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Ausgabe M.
Tagesbericht. —
Lübeck, 23. Juni.
Bau einer Straßenbahn Lübeck⸗Schwartau.
Nachdem die oldenburgische Regierung zu Eutin unterm
1. März 1910 die Einleitung von Verhandlungen über den Bau
einer Straßenbahn Lübeck — Schwartau angeregt hatte, haben
zwischen Vertretern der Regierung zu Eutin sowie Vertretern
der Gemeinde Schwartau einerseits und den Herren Senatoren
Strack und Dr. Lienau andererseits sehr eingehende Verhand-
lungen über den Bau und den Betrieb der genannten Bahn
ftattgefunden. Diese haben zum Abschluß eines Bauvertrages
geführt, nach welchem die Gleisführung nach Schwartau wie
folgt beabsichtigt ist. Von der jetzigen Endstelle an der Karl—
straße verläust das Gleis, nachdem es in der Mitte der Fahr-
bahn über die kleine Brücke des Flutgrabens hinübergeführt
ist, bis zur Hochstraße auf dem ostseitigen Bankett zwischen
Bordstein und Baumreihe, um von dort bis zu dem letzten
unmittelbar vor dem Tremser Cisenwerk abzweigenden Feld⸗
weg seinen Platz auf einem Geländestreifen östlich der östlichen
Baumreihe zu finden. Kurz vor der Tremsbachbrücke kreuzt
das Gleis die Fahrbahn, geht mitten über die südliche Tremser
Brücke und verbleibt auf der Westseite bis zur Landesgrenze,
erhält in Tremskamp bis zu Cleverbrück ein eigenes Bankett,
geht dann auf den Sommerweg über und wird in Schwartau
in das östlich der westlichen Baumreihen liegende Rundstein—
pflaster eingefügt. Ueber den Endpunkt am Marktplatz sind
nähere Feststellungen vorbehalten.
Die Anlagekosten belaufen sich, wie berichtet, auf 454 000
Mark. Vorgesehen ist die Beschaffung von fünf großen Motor⸗
wagen und acht Anhängewagen. Die Länge der zu bauenden
Strecke beträgt vom jetzigen Endpunkt an der Karlstraße bis
zum Schwartauer Marktplatz 4800m. Bei Durchführung des
vertragsmäßigen Betriebes wird bei Annahme einer Eimahme
von 27 Pfg. und einer Ausgabe von 21 Pfg. für das Wagen⸗
tilometer allerdings trotz des von Schwartau zugestandenen Ga—
rantiebetrages noch mit einem Fehlbetrage von annähernd 4000
Mark zu rechnen sein, auf der anderen Seite aber wird zu be—
denken sein, daß die Erleichterung des Verkehrs mit dem stark
bewohnten Orte Schwartau und seinem Nachbarorte Rensefeld
für das geschäftliche Leben Lübecks von so großer Bedeutung
ist, daß dieser unerhebliche Verlust getragen werden kann, zumal
auch umfangreiches Staatsareal durch den Bau der Bahn an
Wert gewinnt.
In dem Vertrage zwischen der freien und Hansestadt Lübeck
und der Fleckengemeinde Schwartau verpflichtet sich die freie
und Hansestadt Lübeck, die elektrische Straßenbahn von dem
jetzigen Endpunkte in der Schwartauer Allee bis nach dem Markt⸗
platze in Schwartau zu verlängern und einen Straßenbahnbetrieb
vom Kohlmarkt bezw. Marktplatz —Lübeck bis zum Markt—⸗
platz⸗ Schwartau einzurichten. Die Inbetriebnahme muß bis späte⸗
stens am 31. März 1912 erfolgen, soweit nicht unvorhergesehene
Sindernisse eintreten. Der Ausbau der Strecke geschieht zunächst
eingleisig. Die Weichen werden in der Weise angeordnet, daß
sich ein 100Minutenverkehr ermöglichen läßt.
