nãf hãtte sowohl Herx Dr. Ziehl wie auch Heer Tenator
qulentamp recht. Die Abirurientinnen der Oberlyzeen brou.dr
jen nicht'erst die pädagogischen Sonderklassen zu anowren,
zätten aber mindestens ein Jahr nötig zur Vorbereit uia üt
zie Ergaͤnzungsprüfung. so daß doch wieder, wie der Hert
Senatskommissar gesagt habe, 14 Jahre erforderlich seirn, ur
die Uniderfital besuchen zu tönnen. üeberhaupt, müsse es ihm
sehr fraglich erscheinen, ob es den Äbiturientinnen der Oberlyzeen
möglich sei, sich in einem Jahre fürx die Ergänzungspritfung
ereten.“GE ntüffe des wegen den Weg zur Anipersität
Ndeedas Sbermeum fun einen bochlt schwierigen, zeite aubenden
ostfrieiden dnd desundheitüch Angemein nachteiligen erttu.r
Dielee erree iehl erwähnte Hingusschiebung der. Ept
seaidunn, Unversnat-besuch oder richt. sei nur eine schein
hue bonn fatsachsich müsse wegen der Ergänzung 2es latemisoet.
n,he malü nerrichts die Entscheidung doch piel früher
ofen werden, als es theoretisch motwendig erscheine · Ec
Mnpfehle aber nichtsdestoweniger der Bürgerschaft die Annahnte
bes Anlcages von Herrn Dr. Ziehl auf Kommissionsberatung
B.M. Obernehrer Professor Dr. Grube: Die außer—
ordentichen Bedenten und Sorgen, die Herr Dr. Ziehl vor—
getragen habe, hätte auch die Bürgerausschußkommission gehabt.
Sie sei sich nach wochenlanger Beratung noch nicht klar daxüber
dewesen, Las sie denn nun eigentlich empfehlen solle. Schließ⸗
sich habe sich die Kommission. um überhaupt einen pofiriven
Vorschlag zu machen, für die realgymnasiale Studienanstalt ent—
schie den. Nuch er könne daher den Antrag auf ergeute Krom⸗
miffionsberatung nur empfehlen. Was den wiederholt in de—s
Bürgerschaft und in Zeitungsartifeln erwähnten Besuch des
Johanneums durch junge Mädchen anlange, müsse er erklären,
— ———
tinde, anderersests sich aber auch keinerlei nachteilige Jorgen
oder Bedenken gegen den gemeinsamen Unterricht der Knaben
und Mädchen ergeben hätten und alle Lehrer die Mädchen gern
unterrichteten.
Senater Kurenkamp verlas sodann eine sich mit den
Ausführungen des Herrn Professors Dr. Grube deckende Er—
ärung der Lehrerkonferenz des Johanneums über den Befuch
der Echule seilens jsunger Mädchen und bemerkte dazu, daß er
den Sehrern eine solche Erklärung nicht verdenken könne.
BeM. Hauptpostor Eprers wies sodann darauf hin, daß
der Sehrplan der Siudienanstalt von Anfang an auf den Univer⸗
fitätsbesuch zugeschnitten sei, der Lehrplan des Oberlyzeums
hagegen eine erhöhte abgeschlossene Frauenbildung zum Jiel
habe. Hieraus ergebe sich, daß densjenigen Schüserinnen des
berlyzeums, welche die UÄniversität besuichen wollten, Hgroße
Schwierigkeiten erwachsen. Ueberhaupt sei der Weg zur Un iver⸗
ität über das Oberlyzeum praktisch kaum ganghar. Ein Hoch—
chullehrer habe ihm noch vor kurzem erklärk, daß die Oberreal—
schulbildung wegen der geringeren Ausbildung im Lateinischen an
iunerem Wert doch nicht an diejenige der alten Gymnasien heran⸗
reiche. Das treffe auch so recht für das Oberlhzeum zu. Man
werde daher um die Gründung einer Studienanstalt nicht herum⸗
bommen. Trotzdem aber empfehle auch er eine nochmalige
kommifsarische Beratung der Senatsvorlage, und zwar nament⸗
ch um deswillen, ob es sich nicht empfehle, sofort drei Klässen
der Studienanstait einzurichten.
