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jertivorzuziehen, so doch wenigstens zu erreichen, daß er in der
Zetätigung sesner politischen Ueberzeugung loral verfahre.
Rednex verliest diesen sehr langen Bericht. Wöhrend dessen ruft
Abg. Eeof,mann (Soz.); Die Landräte müssen viel zu tuu
Hben Heiterkein.) In diesem Bericht hält es der Landrat aub
sir enpfehlenswert, dem Rittergutsbesitzer Becker unter Umstän⸗
den das Recht, der Gutsvorsteherposten wieder selbst zu bekleiden,
on neuem zuzuerkennen, allerdings nicht vor den näcktjen
Wahlen, da innmnerhin die Möglichkeit bestehe, „daß er bei der
zitze des Wahlkampfes wieder in seinen alten Fehler verfält“.
Heitenleit u Was geht es denn den Landrat an, wenn der
Butsbesitzer Becker sich von den Liberalen zurüickuz ehen scheint?
Kie kewra er dazu, ihn ebt „auf den KZahn fühlen“ zu wollenꝰ
Das ist elt. Beweis, daß der Landrat hler politische Propauando
reibt. Sehr richtig! links.) Herr Becker kommt nicht auf die
Aufsorderung des Landrats auf das Landratsamt, weil er sich
gleich sakte, daß er dort politisch bearbeitet werden sollte, und
jarum wire der Privatsekretär des Landrats zum Gutsvorsteher⸗
tellvertreter in Bartmannshagen eingesetzt, Die Darstellung
es Landrats, als sei kein anderer, zu finden gewesen. ist
alsch. Natüriich, wenn die Leute wissen, daß der Landrat
anicht will, so ist keiner bereit, das Amt zu übernehmen. Ein
Ldandrat der Takt besaß, mußte sich danach sehnen, daß
hn ei anderer vorgeschlagen, wurde, damit er, seinen
R wieder zurückziehen konnte. (Sehr richtig! links.)
adurch, daß die Akten des Landrats über die liberalen Ver—
ine nicht herausgegeben wurden, entzog man einem Mann, der
ür sein Recht kaämpft die Beweismittel. Es verstößt gegen die
Berfassung, daß unter Billigung des Landrats der Schulrat
einem Lehrer verbot, sich politisch zu betätigen, mit der Andro⸗
hung, daß er sonst suspendiert werden würde. Das Führen von
Akten über liberale Vereine bedeutet die Stellung einer Partei
inter Polizeiaufsicht. Das verbitten wir uns. Wir fordern eine
Beseitigung der Vorrechte gewisser Klassen und Parteien bei der
Zeseßzung der Landratsämter und der höheren Stellen der Ver⸗
valtüng. Geifall links.)
Minister des Innern v. Dallwitz: Der Vorredner hat seine
sede angefangen ünd geschlossen mit dem Verlange,en, daß
zie Staatsreglerung die Vorrechte beseitigezn solle, die
oei der Besetzung der höheren Verwaltungsstellen für gewisse
dathegorien von Staatsbürgern bestehen. Ich erkläre, daß diese
orderung absolut unhalkbar ist, weil sie ohne Begründung
st. Ve links.) Ich kann nur erklären, daß Vorrechte ir.
Zezug auf die Besetzung von Stellen der höheren Beamten nich.
— lediglich die
Lorausfetzungen, die gesetzlich vorgesehen sind, und ich habe be—
eits bei meiner ersten Rede vor einigen Tagen erklärt, daß
ieinerseits bei Besetzung der vakanten Stellen während der
dauer meiner Amtsführung lediglich die rein sachlichen Ge⸗
chispunkte der Befähigung, der Tüchtigkeit und der besonderen
zignung für die Siellen berückfichtigt worden sind, und ich werde
uch in Zukunft daran festhalten. Ich habe ausdrücklich festzu⸗
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berhaupt alle Stellen der höheren Verwaltung, nur den Herren
bertragen werden, die aus agrgrisch-konservativen Kreisen stam⸗
nen, absolut unzutreffend ist. Von den 481 Landräten stammen
28 aus Beamtenkreifen. 30 aus wissenschaftlichen Kreisen, nur
52 aus Landwirtschaftskreisen (Abg. Liebknecht: Nur! Heiterkeit
inks) und 71 aus Handels⸗ und Gewerbekreisen, also nur (Hei⸗
exkeit nks) 150, der dritte Teil aus Landwirtschaftskreisen,
Venn Sie berücksichtigen, daß die Kreise das Präsentationsrecht
jaben, fo ist das ein Vechältnis, das absolut nachweist, das re
zicrunnsseitin nicht eine Bererzupung von agrarischen und kon⸗
rwativen Kreisen stattiinder (Auruf links: Ausgezeichget!) Allso
h ertlaͤre nochmals. daß die Vebauptung unzutrrffend ist.
