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zeilagen: Vaterstädtische Blätter. — Der Familienfreund.
Amtsblatt der freien und Hansestadt Lübeck 63. Jahraan Nachrichten für das herzegrum Tauenburg, die
zeiblatt: Gesetz· und Verordnungsblatt tvt — Fuͤrstentũmer Katzeburg, Lubed und das angren⸗
* ανσιαασνασσαασσασννο α eaeende meclenburgische und holsteinische Gebiet.
Orud uind Verlas: Gebruder Bot vers S. m. d. 8. m Labed. — Geschättsstelle Adteo. Mus Gbninitr. 46). Fernspre der 8000 u. 800i.
Mittwoch, den 17. Dezember 1913.
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Abend⸗Blatt Ur. 6588.
Erstes Blatt. Hierzu 2. Blatt.
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75 — *
i tamtlicher Teil. 3
ztempelgesetzgebung und Rechts⸗
*
sicherheit.
Von Rechtsanwalt Dr. Berthold, Grohenhain.
Jedesmal, wenn das Deutsche Reich in der letzten Zeit
MNittel benotigte und seine Finanzen der Aufbesserung be⸗
durften, wurde mit den verschiedenen Finanzreformen dem
deutschen Volke auch stets ein neuer Stempel beschert. Da bis
bor kurzem bei allen den Reformversuchen der Grundsatz einge⸗
halten wurde, dah das Reich nur indirekte Steuern für sich ein⸗
Ahren durfe, während die direlten den Bundesstaaten zu über⸗
assen seien, war es schliehzlich kein Wunder, wenn das Reich,
da es die bestehenden Steuern nicht ins unendliche steigern
konnte, sich mit Vorliebe der Steuern in Form von Stempeln
ʒediente. So brachte dann das Reichsstempelgesetz vom 14. Juni
1900 den Stempel auf Aktien, Kuxe, Renten und Schuldor⸗
chreibungen, den für Kauf⸗ und sonstige Anschaffungsgeschaͤfte
n Wertpapieren, Anteilen von bergrechtlichen Unternehmungen,
rus lůũndischen Banknoten usw., endlich auf Lotterielose. Die
leine (og. Stengelsche) Reichsfinanzreform von 1906 erwei⸗
erte das Geltungsgebiet des Reichsstempels beträchtlich und
interwarf ihm die Frachturkunden, die Personenfahrkarten, die
Erlaubniskarten für Kraftfahrzeuge und die sog. Vergütungen,
y. s. nach Tarifstelle 9 des Gesetzes „Die Aufstellungen der
Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Altien, Gesell⸗
chaften m. b. H. über die Hohe der gesamten Vergiltungen (Ge⸗
winnanteile, Tantiemen, Gehälter), die den zur Ueberwachung
»er Geschäftsführung bestellten Personen (Mitgliedern des Auf—⸗
——— seit der letzten Bilanzaufstellung gewährt worden
d.“
Die groke Reichsfinanzreform vom 15. Juli 1909, die so
xiel angefeindet und in unserem innerpolitischen Leben von so
iefgreifender Wirkung gewesen ist, führte ebenfalls weiter auf
»er betretenen Bahn. Abgesehen von einer Erhöhung bezw.
Lusdehnung des Kuxen⸗-, Effekten- und Wechselstempels sind
ver Talon⸗, Scheck⸗ und Grundstücsübertragungsstempel durch
sie geschaffen worden. Endlich hat auch die anlählich der letzten
großen Heeresvermehrung notwendig gewordene Steuersuche
vieder eine Erweiterung der Stempelverwendung gezeitigt.
stach dem Gesetze wegen Aenderung des Reichsstempelgesetzes
vom 3. Juli 1913 werden alle Beurkundungen von Gesell—
chaftsnerträgen molche Me GFrrichtna nnn insändischen Nitfien-
resellschaften, Gesellfchaäften m. b. H. die Erhöhung des
zrund⸗ bezw. Stammkapitals und die Einforderung von Nach-
hüssen betreffen, mit Stempel belegt. Wenngleich bei all den
wähnten Vorgängen sowieso Unkosten entstehen, so daß es
ruf ein paar Mark mehr nicht ankommt, so werden namentlich
ie auf die Versicherungen gefallenen neuen Stempel übel
npfunden werden. Mußte bisher lediglich ein Stempel für
ie Abfertigung des Versicherungsscheines entrichtet werden, so
tzt für alle Prämienquittungen bei der Feuerversicherung und
en verwandten Zweigen, der Einbruchs- und Glasversicherung
nd der Lebensversicherung mit ihren verschiedenen Unter—⸗
rten; soweit bei allen die Versicherungssumme 3000 Muüber⸗
pe Die weiteren Befreiungen interessieren an dieler Stelle
icht.