Senator Kulenkamp:, Es sei sehr erwünscht, daß die
Studienanstalt Ostern, 1914 ins Leben gerufen werde, damit
endlich einmal die Unsicherheit beseitigt werde.
BzeeM. Hauptlehrer Reimpelz; Diejenigen Redner. die
für die Studienanstalt gesprochen hätten, hätten daobei allein
die Uninersitätsbildung im Auge gehabt. Herr Direktor Hempel
weise aber in seinem, Gutachten darauf hin, daß nur etwa ein
Drittel der Schaterinnen der Studienanstalt zur Univpersitat
gingen. Die anderen zwei Drittel der Schülerinnen dürften in⸗
folgedessen doch auch wohl einiges Recht auf Berücksichtigung
haben. Diefen würde, am besten mit einem Oberlyzeum gedient
sein. Er empfehle daher auch nochmalige Verweisung der Vor—
lage an eine Kommission.
B.M. Fabrikant A. Pape: Die zweite Lefung, der
Senatsvorlage habe den Zwed, Klarheit zu schaffen. Da dieser
Zwed offensichtlich bei dieser Vorlage noch nicht erreicht sei,
myfehle er gleichfalls nochmalige kommißsarische Beratung.
Für ihn komme aber auch noch ein anderer Grundsatz hinzu.
—An
Studienanstalt ftark künstlich propagiert werde. Er halte diese
Anstalt für gänzlich überflüssig und mit ihm viele Eltern von
Schülerinnen der Ernestinenschule, da für Mädchen, welche sich
für die Anivpersität vorbereiten wollten, im Johanneum hin⸗
reichend Platz sei. Far sehr ungerecht halte er es auch, daß
einem jungen Mädchen nach Absolvierung der Ernestinznschule
und Aufnahme im Lehrerinnenseminar nach einem halbrährigen
Befuch in diesem, plötzlich erflärt werde, sie möchte die Anstalt
verlafsen, da sie sich nicht für den Lehrerinnenberuf eigne. Un—
gehörig finde er es auch daß ein Klassenlehrer den Schalecinnen
des Seminars erllärt hahe, zu Michgelis würden mehrere ent—
alssen werden und zu Ostern noch mehr. Ferner finde er es
ungehörig, daß der Herr Direktor der Ernestinenschule vor
versammeiten Schülerinnen erkläre, dieienigen Schülerinnen, die
hr Zeugnis haben wollten, könnten es nur bekommen umater
Vorlegung der letzten Schulgeldquittung. Eine der Schülerignen
habe daher mit NRecht zu Hause gefragt: Vater, hast du denn
das Schulgeld nicht bezabhlt? Aus alledem, gehe doch wohl her⸗
vor, wie man zu einer Studienanstalt gelangen wolle.
Senator Knlenkamp: Die, Anficht des Sercu Pope
sei eine durchaus irrige. Er, deute Dinge als Propaganda, die es
du rchaus nicht seien. Die Umfrage unter den Schüleringen, ob
sie später, eine Studienanstalt oder ein Seminar zu besußen ae⸗
bächten, sei wohl, geschehen: aber darin liege doch nichtz Ver⸗
ethendes. Wie fsolle man denn sonst, erfahren, wie sich in
Zukunft der Besuch des Seminars gestalten werde? (Sehr rich⸗
Ao!F, Ob es richtig sei, daß einer Schulerin erklärt wocrden sei.
daß sie sich für den Lehrerinnenbernf nicht eigne, wisse er nicht.