zn ihrem Beweise haben Sie nicht das Mindeste vorgebracht. Daß
er Fall des Landrates Schröder in Berleburg zum Gegen-
tand eines gerichtlichen Verfahrens gemacht worden ist, ist mix be—
annt. Aber ich habe es für richtig gehalten, meinerseits den Aus—
ang des gerichtlichen Verfahrens abzuwarten weil. wenn ich vor—
er eingegriffen hätte, ich zweifellos in die Lage gekommen wäre,
ine Entscheidung zu treffen, worüber, nach Anrufung des Gerichts,
unächst das Gericht entscheiden mußzte. Das gerichtliche Verfabren
it noch nicht beendet. Es ist Revision eingeleagt worden. Ich bin also
ücht in der Lage, auf die Ausführungen des Vorredners einzugehen.
Lachen links.) Betreffs des Falles Bolkenbain ist eine Be—
hwerde an mich ergangen. Ueber den Fall ist Bericht eingefordert
dorden, der Bericht steht aber noch aus. Nebenbei kann ich bemerken,
aß allgemein dieAnsicht obwaltet, daßGastwirte an sich nicht alsGe—
neindevorsteher geeianet sind. (Lebhafte Zurufe links.) Wenn nicht
ewichtige Momente geltend gemacht werden sollten, werde ich nicht
n der Lage sein, eine Jenderung eintreten zu lassen. (Zurufe links.)
m Kreise Labzau-Wehlau ist die Abschriftnahme von Wähler-
sten nur den Wahlberechtigten, d. h. den Wähler gestattet worden.
HRiese Entscheidung geht auf ein Telegramm zurück. Es ist früher in
er Zentralbehörde kein besonders minutiöser Wert auf die Fossung
er betreffenden Bekanntmachung gelegt worden. Am 2. Januar
907 ist nämlich ein Erlaß an sämtliche Regierungspräsidenten er—
angen: „Der Ahschriftnahme von, Wählerlisten durch die Wählbe—
echtiaten sollen keine Schwierigkeiten jn den Weg gelegt werden;
ntsprechendes ist sofort zu veranlassen.“ Durch dieses Telegramm
st der Ausdruck Wahlberechtiate hineingebracht worden: allerdings
»ollte man damit jedermann die Abschriftnahme gestatten. sHZuruf
inks: Na. Na!) Wenn also der Landrat seinerseits auf den Aus—
ruck Wahlberechtigte Wert, gelegt hat, so würde das durch dieses
rühere Telegramm entschuldigt sein. Die Hauptsache ist, ob die
Ubsicht bestand. die Abschrift der Wählerlisten zu erichweren. Das
estreite ich. Der Landrat hat dem freisinnigen Wahlsekretär. der
ehauptete, daß ihm die Abschriftnahme erschwert würde, sofort die
krlaubnis verschafft und die Wahlvorstände angewiesen, die Wähler⸗
isten durch den VParteisekretär der liberalen Vartei abschreiben azu
afsen. Als Herr Gyßling im Ministerium des Innern war und um
demedur bat, weil in einigen Orten den Vertrauensmännerr
Schwierigkeiten in der Abschriftnahme gemacht worden sei, ist sofor!
elegraphisch der Regierungspräsident angewiesen worden, das Er—
orderliche zu veranlassen. Darauf hat der Landrat in Wehlau das
Zirkulax erlassen, wonach jedermann Einsicht und Abschrift nehmen
kann. Im Kreise Labiau wurde allerdinas der Ausdruck gebraucht,
»aßz auch Beauftragten der Wahlberechtigten die Abschriftngbme zu
zestatten sei, aber es sollte damit tatsächlich jedermann, die Moönlich
eit dazu gegeben werden. Der Landrat hat an demselben Tage die
vemeindeborsteher entsprechend verständiat. Daraus eraibt sich
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ürzen, in diesem Falle nicht vorlag. (Sehr richtial —2 Die
snsetzung des Stichwahltermins hat das Wahlkomitee ausgeseht
is nach der Iaeund des amtlichen Wahlergebnisses,
PRann aber ist so rasch wie möglich die Anberaumung des Terminz
uf, den 9. Dezember erfolgt, damit nicht eine unnölige neue große
lgitation einttrat (Lachen links), was für alle Parteien gleich gilt.
