aben. 
Die mündliche Berichtigung bei der Steuerbehörde ist der 
chriftlichen in allen Fällen vorzuziehen, indes kann man aber 
uch letzteren Weg wählen, man läuft allerdings bei nicht 
zenügenden Angaben Gefahr, zu näheren Erklärungen vorge— 
aden und befragt zu werden, was zweifellos manchem sehr 
einlich sein dürfte. 
Unter Umständen bediene man sich seines Anwaltes oder 
estehender seriöser Privat-Steuerbureaus, sorge aber dann 
zafür. daß der Vertreter bis ins Kleinste hinein 
drientiert ist. —— — 
Ich schließe, indem ich der Hoffnung Ausdrud gebe, daß 
neine Ausführungen auf fruchtbaren Boden gefallen seien und 
nanchem das Beschreiten des Weges der Bekenntnis erleichtern 
möge. 
n — 
die Inselfrage. 
Der Vorschlag der englischen Regierung in der Frage der 
igäischen Inseln kann als wirklich befriedigend nicht bezeichnet 
verden. Zwar meldet in einem „Zur Lage“ überschriebenen, 
ffenbar offiziös inspirierten Berliner Telegramm die Kölnische 
Zeitung, dah über den Inhalt der englischen Anregung in der 
Inselfrage zurzeit unter den Regierungen der Drei— 
zundmächte ein Meinungsaustausch stattfindet. Es 
iege kein Grund vor, daran zu zweifeln, daß die Inselfrage im 
kinvernehmen aller sechs Großmächte gelöst wird. 
Die gesuchte Lösung dürfte ein Kompromiß sein, welches den 
Herechtigten Ansprüchen der an der Inselfrage näher beteiligten 
Fßrokmächte Rechnune träat Bemerkenswert sei. dak in den 
n 
Auch Irene weilt jetzt wieder öfters am Krankenlager ihres 
ßatten, der sich langsam auf dem Wege der Besserung befindet 
ind scheinbar ruhig ihre Nähe duldet, wenn er auch niemals 
jei ihrent Anblick eine Spur von Freude zeigt. 
Und ein Morgen blaut herauf, da gestatten die Aerzte 
um erltenmal, daß der Rekonvaleszent hinausgeführt wird auf 
zie von warmer Herbchsonne überflutete Terafsse. — 
Traubenschwer die Weinberge ringsum. Knisterndes rotes 
Laus auf den Parkwegen. Von unten herauf dumpfes Auf—⸗ 
zrüllen der Meereswogen, die an den Klippen zerschellen. .. 
Herbsuistimmung.... 
Der Marquis hat den Kopf in die Polster des Sessels 
urüchgelehnt und blickt sinnend auf fein Weib, das still, 
nit jener geisterhaften Anmut, die mancher Frau mit gebrochenem 
zerzen eigen ist, a ndem summenden Teekessel herumhantiert, um 
»em Gatten einen Labetrunk zu bereiten. 
Unwillkürlich streckt er die Arme nach ihr aus, und innige 
Worte schweben auf feinen Lippen. 
Da fällt ihm mit plastischer Deutlichleit alles, alles wieder 
in, was er durch sie erlitten zu haben glaubt, und was 
vährend seiner Krankheit in verschwommene Nebelfernen gerüdckt 
var; fällt es ihm ein, daß sie es war, die ihn der Ver— 
weiflung, ja dem Tode nahe gebracht. 
Alles Blut weicht aus seinem Gesicht. Mit einer heftigen 
zewegung schüttelt er die Deden ab, in die Irene ihn sorglich 
ingehüllt hat, und steht plötzlich vor ihr, finster, drohend. 
„Leugne es, daß du mir etwas verheimlichst! Daß du mich 
äuschest! Daß du mich hintergehst! Leuane es, wenn du 
annst!!“ 
Da sinkt Irene vor ihm nieder. Und ihre bebenden Hände 
imklammern die seinen. Und von ihren zuckenden Lippen ringt 
ich das Bekenntnis all dessen, was sie gelitten in ihrer ersten 
jugend. und was sie ihm verheimsicht — aus Mnait seine 
tiebe zu verlieren. 
Ohne sie mit einem Wort zu unterbrechen, hört er sie an, 
dährend seine Augen durchdringend auf ihren schmerzerfüllten 
zügen ruhen, als wolle er in den tiefsten Tiefen ihres 
Annern lesen. Und wie ein dunkler Schatten legt sich die 
Ahnung auf seine Seele, daß er mit seinem Weib das Höchste, 
Hhrößte verlieren würde. was das Leben ihm noch bieten kann. 