Der regelmäßige Betrieb erfolgt von morgens 8 Uhr bis
abends 8 Uhr in Zwischenräumen von 20 Minuten. Daneben
erfolgt mindestens die Ablassung 1. ausreichender Wagen von
Schwartau zur Beförderung der Arbeiter, etwa 54 Uhr morgens,
2. ausreichender Wagen von Schwartau zur Beförderung der
Schüler der Art, daß zwischen Abfahrt der Wagen in Schwartau
und dem allgemeinen Schulbeginn in Lübeck eine Zwischenzeit
von 40 Minuten liegt und 3. je eines Wagens um 9, 10 und
11 Uhr abends ab Kohlmarkt bezw. Marktplatz Lübeck und je
eines Wagens um 83, 98, 1094 und 11124 Uhr abends ab Markt⸗
platz Schwartau. Der letzte Wagen ab Kohlmarkt bezw. Markt—
platz Lübedck soll bei seiner Abfahrt darauf Rüchkicht nehmen,
daß die Theaterbesucher ihn zur Fahrt benutzen können. Zu
Aenderungen des Fahrplans genügt eine Vereinbarung zwischen
der Gemeindeverwaltung Schwartau und der Verwaltungsbe—
hörde für städtische Gemeindeanstalten in Lübeck.
Die Gemeinde Schwartau verpflichtet sich, eine etwaige
Unterbilanz in dem Betriebe bis zur Höhe von 18000
Mark jährlich während der ersten fünf Betriebsjahre und von
7500 Mark während der folgenden fünf Betriebsjahre
der freien und Hansestadt Lübeck zu ersetzen. Wenn in
einem oder mehreren Jahren die Garantiesumme nicht voll
n Anspruch genommen wird, so soll der übrig bleibende
Betrag für etwaige gröhere Fehlbeträge anderer Jahre haf—
cen. Wird nach Ablauf der Garantiefrist die Schwartauer
Linie einen Ertrag abwerfen, der nach Abzug der Betriebs⸗
kosten und nach Rücklage von 300 des Anlagfekapitals
in den Erneuerungsfonds 400 des angelegten Kapitals über—
steigt, so soll der vorhandene Ueberschuß zur Hälfte zur
Decung der von der Gemeinde Schwartau gezahlten Land⸗
entschädigung bis zum Söchstbetrage von 1500 M
an die Gemeinde Schwartau ausgekehrt werden.
Nach Deckung dieses Betrages soll der vorhandene
Ueberschuß zunächst in ganzer Höhe zur Decung
der der freien und Hansestadt Lübeck durch den Betrieb
der VLinie Lübeck—Schwartau entstandenen Fehlbeträge dienen
und nach deren Deckung der halbe Ueberschuß zur Rückzah⸗
lung der gezahlten Garantiebeiträge an die Gemeinde
Schwartau ausgelehrt werden.
Die Gemeinde Schwartau verpflichtet sich, den für den
Bahnköörper erforderlichen Grund und Boden, soweit er nicht
im Eigentume der freien und Hansestadt Lübed steht, dieser
zur unentgeltlichen Benutzung für die Dauer des Bahn—
betriebes zur Verfügung zu halten. Der freien und Hanse—
stadt Lübeck wird rüchsichtlich des Straßenbahn-Unternehmens
Befreiung von sämtlichen Steuern und Abgaben, seien es
Staats⸗, Provinzial- oder Gemeindesteuern oder Abgaben,
gewährleistet.
Machen Arbeiten irgendwelcher Art an Straßen, Wegen,
Gräben, Brücken, Kanälen oder sonstigen Wasserläufen, Siel-⸗,
Rohr- oder Kabelleitungen, Beleuchtungseinrichtungen, Pum—
z»en oder anderen dem allgemeinen Nutzen dienenden An—
agen oder Einrichtungen innerhalb der Gemeinde Schwartau
Arbeiten an den Einrichtungen der Bahn erforderlich, so hat
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reitag, den 20. Juni 1911.