der Landrat hat ausdrücklich die Versicherung abgegeben, daß er
eder direlt noch indirekt an irgend jemanden, namentlich nicht an
xn Bimd der Landwirte oder der Handwerker, von dem das be—
reffende Flugblatt gusging, eine Mitteilung über den Stichwahl—
ermin gegeben (Widerspruch des Abg. Liebknecht). Wenn den
dreisblättern ein konserbatives Flugblatt beilag, ist nur ein Irr—
um bei der Erpedition vorgekommen. Der Landrat von Wehlau
at ferner erklärt, daß er nicht ein einziges Telegramm mit einer
Finladung von Vertrauensmännern erlassen habe. (Hört, hört!
echts.) Wenn solche Behauptungen in den liberalen Blättern auf—
estellt werden, so wäre es erwünscht, daß auch Beweise dafür ei—
»racht werden. ESehr richtig! vechts; Zwischenrufe links.) Ich
ann Ihnen nur das Ergebnis der amtlichen Recherchen mitteilen,
ind das geht dahin, daß diese Sachen zum großen Teil auf Erfindung
»eruhen und zum Teil auf mißverständlicher Auffassing. Den Ge—
neindevorstehern sollen von beiden Landräten Vorteile für ihre Ge—
neinden versprochen sein, wenn die Wahlen gut ausfielen, und die
Zemeindevorsteher sollen aufgefordert sein, recht eifrig zu agitieren.
der Landrat in Wehlau soll ferner einer Versammlung des konser—⸗
ativen Wahlkreiskomitees beigewohnt haben, in der der sog. dunkle
Zunkt des Bürgermeisters Wagner erörlert wurde, umd es wird ihm
»orgeworfen, daß er nicht seine amtliche Autorität eingesetzt habe,
um, eine Preßnotiz darüber zu verhindern. Er ist allerdings als
Bast in der Versammlung gewesen. Auf die Beschwerde des
Bürgermeisters Wagner anlwortete der Regierungspräsident. daß der
randrat allen Versammlungen, wo er zugegen war. lediglich als
Privatmann beigewohnt habe, ohne das Work zu ergreifen, und daß
ine Stellungnahme des Landrats zu gunsten Wagners den Anschein
der Parteinahme für diesen hervorgerufen haben würde (Lachen
sinks); übrigens habe der Landrat darauf hingewiesen, daß ja der
dall im Hotel amtlich bdahburch ⸗ekrsehdigt sei daß die vorgeseßKte
gehörde nicht gegen Wagner eingeschritten Jerz ie
iueder“ Landrat, nicht für, ihn rintreten können.
In der PVreßnotiz hat der Landrat keine Kenntnis ebabt, er kat
Ver dusdrüctlich bedauert, daß dieses Moment in den, Wa
amovf geworfen sei. Ein Vorwurf egen ihn kann also n'icn
erichen erden. Was den Fall des Volksfreund, betrifst, der kein
eblan ist, wohl aber die Bestrebungen der Sozialdemokratie
oetampft(Göri. hört! Iinks), so kann ich das Bestreben der dand⸗
raüteehe Verbreltung des Lesestoffs zu fördern, nur billigen.
Beifal rechts; lebh. Z3wischenrufe links. Präsident v. Krächer;
In der Versassung steht nicht nur, daß die Minister das Recht
aben, Her zu sprechen, sondern das Recht, „jederzeit gehört zu
erden“ In bitle aiso, den Minister nicht zu unterbrechen
Zeiterteit.) Auf die Veiails des Falles Bescker kann ich im
Agemeine. nicht eingehen, weil das Reichsgericht die Sgche in
er' Revifion zur nochmaligen Verbondlung zurückweisen könnte,
die Erkenntniegründe sind überhaupt noch gar, nicht abgesetzt
oder mir och nicht zugegangen, sodaß ich keine Unterlagen he—
fitze, Um diese Vorgünge, näher zu erörtern. Wenn abex be—
mäin gelt isi. daß Sonderakten über den liberalen Verein im Land⸗
ratsant geführt sind, so ist es tatsächlich einer Lehörde nicht
möglich, sachgemäß alle Angelegenheiten des Vereins zu be⸗
jandelni, wenn nicht ein besonderes Altenstück angelegt ist. Rufe
nis: Warum nicht auch für konservative Vereine??“ Weil die
richt annähernd so viele Arbeit gemacht haben. (Lachen links.