Man sieht also: Das vom Reiche gesponnene Stempelnetz
it ziemlich dicht. Daneben haben aber die Bundesstaaten
icht gezögert, ihrerseits ein Stempelsystem auszubauen. Sie
aben ihre Aufmerksamkeit auf all das geworfen, was vom
leiche freigelassen worden ist. Vollmachten, Urkunden über
lle möglichen Verträge. sobald ein bestimmter Betrag in Frage
ommi.
Bei der Buntscheckigkeit der einzelstaatlichen Stempel-
orschriften anzugeben, was stempelpflichtig ist, erscheint hier
icht möglich. Das moderne Stempelrecht ist eine so umfang-
eiche Materie, daß man sich beinahe wundern kann, daß
afür noch keine Professuren an den Universitäten errichtet
orden sind. Es wäre schließlich ein Gedanke, der Erwägung
ir die Gründer neuer Hochschulen wert, an den geplanten
ochschulen Lehrstühle für Stempelrecht zu schaffen.
Gerade dieses Rechtsgebiet verursacht oft die größten
chwierig keiten. wie jedem einleuchtet, der die zahlreichen
nticheidungssammlungen einntal daraufhin durchsieht. Als
auptnachteil der Stempelgesetzgebung in bezug auf die Rechts-
cherheit erscheint mir das jedoch nicht.
Die Rechtsgeschäfte bezw. Rechtsvorgänge, deren Belastung
as Reichsrecht sich vorbehalten hat, sind verhältnismähig leicht
u kontrollieren; sie werden entweder von einem Notar oder
em Gericht vorgenorimen, oder es werden zum Beispiel die
zersicherungsgesellschaften mit der Einziehung betraut, oder
ie Urkunden gelangen in den öffentlichen Verkehr, wie die
Vechsel. Ferner sorgen Vorschriften für Strafandrohungen für
lle, welche die uwerstempelte Urkunde in Empfang nehmen
der weitergeben, ohne auf eine Verstempelung bedacht zu sein,
afür, daß alles, was der Verstempelung unterliegt. ihr nicht
atgeht.
Für den Landesstempel gilt dasselbe nicht in gleichem
Naße. Ein Teil der Urkunden. die er erfassen will, ist zum
»rmrichtigen Abschluß eines Vertrages überhaupt nicht not—
endig. Die mit dem Stempelwesen vertrauten Kreise, die
üher stets zum Nachweise eines Rechtsverhältnisses die schrift-
che Form wälhsfen sehen iekt wenn es angänaig erschoeint
davon ab und begnügen sich mit der Zuziehung von Zeugen.
zrüher waren zum Beispiel bei Guts⸗ und sonstigen Ueber—⸗
ahmen falt durchwes Protokolle darüber üblich; seit der
zrsiredung des Stempels darauf unterbleibt es meist im Ver⸗
rauen, daß alles glatt von statten gehe, um vermeintlich
unnütze Kosten“ zu sparen. Obwohl in der Mehrzahl der
ätle sich keinerlei Anstände aus diesem Unterlassen ergeben,
znnen doch zuweilen die ärgsten Streitigkeiten daraus er⸗
dachfen. Dann ist der Stempel die Ursache zu einer Rechts«
insicherheit, die bei seinem Fehlen nicht eingetreten lein würde,
Aber noch nach einer anderen Seite hin erzeugt die weit⸗
ehende Stempelpflicht dieselbe ungünstige Wirkung. Die Vor—
chriften sind regelmäßig nur denjenigen engen Kreisen be—
annt, die ständig damit zu tun haben: Beamte, Notare,
dechtsanwälte. Versicherungs⸗ und Bankangestellte usw. Schließen
un andere einen Vertrag schriftlich ab, so denken sie bloß
usnahmsweise an eine Verstempelung und werden lo unbe—
»ußt nach Ablauf einer bestimmten Zeit straffällig. Werden
ie Verträge erfüllt. daß die Urkunden nicht an die Oeffent-
ichkeit gelangen, besteht für die Besitzer keine Befürchtung.
Rüssen sie jedoch bei Behörden irgendwie benutzt werden, so
hweben die Inhaber in der Gefahr der Bestrafung. Glück-
scherweise sind die mit der Einziehung des Stempels beauf⸗
ragten Behörden meist so nachsichtig, daß sie in allen Fällen,
o die Unterlassung einigermaßen glaubhaft mit Unkenntnis
er Bestimmungen begründet wird, keine Strafen auswerfen,
»ndern sich allein mit der nachträglichen Verstempelung be—
mũgen. Würde es nicht so gehandhabt werden, so würden
ie wegen Stempelentziehung verhängten Strafen eine gewaltige
ziffer ammehmen.