Morgen⸗Blatt Nr. 3.
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die Gemeinde Schwartau die hierdurch dem Straßenbahnur r-
nehmen entstehenden Kosten zu erstatten.
Wird hierdurch der Betrieb der Bahn länger als fünf
Tage unterbrochen, so ist der freien und Hansestadt Lübed
ils entgangener Gewinn für jeden folgenden Tag der Betriebs⸗
interbrechung die Durchschnittseinnahme, berechnet nach dem
Betriebsergebnis der der Unterbtechung vorhergehenden letzten
»rei Kalendermonate abzüglich der durchschnittlichen täglichen
Zetriebskosten desselben Zeitraumes, von der Gemeinde
Z„chwartau zu erstatten. Die gleiche Entschädigung ist zu ge—
dähren, wenn aus sonstigen Gründen durch Anordnungen der
ßemeindebehörde der Betrieb länger als fünf Tage unter⸗
rochen wird. Machen Arbeiten der erwähnten Art innerhalb
es Gebietes der freien und Hansestadt Lübeck oder Anord⸗
rungen lübeckischer Behörden Unterbrechungen des Betriebes
nnerhalb der Garantiezeit von länger als fünf Tagen Dauer
rforderlich, so ist für die folgende Zeit der Betriebsunter⸗
rechung hinsichtlich der dem Gemeindevorstand zu erteilenden
Abrechnung für jeden Tag die Durchschnittseinnahme, berechnet
iach dem Betriebsergebnis der der Unterbrechung vorher—⸗
zehenden drei Kalendermonate abzüglich der durchschnittlichen
äglichen Betriebskosten desselben Zeitraums der Gemeinde
Schwartau in Einnahme zu stellen. Die Kosten der regel—
näßigen Unterhaltung der Bahnanlagen hat die freie und
zansestadt Lübeck zu tragen.
Für die mit der Gemeinde Schwartau hinsichtlich der zu
eistenden Garant iesumme und deren Rückzah—
rung zu haltende, dem Gemeindevorstand jährlich mitzuteilende
Abrechnung gelten die folgenden Bestimmungen: 1. Als Ein⸗
nahmen sind zu verrechnen: a. Die Einnahmen aus den Kurs—
wagen Lübech —Kohlmarkt bezw. Marktplatz und Schwartau—
Marktplatz, b. die Einnahmen aus dem Erlös von Bündelfahr—
cheinen, Schüler⸗ und Arbeiterkarten der Strecke Lübeck—
Schwartau. 2. Die Ausgabe ist derart zu bestimmen, daß
z. hinsichtlich der Betriebslosten der für die gesamten Linien
ich ergebende Kostensatz für je ein Wagenkilometer mit den
ruf der Schwartauer Linie effektiv geleisteten Wagenlilometern
nultipliziert wird, und b. hinsichtlich des Anlagekapitals 4 00
Verzinsung und 3 00 für Erneuerung in Anrechnung gebracht
werden.
Der Fahrpreis soll für die Strekke Lübed — Schwartau
and ebenso in umgekehrter Richtung 20 Pfg. betragen. Für
Leilstrecken werden 10 Pfg. bezw. 15 Pfg. als Fahrpreis bezahlt.
ks werden Fahrscheinbündel, Schüler- und Arbeiterkarten zu
ermäßigten Preisen ausgegeben.
Auf dem Gebiete der Gemeinde Schwartau sind außer der
kEndstation mindestens fünf Haltestellen nach Wahl des
hemeindevorstandes einzurichten.
Die freie und Hansestadt Lübeck verpflichtet sich, den Be—
zrieb auch nach Ablauf der zehnjährigen Garantiezeit in un—
zefähr gleicher Dichle aufrechtzuerhalten.