Wenn über eine Materie so viele Eingänge kommen, daß sie un
en allgemeinen Äkten unübersichtlich wird, so wirh ein besonde⸗
es Aklenstück angelegt. Von den konservativen Nereinen ind
aturlich ebense Mitsliederverzeichnisse, Berichte über öffentliche
dersammleimngen usw. eingefordert worden, sie sind aber wärlich
ind deshalb in den allgemeinen Vereinsakten. Aber ein Verem.
der seit nn doheen zahlreiche Beschwerden eingereicht hat und
ruch im Minifterium ein besonderes Aktenstück notwendig gemacht
at — ganze Dutzende von Beschwerden des Vercins sind an das
sHämisterium gelangt — erfordert naturgemäß auch aꝛf dem Land—
atsamt ein besonderes Aktenstück. Ich habe mir dieses Akteni-
ük kommen lassen und kann versichern, daß es nichts anderes
fyhält wie alle Aktenstücke über Vereine. Die Notwendigkeit,
nefes Aklenstück anzulegen, ist mir klar geworden. (Abg. Lie 3⸗
necht Soz.): Aber nicht vorzulegen!) Für die Bestellung
ines stellvertretenden Gutsvorstehers forderte der Landrat am
6. Jum 1906 Becker zu einer Besprechung, auf, und wiederholte
as fpaͤter noch einmal. Becker hat sich mündlich bereit erklärt.
zen Landrat zur Besprechung aufzusuchen. Als Becker den Land⸗
at troßzdem nicht aufsuchte, schrieb der Landrat am 23. Juli noch⸗
nals, daß die Ernennung des Gutsvorsters dringlich sei und er
inm Hachricht büte. Auch darauf ging keine Autwort ein.
darum hat am 31. Juli, der Landrat pflichtmätzig den
Zztellvertreter ernannt. Der Landrat hat in diefem Falle wirklich
in weitgehendes Entgegenkommen gezeigt. Eehr richtig rechts,
iderspruch inks.) Den Landrat trifft nicht die Schuld.
sFecker beantragte die Vorlegung eines Berichts des Landrats zum
ßeweis dafür, daß der Landrat zur Herbeiführung eines mo;ius
ivenc ihm einen Wechsel der politischen Gesinnung habe zumuten
vollen und daß er lediglich aus diesem Grunde der Einladung des
Landrats nicht gefolgt sei. Er, beantragte telearaphisch ankerdem
die Vorlegung sämtlichex Alktenstücke, die etwa noch für nötig ge—
jalten werden fsoilten, ferner beantragte, er vei der Ministerial-
uflanz die Vorlegung der Landratsakten über den liberglen Verenn.
diefe Antraͤge wurden telegraphisch abgelehnt (Hört, bört! linksh,
venn es handelte sich nicht um bestimmt, namhbaft gemachte, Vunkte
vn Beweise bestimmter Behaupiungen, sondern um generelle Bor—-
cgung aller Atten. Entscheidend war, daß die Akten nicht für die
Deffentlichteit bestimmt, sind, sondern lediglich für den nncren
Dienst, daß sie ihrer Natur nach nicht veröffentlicht werden kön⸗
nen, bohne der Sicherheit und Stetigkeit des inneren Dienstes der
Behörden und damit zugleich dem Wohl des Staates abträglich zu
sein (Lachen links, Sehr richtig! rechts).
Abg. v. Bennigs-Techlin kons.; In letzster Zeit werden vei
Wahlkämpfen zuweilen Wahlpraktiken angewandt, die nicht
weit von Revolverschießerei entfernt sind. Wenn bemängelt wird.
daß die Landräte Berichte übher Wahlversammlungen einfordern,
so verfolgen sie dabei keine illoyalen Zwecke, sondern es geschieht.
um die Stimmung im Lande kennen zu lernen. Was den dunkeln
Punkt des Bürgermeisters Wagner —— so ist sein Verhelten
nach Ansicht der porgesetzten Behörde ein nicht ganz korrekies Je⸗
vesen. Im Fall Becker handelt es sich garnicht um politische Dinge.
Es handelte sich für den Landrat darum, seine Autorität gegen
Becker z. wahren, der sich bei jeder Gelegenheit widersetzlich zeigte,
so daß erst mit Geldstrafen. dann mit Ordnungsstrafen und zulegt
mit Amtsentsetzung als Gutsporsteher gegen ihn vorgegangen wver—
den mußte. Daß Becker ein Quexulant war, geht u. a. daraus her⸗
jor, daß er sich beim Reichskanzler darüber ———— daß er bei
den Blockwahlen zum Reichstag nicht als Wahlvorsteber gewädlt
worden war. Als er dann bei der leßten Wahl zum Wahlvoͤrsteher
ernannt, wurde, hat er sich wiederum, beim Reichslonzier
über seine Wahl rchwert. EStürmische Heiterkeit.)