Ohne sonst die Berechtigung des Stempels im allgemeinen
rörtern zu wollen, halte ich es, abgesehen von der grohßen
zelästigung des Verkehrs, für den Hauptnachteil des Stempel-
vesens, daß es dem andauernden Bestreben der beteiligten
dreise, nämlich die Vertragsparteien beim Abschluß von Rechts—
eschäften. auch soweit die Schriftform vom Gesetze nicht ver-
angt wird, zum schriftlichen Niederschlag ihrer Vereinbarungen
u veranlassen, stark entgegenwirkt. Wer viel mit derlei An—
elegenheiten zu tun hat, wird zugeben, daß dies eine vom
ßesetz freilich ungewollt herbeigeführte, nicht zu unterschätzende
Zeeinträchtigung der Rechtssicherheit bedeutet, die zu heben
ind zu fördern doch das erste Ziel jedes Gesetzgebers sein soll.
Das Kaiserpaar in München.
München, 16. Dez.
Umes8s Uhr abends fand Galatafehim Hofballsaale
»er Residenz statt. Die Haupttafel war hufeisenförmig,
zußerdem waren eine Anzahl kleinerer Tafeln aufgestellt. Die
dische schmüchten Tafelprunkgeräte und prachtvolle Sträuße aus
Kosen und weißem Flieder. Hinter den Stühlen der Fürstlichkeiten
handen Edelfnaben dor känialichen Nagerie Anter den 200
— — —
rasch ergibt er sich nicht — o nein! Noch einmal rofft
rx sich zu seiner hochmütigsten Miene auf.
„Ein Fürsi Orloff steigt nicht in die Niederungen von
Aatschsucht und Verleumdung hinab, Monsieur!“
Durchdringend ruhen die scharfen Augen des Generalkon-
uls auf den aschfahlen Zügen des Mannes da vor ihm. Messeraæ
harf klingt seine Stimme, als er ruhig sagt:
„Durchlaucht! Auch Boxris Slawsky, den Sie anarchistischer
Imtriebe bezichtigen. hat eine Anzeige wider Sie erstattet.
Ind er hat seine Aussagen beschworen!“
Fürst Orloff antwortet nicht. Er hat die Zähne in die
Unterlippe gegraben und wartet. was nun kommen wird —
zartet — —
Noch kurze Zeit zögert der Generalkonsul, bevor er in
sedämpflem Tone und doch mit brutaler Deutlichkeit fortfährt:
„Boris Slawsky, Ihr früherer Reitknecht, hat beschworen—
zaß Sie, Durchlaucht, nicht unschuldig an dem Tade Ihres
zetters sind!!!!
Furst Orloffs Zähne schlagen wie im Fieberfrost anein-
inder. Eine wahnsinnige Angst befällt ihn — die Angst des
ehetzten Wildes, die nie ganz aus der Seele des Verbrechers
chwindet.
„Und — und Sie glauben das?“ stammelt er, heiser vor
krregung.
„Ich 6laube eher daran, als an Ihre Beschuldigung
Ihres früheren Reitknechts. Durchlaucht !“
Der Fürst stößt einen unartikelierten Wutschrei aus. Einen
Tugenblick ist es, als wollke er sich auf den in eisiger Ruhe
»or ihm stehenden Beamten stürzen. Doch dieser hat bereits,
i e Hand an den Knopf der elektrischen Klingel gelegt.
„Beherrschen Sie sich, Durchlaucht! Und dann, wenn Sie
ahiger geworden sind, hören Sie meinen Rat!“
Abermalige schwüle Pause. Dann murmelt der Fürst
epreßt:
Ich höre.“
„Wenn Sie Ihre Anzeige gegen Boris Slawsky aufrech
rhalten, bin ich genötigt, die Sache weiter zu verfolgen⸗
der Mann wird sich verteidigen und seine Beschuldigungen
egen Sie wiederholen. Auch vielleicht Zeugen für die Rich-
igkeit seiner Beschuldigung bringen wollen. Wir vermeiden
Irrlichter des Glucks.
Ein Gesellschaftsroman von der Riviera.
WVon Erich Friesen.
(43. Fortsetzung.) Machdruck verboten.)
Etwas Anderes ist es, das es ihm jetzt oft so schwer macht,
»ie lächelnde Maske aufzustecken: Furcht vor Boris Slawsky.
