Full text: Lübeckische Anzeigen 1911 (1911)

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Wöchentlich 13mal (Wochentags morgens und 
abenoẽe, Sonntags morgens) erscheinend. Bezugs⸗ 
hreis fur das Vierteljahr 8,30 Wark einschließlich 
Bringgeld in Lübeck. Durch die Post bezogen ohne 
Bestellgeld 330 Marl. Einzelnummern 10 Pia. 
Anzeigenvyreis (Ausgabe A und B) für die bgepp. 
Zeile 20 Pfg. Kleine Anzeigen (Arbeitsmarkt usw.) 
15 Pfg., für Auswaärtige 30 Pfg., s. Geschaͤftl. Mit⸗ 
teilungen 1Mt. d. Zeile. Tabellen⸗ u. schwieriger 
DSatz den Anforbderungen entsprechend höher. o 0 
Beilagen: Vaterstädtische Blätter. — Der Familienfreund. 
Amtsblatt der freien und hansestadt Lübed 
Zeiblatt: Gesetze und Verordnungsblatt .Rvt 
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161. Jahrgang Nachrichten für das Herzogtum Lauenburg, die 
— ⏑ ———— ——— Fürstentümer Ratzeburg, Lübeck und das angren⸗ 
ια zjende medlenburgische und holsteinische Gebiet. 
Drud und Verlag: Gebrader Borders G. m. b. H. in Luded. — Geschäfisstessle Adrek hau⸗ ¶Koniastr. 46). Ferniprecher good u. 9001. 
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Auso. 
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Große Ausgabe) 
Sonnabend. den J. Juli 1911. 
Norgen⸗Blatt NRr. 326. 
Erstes Blatt. Bierru 2. Blatt, 
und die Feuilletonbeilare „Der Famẽlenfreund“. 
VnnrιRσRαXRMRXαRÄRÂRORXORYORιιRαRιαWXαRααι MααXαÂαRRοαααXROαRαιRαRαRαRιRαRιRRRιRιRιιιιRιαιιRRαααιαιιιιιιurιιX 
Amsang ver heutigen Nummer 8 Seiten. 
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lichtamtlicher Teil. 
Englische Befürchtungen 
für die Nahrungszufuhr im Kriegsfall. 
Lübechk 1. Juli. 
Im englischen Unterhause hat momentan eine scharfe Opposition 
eingesetzt, die sich unter Beteiligung zahlreicher inaktiver Ad— 
mirale gegen die sogenannte Londoner Deklaration richtet. 
den Kern der Streitfrage haben wir da in der Formulierung 
oves Begriffes Konterbande zu suchen. Und zwar wollen die 
OÜponenten die Nahrungsmittel sämtlich ausgenommen wissen 
und nicht als „bedingte“ Konterbande gelten lassen. 
England, das sich vor zwei bis drei Menschenaltern noch 
elbst mit Nahrungsmitteln versorgen konnte, muß heute un— 
jefähr 80 Prozent seines Brotgetreides (Weizen) und die 
Hälfte seines Fleischbedarfs vom Auslande beziehen. Eine 
Störung dieser Zufuhr in Kriegszeiten könnte eine Teuerung 
auf den britischen Inseln hervorrufen und damit die Stoß— 
und Widerstandskraft Englands bedenklich lähmen. Theoreiisch 
crifft das zu, aber ist wirklich praktisch die Gefahr bei der großen 
Ueberlegenheit der englischen Seestreitkräfte vorhanden? Der 
Widerspruch gegen die Unterzeichnung der Londoner Deklaration 
zrinnert doch wohl zu sehr an die nervöse Furcht vor der 
„deutschen Gefahr“, zumal er auch mit dem Schlagwort arbeitet, 
daß die Deklaration made in germany sei. 
Wahrscheinlich wird die Opposition keinen Erfolg 
haben. Die englische Regierung hat sich auf der soeben 
abgehaltenen Reichskonferenz bereits die Zusicherung der lei— 
tenden Minister in den Kolonien zu der Deklaration versichert 
und verteidigt sie gegenwärtig im Unterhause als einen wirt— 
schaftlichen Fortschrit, dem sich die größte Nation zur See 
nicht entgegenstellen dürfe. Der Unterstaatssekretär im Aus⸗ 
wärtigen Amt wies am 28. Juni den Einwand wegen der be— 
dingten Konterbande mit der treffenden Bemerkung zurück, 
daß, wenn Großbritannien die Ratifikation verweigere, Ruß— 
land, Frankreich und Deutschland freie Hand hätten, Nahrungs⸗ 
mittel als absolute Konterbande zu erklären. Das Unterhaus 
vird voraussichtlich das ihr vorgelegte Seeprisengesetz annehmen 
ind damit sein Einverständnis mit der Unterzeichnung der 
Londoner Seerechtsdeklaration aussprechen. 