Benn der, Abg. Dr. Friedberg das Verhalten des Landrats als nicht
vornehm bezeichnete, so müssen -wir entschieden dagegen protestieren.
Dos war ein Mißbrauch der parlamentarischen Immunität. Was
coll man Zu dem Verhalten Beders sagen, der in einer Beschwerde
in den Minister bemerkte: Herr Minister, wenn Sie den Landrat
nicht ergziehen, so werde ich seine Erziehung übernehmen? Diese
owie die weitere Bemerkung der Beschwerde, der Landrat habe
nit den nichtsnutzigsten Mitteln gearbeitet, können wir nicht als
hrenwert bezeichnen. Alle die besprochenen Fälle haben zu dem
Ergebnis gefuͤhrt, daß der Vorwurf, die Landräte hätten sich politische
Uebergriffe zuschulden kommen lafsen hinfäst'g itt Vor ällem ist
nuch der Landrat v. Maltzahn glänzend gerechtfertigt.
Iee vertagte sich das Haus.
rsönlich bemerkt Abg. Dr. Friedberg: Ich frage
denten ob er mich gegen hen Vorwurf IA Dr
ie ere ngnwuunut nicht schützen will?
. röcher: e ß
58 Ich stelle dem Abg. Friedberg anheim,
Abg. Dr. Friedberg: Dann erkläre ich den Vorwur
o. SVgnge hr eine Dretgreit von Ueberhebung. de derm
.v. Hennings: Dieser Vorwu e Fri
st durchaus ungerechtfertigt. ij des Aie. Or. Friedberg
Nächste Sitzung Freitag 11 Uh
Wallenborn über —— Ine 74. 5 nterpellation
Luftschiffahrt.
Die neuen Bestimmungen für den Worien Michelin⸗-Preiß
ali sind jetzt durch die aviatische Kommis ion des Aero-Clubs
de France festgelegt worden, Sie unterscheiden sich gegen die
zestimmungen des Vopeheeg schon dadur wesentlich, daß die
Lettbewerbe um den Preis nicht mehr au geschlossenen Flug⸗
»lötzen stattfinden dürfen, auf denen die bisherigen Preise ftets
zewonnen wurden. Es ist vielmehr bestimmt, daß der Flug un
en — ein Neberlandflug sein muß, der allerdings
zuch wieder in geschlofsenem Fluge ausgefihrt werden muß, das
heißt auf freiem, Felde müssen beliebige Vunkte in einer Ent—
ernung von 50 bis 100 Kilometer martiert und von den Preis⸗
ewerbern zImflogen werden. Bestimmung ift ferner, daß die
inzelnen Runden, deren Größe je nach Wunsch der Avigtiker
ingerichtet werden kaun, mit einer Zurchschnittsgeschwindigtein
»on mindestens 50 Kilometern durchfiogen werden. Dafür sind
abher Zwischenlandungen gestattet, ebenfo können Reparaturen
orgenommen und Betriebsstoffe nachgefüllt werden. Der Auf⸗
uthalt rechnet aber bei der Feststellung,, der Durchschnittsge⸗
chwindigkeiten mit und es nicht zulässig, bessere Durch⸗
schnittsleistungen einzelner Runden auf geringexe Durchichnicts⸗
leistungen anderer in Anrechnung zu bringen., Sobald alfo eine
Runde mit geringerer Durchschniftsgeschwindigkeit als 50 Kilom.
beeundet wird, scheidet ber Aviatiker für diesen Versuch aus. Es
vird also zweckmäßig sein, die Runden möglichst groß zu wãhlen,
ilsp vielleicht bis zu der zulässigen Maximaldistauz von 2ö0 Kilo-
neter, um so die Moglichkeit zu haben, eventuell größeren Auf⸗
thalt auf, der langen Flugftrecke wieder gut zu' machen. Die
ppargte, die Motren, Propeller und Fluͤgel“ werden plom⸗
nert. Es ist aber erlaubi daß zwei Fahrer gleichzeitig auf einem
Prarat starten und sich in der Bedienung der Maschine ab—⸗
sg Vach diefen Wrobgswnen ist zu erwarten, daß der
Distanz- Rekord um den“9 ichelin-Wreis sehr bold gewaltia
munricnessen wirt