Vor allem aber dönne er nicht einsehen, was das mit einer
Propaganda für die Studienanstalt zu tun babe (Sehr richtig!].
wenn man nicht annehmen wolle, daß der Direktor bestrebt lei,
seine Schule zu enfleeren. Im übrigen sei es gegebenenfalls
durchaus die Pfiicht des Direktors, die Eltern darauf aufinerk-
sam zu machen, daß sich ihre Töchter für den von hren er—
wählten Beinf nicht eignen. (Sehr richtigl) Megen Zder Be—
hauptung über die Schnlaeldquittung werde er fich erkundigen.
Im übrigen, aber müsse er sagen, daß er es ungemein bedguern
müsse, daß Dinge, die man irgendwo gehört habe, in dersehben
gn — in die Oeffentlichkeit gehracht mürden (Sehr
richtig!
B.M. Fabrikant A. Pade: Dar önne ch
verschiedener Meiyung sein. Narber —Arn
deergt vzoßr Fe Ien den Schülerinnen dezs Seminges
——— Michgelis mehrere entlassen, würden und, zu
e ere folgen würden. erblicke er darin zin Vocachen,
Seminar zu entieeren. Und geradezu unverständlich finde
J—— eingr Schaserin des Semimars nach erfolgtei hem Be—
uß der Erneslinenschule nach dur balbigprigem Besuch, des
Seminarz erslärt werde, fie eiane sich nicht zum VSehrerinnen—
beruf, Eptweder sei eg unrihtig bder die Lehret alten be
ged n vor ehem dashendiee ewhet ad hatten ang
ae nint nn Seminarbesuch zulassen lsollen.
Kulenkamp: Hierauf könne icht einge
yon * Soache nicht unkerrihtet enteWene ve
nen daß keiner Schülerin der Rat gegehen werde,
Anet J zu verlassen, wenn er nicht in den Tatsachen be—
Hierauf wurde die Senat lia.
tung an eine Kommiffron enatswotlage zut nochmaliaen Prü—
4.
Erlaß eines neuen Einkommensteuergesetzes.
Fortsezung der in der Sinnta om 13. d. M. abgebrochenen
Berartung.)
Den 8 13 Absatz 1 beantragt B.e«M. Dr. Schlomer wie
folgt zu fassen:
„Der Steuerpflichtige hat der Steuerbehörde nach bestem
Wissen sein gesamtes steuerpflichtiges Einkommen anzugeben,
und dabei getrennt aufzuführen das Einkommen aus
1. Kapitalvermögen;
2. Grundvermögen, einschließlich des Werts der Wohnung
im eigenen Hause;
3. Handel und Gewerbe (zu beachten 89, Nr. 2);
. sonstiger gewinnbringender Beschäftigung, sowie aus Rechten
und wiederkehrenden Hebungen und Vorteilen irgendeiner
Art, soweit die Einkünfte hiergaus nicht schon unter
Nr. 1, 2 oder 3 fallen;
einzelnen gewinnbringenden Geschäften einschliehlich Lotte⸗
rie- und ahnlicher Gewinne, soweit sie nicht schon unter
Nr. 3 oder 4 fallen.
Sat ein Steuerpflichtiger aus einer dieser Quellen einen
Verkhult erlitten, so kann er diesen von dem übrigen Ein⸗
lommen abziehen, wenn er den Verlust angibt.“
Dieser Antrag fei die Wiederaufnahme eines Antrages der
Steuerbehörde. Der Vorwurf, daß hierdurch ein zu großer
Finblick in die Verhältnisse gewonnen werde, sei seiner Ansicht
aach heutzutage nicht mehr stichhaltig. Durch die Gewerbe—
teuer und die Reichssteuern, wie Wehrsteuer und Vermögens⸗
uwachssteuer mühzten bereits detaillierte Angaben gemacht wer—
»en. Der Steuerbehörde aber sei es möglich, wenn sie die fünf
Quellen kenne, aus denen das Vermögen stamme, besser průfen
u können, ob die Angaben der Wahrheit entsprechen. In
Preußen würde es ebenso gehandhabt.