Ueber die Einzelheiten des deutsch-japanischen 
handels vertrages 
ichreibt jetzt die Norddeutsche Allgemeine Zeitung: 
Das Zollabkommen, wvelches gleichzeitig mit dem 
dandelsvertrag am 17. Juli dieses Jahres in Kraft treten 
ioll, ist nicht wie letzterer für zwölf Jahre, sondern nur für 
die Zeit bis zum 31. Dezember 1917 abgeschlossen. Zu diesem 
Termin kann es mit einjähriger Frist gekündigt werden, gilt 
aber stillschweigend für verlängert, solange keiner der beiden 
Teile kündigt, und läuft im anderen Falle ein Jahr nach 
dem Kündigungsdatum ab. Neben der Meistbegünstigung hin— 
ichtlich der Einfuhrzölle und neben dem Verbot der Erhebung 
pon höheren Oktroi-, Durchgangs⸗,, Lagerungs-, Akzise⸗ und 
Verbrauchsabgaben auf die Einfuhr aus dem anderen Vertrags- 
taat, als solche von gleichartigen Gegenständen inländischer 
Herkunft erhoben werden, enthält dieses Abkommen einen 
Vertragstarif, der bei der Einfuhr deutscher Erzeugnisse 
in Japan. und einen solchen, der bei der Einfuhr iapanischer 
Erzeugnisse in Deutschland zur Anwendung kommen soll. Dabei 
it auch die Erhebung von Zuschlägen für die indirekte Ein— 
iuhr (surtaxes d'entrepôt) für unzulässig erklärt. 
Was zunächst die Zölle anbelangt, die bei der Einfuhr 
dveutscher Waren in Japan zur Erhebung gelangen, 
so sind die Sätze des japanischen Generaltarifs für Leder 
von 20 v. H. vom Wert auf 15 v. H. vom Wert ermähigt; 
für Salizylsäure von 11,60 Yen für 100 kin (60 Kilogramm) 
auf 7 Yen; für Chinin von 135 Yen für 100 kin auf 
80 Yen: für Alizarinfarbstoffe, Anilinfarbstoffe und sonstige 
Teerfarbstoffe von 7 Yen für 100 kin auf 5,60 Yen; für 
ungesärbtes und unbedrucktes Kammgarn von 17,50 HYen für 
100 kin auf 13,20 Yen; für halbwollene Gewebe (mit Aus— 
iahme der Samte, Plüsche und anderen Florgeweben) im 
Gewichte bis zu 100 Gramm auf ein Quadratmeter von 
6 PYen für 100 kin auf 44 Yen; für ebensolche Gewebe 
im Gewichte bis zu 100 Gramm auf ein Quadratmeter von 
322,50 HYen für 100 kin auf 42 Yen; für Pacyhapier und 
Zündholzpapier (mit Ausnahme von Seidenpapier) von 1,75 VYen 
für 100 kin auf 1,80 Yen; fur Zinkplatten und Zintbleche, 
weder vernickelt noch · mit Schmelzfarbe, Firnis, Lack usw. 
aberzogen, uüber 0,25 Millimeter stark. von 295 Hen fuür 
00 lin auf 2,20 Yen; für Gas-, Petroleum⸗ und Heißluft⸗ 
naschinen im Stückgewicht von mehr als 8000 bis vo ooo 
dilogramm von 5 Yen für 100 kin auf 4,50 Yen, im Stück⸗ 
newicht von mehr als 50 000 bis 100000 Kilogramm von 
NHen für 100 kin auf 4 Yen, und für schwerere als 100 000 
Kiloaramm von 5 Yen fuͤr 100 kin auf 350 Yen. endlich 
rür Dynamomaschinen in Verbindung mit Gas-, Petroleum— 
»der Heißluftmaschinen im Stückgewichte von mehr als 10000 
»is 50 000 Kilogramm von 5,80 NYen für 100 kin auf 5,50 Yen, 
in Stüdgewichte von mehr als 50000 bis“ 100 000 Kilogramm 
on 5,80 Yen für 100 kin auf 5,20 Yen, und für schwerere 
ls 100 000 Kilogramm von 5,80 Yen für 100 kin auf 4,90 Yen. 
lußerdem sind die Zollsätze für Kammgarn mit 13,20 Yen 
ind für trockenen künstlichen Indigo mit 40 Yen für 100 kin 
zebunden worden. 