(rortsekung fosot 
autet: 
8 68. „Gibt ein Beitragspflichtiger bei der Veranlagung 
um Wehrbeitrag oder in der Zwischenzeit seit dem Inkraft⸗ 
reten dieses Gesetzes bei der Veranlagung zu einer direkten 
dtaats⸗ oder Gemeindesteuer Vermögen oder Einkommen an, 
as bisher der Besteuerung durch einen Bundesstaat oder 
iner Gemeinde entzogen worden ist, so bleibt er von der 
andesgesetzlichen Strafe und der Verpflichtung zur Nachzablung 
zer Steuer für frühere Jahre frei.“ 
Eine bedeutsame Bestimmung, voller Wohl— 
voltlen und Entgegenkommen für alle die— 
enigen, die, sagen wir aus „Sparsamkeits— 
rründen“, auf verbotenem Wege gewandelt sind 
der vielleicht noch auf ihm wandeln. J 
Es ist bekannt, daß manche Steuerhinterzieher fortgesetzt 
on schweren Gewissensbissen geplagt werden, da sie sich jeden 
lugenblick der. Entdeckung und den mehr wie unliebsamen 
rolgen gegenübersehen. Ich weiß aus meiner langiährigen 
hraxis in Staats⸗ und Gemeindesteuernerwaltunzen darüber 
in Liedchen zu singen, und von den zahllosen Mittelchen, 
ianchmal auch nur kläglichen Versuchen, zu berichten, die an— 
ewandt werden, um sich „vor der Steuer zu drüchen“. Wenn 
ie Betreffenden, die meist die komplizierten Steuergesetze nur 
ehr oberflächlich oder von den Biertischerörterungen her be— 
errschen, wühßten, wie leicht ihre Manipulationen ans Tages— 
ccht kommen können, in vielen Fällen auch kommen, und 
ꝛelche Mittel, Unterlagen und Nachrichten den Steuerbehörden 
n die Hand gegeben sind, hinter die Schliche zu kommen, 
er würde sich hüten, auch nur einen Pfennig zu verschweigen. 
)urch gegenseitige Mitteilungen der Behörden unter sich, durch 
ufälle, durch Kreuzfragen gewiegter Steuerbeamten, besonders 
ber auch durch zahlreiche Denunziationen, werden oft mit 
mem Schlage die Karten aufgedeckt. Wie oft berichten die 
zeitungen über schwere Steuerdefraudationen Verstorbener unter 
oller Namensangabe, die durch die Nachlaßaklten, welche von 
en Erbschaftssteuerämtern den Steuerbehörden zur Verfügung 
estellt werden, letzteren bekannt werden. Den Verstorbenen 
ann man nicht mehr helangen sein allzeit guter Name aber 
Die Vermögenserklärung. 
Eine kurze Spanne Zeit trennt die Wehrsteuerdeklarations— 
Michtigen. das sind diejenigen. welche ein Vermögen von mehr 
ais 20000 M, oder die bei mehr als 4000 M Einkommen 
nehr als 10000 M Vermögen haben, von der Abgabe einer 
Vermögenserkkrung. Bei einem Einkommen von mindestens 
1000 Msind also auch die Besitzer von Vermösgen zwischen 
10. und 20000 Mudeklarationspflichtig. Sie haben auch 
»hne besondere behördliche Aufforderung nach 
inem bestimmten Formular, das noch veröffentlicht wird, zu 
»ellarieren. Außerdem sind alle diejenigen zur Abgabe einer 
Deklaration verpflichtet. welche eine besöndere Auf-— 
rorderung seitens der Veranlagungsbehörde 
zugestellt erhalten. Daraus ist zu folgern, daß also 
sede natürliche oder juristische Person auf ergangene Auf- 
vrderung deklarieren muß, ganz gleich, ob sie wirklich Ver— 
mögen hat oder nicht. Schon jetzt werden in den breitesten 
Kreisen irrige Ansichten laut, weshalb ich nochmals wieder— 
wle: Jedermann hat zu deklarieren. wenn er 
»ierzu aufgefordert wird. Ob er aber später zur 
Wehrsseuer veranlagt werden kann, ist eine Frage für 
sich. Geldstrafen und Zuschläge sind die Folgen nicht. recht- 
eitiger oder unterlassener Deklaration. 
Die Deklaration ist nach bestem Wissen und Ge— 
wisslen gabzugehen und hat der Pflichtige auf Erfordern 
die Höhe seines Vermögens nachzuweisen. Er ist insbesondere 
verpflichtet. der Veranlagungsbehörde Wirischafts- oder Geschäfts- 
hücher, Verträge, Schuldverschreibungen. Zinsquittungen, Ab⸗ 
cechnungen von Banken oder ähnlichen Unternehmungen und 
andere Schriftstücke, welche für die Veranlagung von Bedeutung 
sind, zur Einsicht und Prüfung vorzulegen. Die Einsichtnahme 
und Prüfung der Bücher und Schriftstüdde des Beitragspflichtigen 
soll tunlichst in dessen Wohnung oder Geschäftsräumen er— 
kolgen. Die Verpflichtung zur Beweisführung 
ist also eine sehr ausgedehnte.“ 
Hieran möchte ich die Warnung vor falschen An— 
raben fnünfen Da Fanoczertungen haben hinreichend über 
Irrlichter des Glüsss. 
Ein Gesellschaftsroman von der Riviera. — 
Von Erich Friesen. 
44. Fortsetzung.) Machdruck verboten.) 
Verblüfftes Aufschauen Ein rasches, stutzendes Begreisen. 
Die tiefliegenden Augen des Fürsten schließen sich einen Mo— 
rent. Die Lider zucken. 