Sollte nach Ablauf der Garantieczeit innerhalb dreier auf
inander folgender Betriebsjahre nicht eine durchschnittliche jähr—
iche Verzinsung von 400 des Anlagekapitals nach Deckung
»er Beiriebskosten einschließlich einer Zprozentigen Rücklage in
den Erneuerungsfonds erzielt werden, so ist die freie und
zansestadt Lübeck berechtigt, den Betrieb einzuschränken oder
inzustellen. Wird der Betricb von der frteien und Hanse—
tadt Lübeck eineschränkt oder eingest lIli, so witd die freie und
Hansestadt Lübeckk dee Gemeinde Schwackau oder dem Landes—
»erbande des Fürstensums Lübeck auf Antrag eine Konzession
ür den Betrieb einer Straßenbahn Marktplatz Lübedk bis zur Lan—⸗
esgrenze bei Schwartau unter den alsdann festzusetzenden Bedin⸗
ungen erteilen.
In der Genehmigungsurkunde für den Bau und Be—
rieb einer elektrischen Straßenbahn in der Gemeinde Schwartau
zeißt es u. a.: Dem Lübeckischen Staate bleibt nachgelassen, den
Zau oder den Beirieb oder beides auf seine Rechnung durch
ine von der Eisenbahnaufsichtsbehörde zu genehmigende Verein—
arung einer anderen Person zu übertragen. Die Vahn ist in
hrer ganzen Länge bis zum 1. Mai 10913 betriebsfähig her—
ustellen und in Betrieb zu nehmen. Für den Fall der Nicht—
einhaltung dieser Frist ist eine Geldstrafe von 100 Mufür
seden angebrochenen Monat der Versäumnis zu erlegen.
Wird den Vertragsbestimmungen entgegen der ordnungs⸗
näßige Betrieb schuldhafterweise nicht aufrechterhalten, so ist
ür jeden Tag der Aussetzung des Betriebes eine Geldstrafe
on 50 Mäzu erlegen. Das oldenburgische Staatsministerium
vird bis zum 31. Dez. 1921 dem Lübeckischen Staate für den
FfFall der Ausdehnung des Betriebes auf das Gebiet
»er Gemeinden Schwartau, West- und Ost-Ratekau,
Rensefeld, Obernwohlde und Stocelsdorf die
ßetriebsgenehmigung gewähren und einem anderen
Unternehmer erst dann den Betrieb einer konzessionspflichtigen
lektrischen Straßenbahn oder einer dem Personenverkehr die—
ienden konzessionspflichtigen straßenbahnähnlichen Kleinbahn ge—
tatten, wenn der Lübeckische Staat es abgelehnt hat, den
Betrieb unter den von jenem Unternehmer gestellten Bedin⸗
zungen aufzunehmen. Während der Genehmigungsdauer wird
»ie oldenburgische Regierung keinem Dritten gestatten, längs
einer vom Lübeckischen Staate in Betrieb erhaltenen Linie eine
neue konzessionspflichtige elektrische Straßenbahn oder eine dem
Personenverkehr dienende konzessionspflichtige straßenbahnähn⸗
liche Kleinbahn anzulegen und zu betreiben.
Aπιαια
bandstage in Stuttgart unterbreitet werden. Zum Zusammen⸗
schluß von Einkaufsgenossenschaften werde dringend geraten.