Deutscherseits sind Japan folgende FZugeständnisse ein— 
eräumt worden: Bindung der Zo'lsätze für Pongees (GHabutai), 
robe Stroh⸗(Binsen-⸗)Matten und Perlmutterknöpfe, Ermäßi— 
ung der Zollsätze für rohes und zubereitetes Pflanzenwachs 
uf 5 bezw. 10 M, für Taschentücher aus Habutai auf 
00 Munebst 5 60 Saumzuschlag, für andere als grobe 
troh⸗(Binsen⸗)Matten auf 12 M, für mit japanischem Lack 
acdierte Holz⸗ und Papierwaren auf 20 M, und auf 25 M 
ei dergleichen Waren aus Kupfer und gegossenem Messing; 
nndlich Zollfreiheit für vegetabilische Hausenblase. 
Des weiteren ist in dem Zollabkommen verabredet, daß 
n Zukunft im allgemeinen keine Ursprungserzeugnisse 
ichr verlangt werden sollen, es sei denn, daß solche nötig 
rscheinen, um den eingeführten Waren die Verzollung auf 
Hrund von Vertragstarifen zu sichern, die niedriger sind, als 
er Generaltarif. Für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen 
allen die beiderseitigen Berufskonsuln zuständig sein. Doch 
it zur Erleichterung der Beschaffung solcher Zeugnisse verein— 
zart, daß die Berufskonsuln für Waren, welche von einem 
zlatze exportiert werden, an welchem sich kein Berufskonsul 
»efindet, als Ursprungsnachweise Zeugnisse zuständiger Behörden 
also in Deutschland auch Zeugnisse von Handelskämmern) 
nerkennen müssen, sofern nicht besondere, im einzelnen Falle 
inzugebende Bedenken hiergegen vorliegen. 
Schließlich bestimmt der Vertrag, daß Kaufleute und 
ßewerbetreibende, die in dem einen Siaate zum Ge— 
erbebetriebe berech!igt sind, persönlich oKöer durch Han dels- 
eisende in den Gebieten des anderen Einkäufe machen 
und mit oder ohne Muster Besitellungen auf— 
ehmen können. Berüglich der Aktien- und ver— 
andten Gesellschafren, eirschließli der Ver icherungs— 
esellschaflen, ist bestimmi, daß disr, sow it sle in dem einten 
5taate gesetz'ich best hen, in dem anderen anerkannt werden, 
ind daß sie hinsichtlich der Zulassung zum Gewerbebetrieb 
ie gleischen Rechle geni ßen sollen, wie die en so e henden Ge— 
Alschaften irgendeiner dritten Nation. Hinsichtlich der 
zchiffahrt ist der Grundsatz der vollkommencen 
ßleichstellung mit den Schiffon der nationalen 
jlagge ausgesprochen. Eine Ausnahme von der all—⸗ 
emeinen Gleichstelung der fremden mit den inländischen 
zchiffen ist bezüglich der Rüstenschiffahrt ausbedungen, 
ie der nationalen Flagge ausdrücklich vorbehalten wird, wäh— 
end den Schiffen des anderen Verkragsssaales in dieser Be— 
iehung nur die gleiche Behandlung mit dien Schiffen der meist— 
egünstigken Nalion zugesichert ist. Beülich der Hilf liiftung 
n Seenot enthält der neue Vertrag die üblichen Bestimmungen 
n kurzer Form. Von einer großen Bedeutung ist ferner noch 
»as unter der, Voraussetzung der Gegenseitigkeit mit den 
rus der Landesgesetzgebung sich ergebenden Bischränkungen ein— 
zeräumte Recht des Grunderwerbs, das den Frem—⸗ 
den in Japan bisher versagt war. 
Neueste Nachrichten und Telegramme. 