Sengtor Dr. Vermehren: Es sei zutreffend, daß der
Antrag Dr. Schlomers dem früheren Antrag der Steuerbehörde
ntsrreche. Die Steuerbehörde würde auch jetzt die Annahme
dieses Antrages begrüßen Der Senat aber sei der Ansicht, dab
dieses mebr dureaukfratische System Preußens in manchen Kreisen
ũbecks unliebsam empfunden werden würde, zumal auch die
eiden anderen Hansestädte eine solche ins einßelne gehende
Deklaration nicht hätten Einige Bedenken seien zwar dadurch
infällig geworden, daß man bei den Reichssteuern sowieso die
inzelnen Quellen der Vermsgensherkunft angeben muͤsse. Diese
»om Reiche gesorderten detaislierten Angaben würden aber
ndirelt unserer Steuerbehörde zugule kommen, und deshal
Jaube er, daß man auch ohne die Aufnahme der von Herrn
Dr. Echlomer beantragten Bestimmungen ausommen, werde.
BeM. Dr. Ziehl: Die Weheht der Kommisston habe
ich nicht entschließen können, den Antrag Dr Schlomers gut
zuheißen. Er glaube, daß dieser Paragraph auf auswärtige,
B. in Hamburg wohnende Leute einen schlechten Eindruck machen
werde. Zumal jetzt sei eine solche Bestunmung um so weniger
uotwendig. weil aus der Deklaration der Gewerbesteuer und
der Vermogenssteuer schon manches zu ersehen sei. Es würde
richt hanseatisch sein, das bureaukratische Syltemn Preußens
zier einzuführen.
Der Antrag Dr. Schlomers wurde hierauf abgelehnt und
der 813 mit einer von der Kommission beantragten redaktionellen
Abänderung angenommen,
Der 8 14 wird ebenfalls mit einer kleinen von der Kom⸗
misfion beantragten Abänderung angenommen. —
Zu 816 beantragte Dr. Schlomer, die Absatze 1 und?
zu streichen, die vorschreiben. daß die Arbeitgeber Auskunft
über die Einnahmen ihrer Angestellten zu geben hätten. Er
möchte bitten. auch jetzt den hansegtischen Geist xege werden
u lassen. damit dieser nicht nur bei den Reichen, sondern auch
bei den Minderbemittelten zur Geltung komme.,
„Senator Dr. Vermehren: Er möochte dringend bitten,
diese Bestimmung nicht zu befeitigen, weil sie sich in der Praxis
auherot dentlich gut bewährt habe. Ein großer Teil der An—
zestellten sei zuweilen gar nicht in der Lage, ihr Einkommen
o, gengu anzugeben. Das bisher geübte Verfahren fei in
einer Weise für die Betroffenen lästig und in den Kreisen
ieser Steuerzahler hätten nur ganz geringe Beftrafungen zu
rfolgen brauchen.
B.M. Direktor Dr. Hart,wig: Beinahe ein Drittel aller
Steuerzahler sei höher veranlagt worden, als fie ihr Ein—
ommen angegeben hätten. Trotzdem hätten nur 1315 von diesen
kinspruch ethoben. die anderen hätten sich die höhere Shähung
uhig gefallen lassen.
BeM. Dräger: Er habe es immer fehr unsympathrsch
unpfunden, daß eine derartige Bestimmung im Gesetßze stehe.
Es werde hier vom Staate mit zweierlei Maß gemesfen. Wes⸗
zalb felle der freie Mann sein Einkommen seibst deklaczeren
dürfen und der ehrliche Angestellte nicht?
Der Antrag Dr. Schlomers wurde hierauf abgelehnt.
B.M. Dräger (zuu 8 16, Absatz 3) fragt an. 6b die
Verwaltung des Staatsschuldbuches eine Behörde darstelle.
Sengtor Dr. Vermehren; Die Verwaltung des Staats-
chuldbuches gehöre zu den Funktionen des Finanzdepartements.
Zzweifellos komme hier eine Behörde in Frage.