Bon Tag zu Tag wurde der unverschämte Patron zudringlicher
und seine versteckte Drohung offener. Und der Fürst besitzt
nicht den Mut, dieselbe mit der ihm sonst eigenen Brutalität
zurückzuweisen. Er fühlt, wie das Geheimnis, das den uner⸗
warteten Tod seines Vetters, des Fürsten Alexander, umschwebt,
eine eiserne Kette bildet, die ihn, den Fürsten Wladimir Orloff,
ind seinen Schergen Boris Slawskn für immer aneinander ge—
ichmiedet hat.
Mrur ein Mittel gibt es, um sich von diesem ihm unbe—-
zuemen Menschen zu befreien. Freilich, ein furchtbares, grau—
ames, unmenschliches Mittel.c.
Aber der Fürst scheut nicht davor zurück.
Er denunziert den früheren Löwenbändiger Boris Slawsky
heinm russischen Konsul wegen „anarchistischer Umtriebeß.
Was dann folgen muß, glaubt er zu wissen.
Trosdem ist ihm bei der Sache nicht ganz wohl zu Mute.
kEr verlaäͤtzt deshalb Nizza für einige Tage und begibt sich
aiach Monte Carlo. Und die dorkligen „Stammgäste“, raunen fich
Wunderdinge zu über die Taumelfeste. die Se. Durchlaucht in
dent Spieler-Eldorado veranstaltete und bei denen die Goldstücke
nit vollen Händen ausgeschüttet und die Tausendfrancsscheine
yon den übermütigen Festteilnehmern buchstäblich als Fidibulse
ür die Zigaretten benutzt wurden.
Müde, abgespannt, katzenjämmerlich angehaucht, kehrt Se.
Durchlaucht nach Nizza zurüc, wo ihn der Portier seines
Hotels soforl mit der Nachricht empfängt, ein Beamter vom
rusfischen Konsulat habe bereits mehrere Male nach dem Herrn
Fürsten gefragt. Se. Durchlaucht solle sich nach seiner Rückkehr
unverzüglich beim Herrn Generalkonsul melden.
Fürst Orloff triumphiert. Er glaubt, jeiner Sache sicher
u sein.
Schon an demselben Tage fährt er beim rußischen Kon—⸗
ulat vor.
Siegesgewiß tritt er ein. n
Doch der Herr Generalkonsul empfängt ihn mit kurzer
zerbeugung. Kein Händeschütteln. Nicht einmal ein Stuhl—
nubieten.
„Sie haben eine Anzeige gegen einen gewissen Boris
zlawsky gemacht wegen angeblicher anarchistischer Umtriebe.
zind Sie sich darüber klar, was eine solche Anzeige bedeutet ?“
„Ich bin Russe und kenne die Gewohnheiten meines Lan—
zes Monsieur!“ lautet die hochmütige Erwiderung. *
Der Beschuldigte stand vor Jahren in Ihren Diensten ?
der Fürst stutzt.
„Gehört das hierher, Monsieur?“
Es gehört hierher, Durchlaucht.“
„Gut denn! Ja, er stand vorübergehend in meinen Diensten.“
„Als Ihr Bereiter oder Reitknecht?“ 7
Leichte Unruhe bemächtigt sich des Fürsten. Doch erwidert er
sit gemachter Nonchalance:
„Ich alaube wohliiii!!!!
„Und vorher stand er in derselben Eigenschaft in den
Riensten Ihres verstorbenen Vetters, des Fürsten Alexander
yrloffꝰ
„Das — das weiß ich nicht.“
„Ihr Herr Vetter verunglückte ja wohl bei einem Spazierritt
urchs Gebirge?7“ 38
Fürst Orloffs Unruhe wächst. Doch sucht er sie durch eine
nöglichst gelassene Miene zu verbergen. —
„Ihre Fragen setzen mich in Erstaunen. Monkieur!“
Einige Augenblicke dumpfen Schweigens. Dann fragt der
heneralkonsul ruhig:
„Soll ich ganz offen sein?“
„Ich bitte darum.“
„Auf Ihre Anzeige hin haben wir nach Boris Slawsky
zesucht. lind seiner auch bald habhaft geworden. Und —“
„Und — 7“
dicht tritt der Generalkonsul an Fürst Orloff heran.
„Wissen Sie nicht, dah damals, als Ihr Vetter so plötzlich
ind unerwartet verunglückte, ganz seltsame Gerüchte laut
vurden ?“
Fürst Orloffs Unruhe erreicht den Höhepunkt. Er fühlt,
vie ihm das Hera bis hinauf in die Kehle schlägt. Doch so