Aus dem neucn fran ösijchen Regierungzprogramm. 
Paris, 30. Juni. Die Regierung wird, wie gemeldet wird, 
n ihrer Erklärung bekanntgeben, daß sie die Eisenbahngesell— 
chaften ersuchen werde, jedem entlassenen Beamten, der die 
Bedingungen hierfür erfüllt, ein Ruhegehalt zu gewähren, die 
inderen entsprechend dem Vorgehen der Staatsbahnverwaltung, 
vieder anzunehmen. Ferner werde die Regierung erwägen, ob 
die gegenwärtigen Bestimmungen für die Eisenbahnverwaltungen 
nicht dahin abzuändern seien, daß der Betrieb der Eisenbahn— 
gesellschaften mit den auf den Staatsbahnnetzen durchgeführten 
Umgestaltungen in Einklang gebracht wird. 
W. Paris, 30. Juni. Der von den Gruppen der Linken 
ur Prüfung der Wahlreformfrage eingesetzte Ausschuß 
erörterte die Frage im Geiste einer republikanischen 
Einigung und beschloß in diesem Sinne eine Tagesordnung 
einzubringen. 
Antideutsche Kundgebungen französischer Studenten. 
W. Bordeaux, 30. Juni. Zahlreiche Studenten begaben 
lich gestern zum Friedhof, um am Denkmal der für das Vater— 
and Gefallenen als Zeichen des Protestes gegen die Haltung 
der alldeutschen Blätter eine Palme niederzulegen. Bei der 
Ankunft auf dem Friedhofe brach der Palmenträger plötlich 
kot zusammen 
Die Unterwerfung der Albanesen. 
W. Konstantncpel, 30. Juni. Wie verlautet, beschloß 
der gestrige Ministerrat nach Kenntnisnahme der durch den 
hßesandten in Cetinje übermittelten Wünsche der Malissoren 
rotz Einspruches einiger Minister, den Malissoren, die berufs⸗ 
näßig Waffen brauchen, das Waffentragen unter Haftung 
des Dorfältesten gegen ein entsprechendes Zeugnis zu ge— 
ttatten. Weiter traf der Ministerrat Entscheidungen wegen 
zer Ausführung des früheren Beschlusses betr. 
den Wiederaufbau bezw. die Reparatur der durch die Operatio— 
en beschädigten Kirchen und Wohnungen, wegen der Verteilung 
don Lebensmittel an die Fläüchtlinge sowie bezüglich des Unter— 
haltes der bereits zurückgekehrten 35 Malissorenfamilien. Die 
Pforte soll auch bezüglich des Militärdienstes sich in— 
ofern nachgiebig zeigen, als den Malissoren unter gewissen 
Imständen erlaubt werden soll, den Dienst in ihren Bezirken 
ibzuleisten. Bezüglich der Beamtenernennungen soll die Pforte 
ie Notwendigkeit berücksichtigen, daß die Beamten die Landes— 
prache kennen. Die Beschlüsse wurden den türlkischen Botschaf⸗ 
elegraphiert behufs Mitleilung an die Großmächte. Die Ma— 
issorenchefs, die mit den türkischen Gesandten Rücksprache nah⸗ 
nen, verlangen Bedenkzeit, um mit den übrigen Chefs über das 
Angebot der Pforte zu beraten. 
Nach einer Depesche des Walis von Skutari unterwarf sich 
der Malissorenchef Thoma mit 25 Genossen. 
Rekord eines französischen Torpedobootszerstörers. 
W. Cherbourg. 30. Juni. Der Torpedobootszerstörer 
„Casque“ erzielte bei einer sechsstündigen Versuchsfahrt eine 
Geschwindigkeit von 35, einmal sogar 35,5 Knoten. 
Der Seeleutestreik. 
Wt. Amsterdam, 30. Juni. Die ausständigen Hafen⸗ 
arbeiter verhindern die Verproviantierung der Schiffe. Die 
Fuhrleute und Jollenführer erklärten sich mit den Ausstän⸗ 
digen solidarisch. Als sie sich heute weigerten, Lebensmittel 
uuf den Postdampfer „Vondel“ von der Compagnie Neederland 
u schaffen, säuberte berittene Volizei und Kavallerie das 
der Gesellschaft gehörige EGelände von vierhundert Ausständigen. 
der Dampfer wurde darauf mit Hilfe eines Motorbootes der 
Gesellschaft verproviantiert. Der Dampfer „Hilversum“ warb 
dreißig deutsche Seeleute aus Hamburg an und ging nach Rigo 
in See. Auch zwei Dampfer der Neederland Compagnie sind 
heute abgegangen. 