BeM. — stellt den Antrag, hinter „Gerichte und
zehörden“ einzufügen „mit Ausnahme der Verwaältung des
Staatsschuldbuches“.
Wortführer Dr. Görtz schlägt vor, zu fagen, „unde—
kadet der Bestimmungen, die im Staatsschuldbuh enihoiten
ind“, In dieser Fassung gelangte der Antrag zur Annahme.
Bei 8 17 Absatz 1gelangte eine von der Kommiffion vor
eschlagene redaktionelle Renderung zur Annahme.
BaM. Grungu beantragt, dei 8 17 nicht wie in der
Zenatsporlage zu sagen, daß Lin verspäteter Einspruch be—
üchsichtigt werden könne wenn die Versäumung der Frut ge—
rügend ensschuldigt ist, sondern. „daß ein verspäteler Einspruch
u berüchsichtigen ist“.
Senator Dr, Vermehren: Berr Grüngu wünsche hier—
mit eine wohlwollende Auslegung der Vorschrift. Dis gelchehe
iher auch in jeder Weise. Für die Verwaitung sei aber die
etzige Fafsung zweckmäßiger.
Der Antrag von Grüngu wurde hierauf abgelehnt.
In 8. 10 beantragt die Kommission, folgenden zweiten
Satz einzufügen; „Daneben kann. vom zweiten Wiederholumas—
alle an guf Gefängnisstrafe, bis zu drei Monaten erkannt
werden.“ Ferner in 822 Abs. 1 Satz Istatt, Strafen“ zu seken
Geldstrafen“ und dem 22 folgenden dritten Absah angu
uügen: „Die Nerhängund der Gefänganisstrafe esst dem Ge—
ichte zu!
Ba M. Direltor Dr. Hartwig: Der Steuerbetrug werde
zeute in weiten Kreifen sehr gelinde beurteült. Man sage
ich, den Staat zu betrügen, sei keine Sünde. Der Staat habe
a bisher den Stenerbeirug ganz außerordentlich misde be—
irteilt. In früheren Zeiten seien für solche Vergehen sehr
ohe Strafen verhängt worden. Der Steuerbetrug sei Zuch
benso ruchlos wie jeder andere Betrug Wenn alie Leuts
ie. Steuern ebrlich, bezahlten, würde sicherlich zuch mit einem
niedrigeren Prozentsatz auszukommen sein Ger iiie dem n
rage zuzustimmen.
Senator. Dt. Vermehren: ‚In dem Entwurf zum neuen
»reuhischen, Ein lommenstenergefetz sei zwar im weiten Wieder-
olungsfalle der beabsichtigten Steuerhinterziehung eine Ge—
ängnisstrafe bis zu einem Jahre vorgefehen. Trotßdem möchte
r bitten, diesem Antrage keine Folge zu leisten. So wie der
Intrag gestellt fei, sei er eigentlich auch gar nicht durchführbar.
»a bei der Aburteisung des jeweiligen Falles zwei Strafinstanzen,
dia tινlrüerdea d T—— n
In der Steuerbehörde sei übrigens noch niemals ein Fall vor—
gekemmen. daß jemand zum dritten Male wegen Stelerhinter—
ziehung bestraft worden sei. Mit den Geldstrafen sei man bis⸗
jer volllommen ausgekommen, und die äußerste im Gesetz vor⸗
jesehene Strafe hätie noch niemals zur Anwendung gebracht
verden müssen. Warum solle denn jetzt eine unndtige Ver—
chärfung eintreten. die auch für das Gesetz an und für sich
leine Verschönerung bedeute.
B.e M. Mühsam bittet auch, den Antrag der Kongimission
zu streichen, da die vorhandenen Strafmittel vosstommen aus-
reichten Es fei auch ihm nicht erinnerlich, daß man jemals
ie äußerste Strafe, die das Gesetz gestatte. angewandt habe.
uch praktisch würde die Handhabung dieses Paragraphen durch
5 —44 und das Gericht zugleich Schwierigkeilen ver
irfachen.