Ueber die Hefe des Syndikats, wenigstens wie sie früher war,
wurden mancherlei Klagen laut. Gewerbeschulleiter Röper—⸗
heide begründete einen Antrag Heide auf Gründung einer
dochschule für Bäcker, für die die Versuchs- und Lehrbäckerei
nn Berlin die Grundlage bilden soll. Die jährlichen Aus—
gaben werden auf 15 000 Meveranschlagt. Die Angelegenheit
wird dem Verbandstag in Stuttgart vorgelegt werden. Voß—
ziel berichtet Uuber den Gesamtbeitritt der Innungen zum Ar—
eitgeberschutzverband für das Bäckergewerbe als Schutz gegen
inen etwaigen Boykott und empfahl den Beitritt. Ein Be—
licht über die Reichsversicherungsordnung und die Innunas—
krankenkassen führte mit Rücksicht darauf, daß der Magistrat
u Altona trotz gegenteiliger Erklärung des Regierungspräsi—
enten bestrebt ist, die größeren Bäckereibetriebe aus der
Innungskrankenkasse in die Ortskrankenkasse überzuführen, zu
der Frage, wo die Grenze zwischen Fabrik und Handwerk
iege. Nach den Ausführungen des Geheimrats Neumann
ist der Begriff noch immer streilig, er glaubte aber ver—
sichern zu können, daß für die Regierung die Zahl der be—
schäftigten Arbeiter nicht ausschlaggebend sei sür die Ent—
scheidung dieser Frage. Der nächste Verbands!az wird in
Altona stattfinden.
Die Wetterpropheten sagen für den Juli, den deutschen
Ferienmonat, Regen voraus.
Dier Gewerbebund vor dem Holstentor zu HSamburg unter—
nahm Sonntag seine diesjährige Sommerausfahrt nach
Lübeck-Travemünde-Neustadt und Holsteinische
Schweiz. Vom Wetter begünstigt nahm der Ausflug einen
zuten Verlauf. Die zahlreichen Teilnehmer waren von der
andschaftlichen Schönheit entzückt, deren Besichtigung ihnen in
bequemster Weise durch Dampfer- und Wagenfahrten ermög—
icht war. Ein Sonderzug brachte die Teilnehmer am Diens—
tag abend rach Hamburg zurück.
D Kohlimei fuhr. Dampfer „Gzda“, der eine Ladung
Kohlen für die Firma Heinrich Diestel überbrachte, hat gestern
den Hafen wieder verlassen.
Die Wasserwärme in den städtischen Badeanstalten be—
trug am 22. Juni: im Krähenteich 19223 Grad Celsius, auf dem
Falkendamm 19 Grad Celsius.
b. Stadthallentheater. Aus der Theaterkanzlei schreibt
man uns: Durch die vielfach im Publikum laut gewordenen
Wunsche sieht sich die Direktion veranlaßt, G. Ohnets packen—
»es Volksstück „Der Hüttenbesitzer“ heute nochmals zur Auf—
ührung zu bringen. Die Claire spielt Frl. Bracco, den
Philippe Derblay Adolf Mehner. Als volkstümliche Vor—
tellung, jeder Platz 50 Pfg. geht am Sonnabend letzkmalig
Zurt Küchlers heiteres Lustspiel „Sommerspuk“ in Szene.
Sonntag findet bereits das letzte Gastspiel des Herrn Ed.
ßoebel statt und gelangt außer „Der Zigeunerbaron“ noch
J. J. Schnitzlers „Abschiedssouper“ zur Darstellung.
b. Im Waldschlößzchen zu Schwartau konzertiert heute die von
rüher wegen ihrer vorzüglichenLeistungen hier rühmlichst bekannte
Kapelle des Dragoner-Regiments Nr. 18, den Wünschen der
Besucher des Sonntagskonzerts nachkommend, nochmals in
inem großen Extrakonzerte, für das ein ganz hervorragendes
Programm aufgestellt ist. Der Salondampfer „St. Lorenz“
fährt um 3 Uhr 15 Min. ab Drehbrücke mit Musikbegleitung
zum „Waldschlößchen“ und macht abends 11 Uhr eine Extra—
tour nach Lübeck zurück.
Hanfestãdte.
Samburg, 23. Juni. Die Bürgerschaft genehmigte
Mittwoch in zweiter Lesung den Senatsantrag, die Kon-
sumvereinezur GEinkommensteuerheranzuziehen,
und zwar mit einem Einkommen, das 8 vom Hundert des Er—
löses für die abgelassenen Waren betragen soll. Die Mehr—
einnahme des Staates aus der Konsumvereinssteuer ist auf jähr—⸗
lich 180 000 M geschätzt.