Wit. Grimsby, 30. Juni. Die Transportarbeiter der Great 
Central Railway nahmen die Arbeit wieder auf. Ein Po— 
lizeikordon ist an den Zugängen zu den Dods aufgestellt, um der 
Einmischung der noch im Ausstand befindlichen Dodarbeiter 
vorzubeugen, deren Zahl etwa 500 beträgt. 
Hirths Fernfiug München —Berlin. 
W. Berlin, 30. Juni. Kurz nach 9 Uhr wurde der Flieger 
Hirth am Horizont sichtbar und landete alsbald im glatten 
Gleitflug in Johannisthal. Hirth, wie sein Begleiter waren 
ehr frisch und klagten über stürmischen und bbigen Wind auf 
der Strecke Leipzig —Berlin. Der Rumplerapparat, ein deut— 
ches Fabrikat, bewährte sich außerordentlich und kam die 
Strecke München —Berlin ohne jede Panne durch. Die reine 
Flugzeit betrug S Stunden 41 Minuten, also etwa die Hälfte 
der Zeit für den D-Zug und eine Stundengeschwindigkeit von 
30 bis 100 Kilometern. Die Bedingungen für die Fernfahrt 
varen Zwischenlandung in Nürnberg und Leipzig;: eine dritte 
Zwischenlandung stand dem Flieger Hirth frei. Er machte je— 
doch keinen Gebrauch davon. 
Vom deutjichen Rundflug. 
W. Köln, 30. Juni. Heute früh 7 Uhr 24 Min. ist 
Vollmöller, der um 5 Uhr 40 Min. von der Schillwiese bei 
Wesel abgeflogen ist, hier eingetroffen, nachdem er auf dem 
Die Abreise des amerikanischen Geschwaders. 
W. Kiel, 20. Juni. Das amerikanische Geschwader hat 
eute vormittag den hiesigen Hafen verlassen. Bald nach 
Uhr machte das Flaggschiff „Louisiana“ von der Boie los 
ind fuhr, gefolgt von den übrigen drei Linienschiffen, an den 
eutschen Kriegsschiffen vorüber. Während des Passierens 
auschten die Schiffe Flaggengrüße aus. 
W. Beriin, 80. Juni. Ueber den Verlauf und das Er— 
ebnis des Besuchs des amerikanischen Geschwaders befragt, 
rklärte Admiral Badger: Vom ersten bis zum letzten 
lugenblick war unser Aufenthalt im höchsten Maße befriedigend. 
ẽs freut mich, betonen zu können, daß nicht ein einziger Miß— 
lang zu verzeichnen war. Unsere Leute haben mit ihren 
Zameraden von der deutschen Flotte von Tag zu Tag immer 
nehr fraternisiert. Die Kieler Tage werden uns unvergeßlich 
leiben. Auf die Frage nach dem Eindruckh, den er von den 
»eutschen Kriegsschiffen gewonnen habe, erklärte der Admiral, 
r könne nur nach dem urteilen, was er im Vorbeifahren ge— 
sehen habe. Der Gesamteindruck sei ein ganz vorzüglicher ge— 
vesen, besonders hätten ihm die Schiffe der „Nassau“-Klasse 
gefallen. Ferner hob er hervor, daß der mausgraue An⸗ 
strich der deutschen Kriegsflotte zweckdienlicher zu sein scheine, 
als der schwarze der amerikanischen. 
heer und glotte. 
W. Berlin, 30. Juni. Angekommen sind: „Zieten“ am 
28. Juni in Reykjavik, „Sperber“ am 29. Juni in Wilhelms⸗ 
haven, „Jaguar“ am 30. Juni in Tschifu, das 1. Geschwader 
im 29. Juni vor Helgoland. In See gegangen sind: „Berlin“ 
im 29. Juni von Kiel, „von der Tann“ am 29. Juni von 
Bortsmouth. — Postregelung für „Hohenzollern“, „Sleipner“ 
ind „Kolberg“ ab 4. Juli durch das Marinepostbureau—
	        
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