BeM. Dr. Hartwig beantragt, daß nicht im zweiten
Wiederholungsfalie, sondern schon im einfachen Wiederholungs⸗
alle auf eine Gefängnisstrafe erkannt werden tönne. Dexr
— 48 müsse ebenso wie der gewöhnliche Betrug bestraft
verden.
B.M. LBzwigt: Er glaube, daß gerade kleine Leute von
iner soschen Fesängnisstrafe getroffen würden und bittet, den
Antrag abzulehnen.
BeM. G. Reimpell bittet auch um Ablehnung des An—
rages der Kommission. Gerade bei kleinen Leuten gehe aber
die Steuerbehörde mit einer ganz außerordentlichen Milde zu
Berke. Man möge doch der Behörde Glauben schenken, die
rklärt habe, mit den vorhandenen Strafmitteln auszukommen.
BeM. Schober wendet sich gegen die von der Steuer—
zehörde festgesetzßte Norm des Abzuges für Hausangestellte.
die bierfür eingesetzten Summen seien viel zu medrige und das
zinkommen der Gewerbetreibenden, die ibr Personal im Hause
jalten müßten. würde dadurch künstlich erhöht Er möchte an
en Senat das Ersuchen richten. die Norm, aufzuheben und
den heutigen, Verhältnissen entsprechend festzusetzen. Auch die
Abzüge von Abnutzungen usw. seien nicht in ausreichender Weise
zerücsichtigt
Senator Dr. Vermehren: Es sei Sache der Schätzungs-
ommifsion. nach ihren gemachten Erfahrungen festzusetzen, welche
Summe für Hausangestellte usp. in Abzug gebracht werden könne.
Wenn die jeßige NRornt eine Aenderung erfahren müsse. so glaube
r. daß die Schätzungskommission eine Aenderung beantragen
verde. Dem Steuerzahler stehe in soschen Fällen ja die Be—
chwerde an die Steuerbehörde und den Senat zu Bezüglich
»er Abzüge für Abnutzungen usw. sei das neue Geseß bereits
vesentlich günstiger als das alte gestaltet und habe in mancher
ichuna dem Wunsche des Herrn Schober schon Rechnung
zetragen.
BeemM. Schober: Die von ihm eingereichte Beschwer de
ain die Steuerbehörde sei zurücgewiesen. Er habe für jede
Berson einen Betrag von 1,50 M, täglich in Anrechnung ge—
zracht gehabt Das sei auch das mindeste, was für einen Haus—
ingesteilten zu rechnen sei.
BeM. G. Reimpell, weist darauf hin, daß durch die
5oherjetzung des Betrages für Kost und Logis auch eine große
— E
B.ePt. Fust: Wenn es auch bedauerlich sei, daß eine
Reihe Dienstboten dadurch steuerpflichtig werden würde, fo
nusse doch auch dem Gewerbetreibenden das Recht zuerkannt
verden, für seine Hausangestellten das in Abzug zu bringen,
vas er in Wirklichkeit dafür brauche.
Nachdem Dr. Hartwig hierauf seinen zuletzt gestellten
Antrag zurüchgezogen hat. wird der Antrag der Kommission zu
19, Abs. 1 abgelehnt.
B.Be. Dräger (uu 824, Steuerzahlung) beantragt, daß,
wenn der Steuerpflichtige Teilbeträge der Einkommensteuer im
raus entrichtet, ihm von dem Zeitraum der Zahlung bis zum
Tage der Fälligkeit 400 Zinsen zu vergüten sind, falls der
eingezabkte Betrag mehr als 100 Mubeträgt.
Senator Dr. Vermehren: Die Steuerbehörde habe
igentlich gar kein Interesse daran, Vorguszahlungen der Steuer
u erhalten. Es müßten dann vielleicht noch mehr Beamte
ingestellt werden. um die durch die Berechnung der. Zinsen
entstehende Mehrarbeit zu bewäbltigen.