„Ich verstehe, Monsieur.“ 
Fine leichte Verbeugung von beiden Seiten — — 
Die Tür fällt hinter dem Fürsten ins Schloß. 2 
In aller Eile trifft Se. Durchlaucht die nötigen Vorberei— 
ungen. Er kündigt seine Wohnung im Hotel de l'Elysée unter 
»em Vorwand, „der Zar rufe ihn zu sich nach Petersburg, da 
er seiner Dienste bedürfe“. Er macht verschiedene Abschiedsbesuche 
'n vornehmster Haltung und mit laͤchelnder Miene, um das De— 
orum zu wahren. 
Dann geht er an Bord der „Olympia“ — allein, ohne 
ede Dienerschaft, um jedes Bindeglied zwischen Nizza und der 
neuen Welt, der er sich zuwendet, ein für allemal zerreißen. 
Armer Tor! 
Wenn du ahntest, daß zwei Schatten dir folgen! Daß 
sich unten in dem Heizraum des Schiffkolosses ein hünenhafter 
Kohlenschipper für diese Ueberfahrt hat anwerben lassen! Und 
daß von dem Zwischendeck aus ein finsteres Frauengesicht mit 
hrennenden, hahßerfüllten Augen jedem deiner Schritte nachspäht! 
„Denn das Schichsal schreitet schnell — —“ 
19. 
Seit der schweren Erkrankung des Marquis deEiterre ist 
Reginald ganz nach Nizza übergesiedelt — einesteils, um in 
dieser trüben Zeit seinem Onkel und dessen Gemahlin nahe zu 
ein. andernteils auch aus dem brennenden Wunsch heraus, die 
Spur des jungen Mädchens zu verfolgen, das zweimal wie 
eine Traumgestalt aus „Tausend und eine Nacht“ mit seinem 
ganzen Liebreiz plötzlich vor ihm aufgetaucht war. um ebenso 
geheimnisvoll zu verschwinden. 
—Nicht gönnt sich Reginald Ruhe noch Rast. Fast den 
ganzen Tag ist er unterwegs. In Theatern und Konzerten, 
auf den Promenaden und Rennplätzen — überall sucht er 
nach ihr 
Vergebens. 
Als er von der Abreise des Fürsten Orloff hört — „nach 
zt. Petersburg“, wie Se. Durchlaucht ostentativ in die Ge⸗ 
elischaft lancierte —, da sinkt seine zuerst in jugendlichem 
deuer flammende Hoffnung, Mirjam je wiederzufinden, bis 
uf den Gefrierpunkt. Wenn der Fürst das Mädchen mit sich 
enommen hätte! Wenn das zarte junge Wesen sich jetzt 
öllig in der Gewalt jenes skrupellosen Menschen befände! 
jhm ist, als stocke ihm das Herzblut bei dem Gedanken.... 
Trotzdem — mutig forscht er weiter. Und jeine Hoffnung 
elebt sich wieder, als er, rein zufällig, durch den Schiffsagenten 
rfährt, daß Für stOrloff unter dem Namen eines „Comte de 
servais“ an Bord der „Olympia“ unterwegs nach Amerika sei 
- allein. ohne jede Begleitung. 
Und weiter forscht er — und forscht — — dem eigenen 
herzen folgend und der angstvollen Bitte in den Augen seiner 
kante die bei jedem Wiedersehen mit stummer und doch so be— 
edter Sprache zu ihm reden. J 
Eine neue Verbündete in seinen Nachforschungen hat er in 
der Contessa Luisa Bertinetti, die dem jungen Mann ibr volles 
Bertrauen schenkte. 
Voll ungläubigen Staunens vernimmt er zuerst, welch' nahe 
erwandtschaftliche Bande die Marquise dEsterre mit der Con⸗ 
essa Bertinetti verknüpfen. und daß kein Makel an der ver⸗ 
hrten Tante haftet, da sie dem Manne, dem ihr erster Jugend⸗ 
raum gegolten, ehelich verbunden war. Und die Gewißheit, 
aß jenes sylphenhafte Wesen, an das er sein Herz verloren, 
virllich ihr Kind ist, erfüllt ihn mit jubelndem Entzüden. 
Seit Wochen schon schlummert der greise Herzog von Tor⸗ 
Rnia in der Gruft seiner Väter. Sein eTochter hat ihm alle 
ie ihm gebührenden Ehren erwiesen und widmet sich nun völlig 
er Pflege ihres alten Jugendfreundes, des Marquis Robert, 
essen kräftige Natur wider Erwarten die Schatten des Todes 
ezwingt, die bereits über seinem Haupte zu schweben schienen. 
zie sorgt auch dafür, daß Madame Adeline, die durch das 
lebersiedeln ihres Sohnes nach Nizza in eine ihrer starren 
semessenheit sonst fremde Aufregung geraten war, nicht wieder 
sen Fuß über die Schwelle der Villa Fortuna setzt, um ihrem 
eid⸗ und haßerfüllten Herzen Luft zu machen und durch ihre 
harie. gijigeschwollene Zunge Unfrieden zu sen
	        
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