Cuxhaven, 23. Juni. Unglüdsfall. Der 18jährig
Dienstjunge Fidbohm, der übermäßig schnell mit einer Mäh—
maschine auf der Grodener Chaussee fuhr, stürzte von dem Sitz,
geriet unter dieselbe und wurde eine Strecke mitgeschleift. Schwer
verletzt wurde er unter der Maschine hervorgezogen.
Schleswig⸗Holftein.
Kiel, 23. Juni. Klaus⸗Groth-Denkmal. Die Vor—
arbeiten zur Beschaffung eines Klaus⸗Groth-Denkmals sind jetzt
zeendet. Im Mittelpunkt der Stadt, am Lorentzendamm, in—
mitten herrlicher Anlagen, soll es errichtet werden. Voraussichtlich
xird Johann Meyers Schwiegersohn, der in Berlin-Friedenau
wohnende Bildhauer Heinr. Mißfeldt, ein geborener Kieler, die
Ausführung des Denkmals übernehmen, für das 45 000 Muzur
Verfügung stehen.
Uetersen, 28. Juni. Wiedergewählt wurde der
bisherige Bürgermeister Muus mit 297 Stimmen.
Oldesloe, 23. Juni. Von der Landwirtschafts
kammer für die Provinz SchlesweHolst. wird uns mitgeteilt:
Nachdem im Süden der Provinz größere Gebiete wegen der
dort herrschenden Maul-und Klauenseuche gesperrt sind,
ijt anzunehmen, datß die seuchenfreien Bezirke in größerem
Umfange Besuche von Schlachtern und Händlern bekommen wer—
den, die Schlachtvieh freihändig auftaufen wollen. Es besteht
eine wesentliche Gefahr, daß von derartigen Personen, wenn
ie aus verseuchten Gegenden kommen, die Maul- und Klauen⸗
euche eingeschleppt wird. Im Interesse der Allgemeinheit und
des einzelnen ist deshalb den Viehbesitzern dringend zu empfeh—
en, Händlern, Schlachtern und anderen Personen, die aus ver—
euchten Gegenden kommen, das Betreten der Weiden und Ställe
u verbieten. — Im Prozeß gegen den Viehhändler
Schacht hierselbst wegen Uebertretung des 8328 St.G. B.
dezw. Uebertretung des Reichsviehseuchengesetzes hat die Staats—
mwaltschaft gegen das freisprechende Urteil des Altonaer Land—
zerichts Revssion eingelegt, desgleichen in dem ähnlichen Straf⸗
rozeß gegen Stahmer⸗Bargteheide. — Der gan ze Kreis
Stormarn ist nunmehr zum Beobachtungsgebiet erklärt
vorden, da die Maul-und Klauenseuche sich dement
prechend verbreitet hat.
xX Eine Versammlung der Vürgerschafi findet am Montag,
dem 3. Juli, abends 6 Uhr statt.
Z3Zweigverband Norden deurscher Bäderinnungen. In
Schleswig wurde der 34. Verbandstag des Zweigverbandes
Norden deuischer Bäckerinnungen Gerntanig, umfassend Schles—
vig-Holstein, Lauenburg, Hamburg und Lübeck, unter dem
Vorsitz von Knost (Hamburg) abgehalten. Laurich (Hamburg)
prach über gemeinsamen Hefebezug und Errichtung von Einkaufs—
zenossenschaften. Er führte aus, daßz man mit dem Hefe—
yndikat ein anständiges Fabrikat zu einem mäßigen Preise
rzielt habe, bedauerte aber, daß noch so viele Innungen
ind Kollegen sich fernhielten. Seine Vorschläge gingen dahin,
»aß in Zukunft in einem Ort nur an eine Bezugsvereinigung
verkauft werden darf. Die Markenhefe und gemischte Hefe
müsse verschwinden. Diese Anträge ssollen dem Zentralver.