BieM. Thiele: Er sei für den Antrag Dräger. Die
vrhandenen Beamten würden diese Mehrarbeit wohl noch
eisten können. Er möchte bitten, daß nicht erst bei einem Be—
rage von 100 M, sondern auch bei kleineren Vorauszahlungen
Zinsen zur Vergütung kommen.
BeM. Dräger; Wenn die Steuerbehörde auch kein In⸗
leresse an Vorauszahlungen habe, die Steuerzahler hätten sicher⸗
sich ein großes Interesse daran. Die Steuer könnte dann
äbrlich bezahlt werden und man brauche nicht, wie ietzt, vier—
nal im Jahre an das Steuerzahlen zu densen.
BeM. von Schack: Er befürchte doch. daß dann wieder
nehr Beamte angestellt werden müßten. Wenn jemand aus
Bequemlichkeit seine Steuern schon im, voraus bezahlen wolle,
'o müfse er eben auch den Zinsverlnst tragen.
B.“M. Jenne: Es sei in der Tat eine große Erleoeich—
kerung, wenn die Steuern im vorgus bezahlt werden Dnnten.
Daraus folge aber nicht, daß die Steuerbehörde eine Voraus⸗
zahlung mit 400 zu verzinsen habe. denn die Stzuerbehörde
ei doch kein Bankhaus. Er habe vor kurzem eine Eingabe an
die Behörde gerichtet und auf die Handhabung der anderen
Ztädte, wie z. B.im Kiel verwiesen, wo an dem fälligen Termin
eitens der Steuerbehörde die entsprechende Summe, von dem
Bankkonto des Steuerpflichtigen abgehoben werde. Diese Ein-⸗
ichtung funktioniere dorxt tadellos. Auch das Schulgeld, die
Abgabe für Gas und Elektrizität usw. würde dort quf gleiche
Weise erhoben. Was in Kiel möglich sei, müsse auch Rer ducch⸗
zesührt werden können
Schluß folgt.)
Vermischtes.
Wohnung mit Telephon. Eine große Berliner Zettung
zibt eine Anregung, die an sich schon lange in der Luft
gaaga. Es wird da nämlich verlangt, daß in den so oft
itierten Wohnungskomfort neben Warmwasserversorgung,
Bakuumreiniger und elektrischem Licht auch das Telephon mit—
inbegriffen werde. In einem solchen Mietshaufe modernster
brägung müßte es dann natürlich eine Telephonzentrale geben,
on der aus jeder Mieter sofort angeklingelt werden kann. Dieser
ßorschlag ilt um so einleuchtender, als der Telephonwohnungs⸗
nieter vor den sonstigen Teilnehmnern in bezug guf den Fern—
rrecher eine ganze Reihe von nicht zu unterschätzenden Vor—
zeilen genießen wird. Er hätte keinerlei Verhandlungen mit
»en Postbehörden zu fübhren, wäre erlöst von den unangenehmen
Schreibereien und Berechnungen und könnte, wenn er einmal
usgegangen ist, durch das an der Zentrale amtierende Fräulein
dies und das bestellen lassen und erhielte andererseits durch
diese Dame Nachrichten, die in seiner Abwesenheit an ihn ge—
angen, vermittelt. Selbstperständlich würde der Mieter die
Kosten dieses neuen Komforts in Form eines entsprechenden
Mietscufschlages »u entrichten baben Aber dieser würde imumner
ioch erheblich hinser dan zur“ kbhleiben. was man für den eigenen
Anschluß zu zahlen hätte, selbst wenn, was lich vielleicht als
rötig erweifen würde, in jedem Hause mehrere Leitungen abon—
uert werden würden. Die Anrenung in gegeben, jetzt kommt
s nur noch auf die praktische Ausfülrung an. Der Gedanke
st so glüchlich. daß er das Zeug in fich zu hahen icheint hald
945 worh—
ct
Iede æbto Osram- LTumne muss die Inschritt Oeram— tαν - IH»ιι .