dand von den Aufwendungen des Staates gehabt haben soll,
esonders steuermäßig zu erfassen, werde kaum möglich sein.
die Vorteile habe unstreitig die Allgemeinheit gehabt und die
polle er durch seinen Antrag diehe im gestrigen Morgenblatt)
reffen und nur die Reniner freilassen. Er halte seinen Antrag
reineswegs fur einen idealen, der deiner Verbesserung mehr fähig
wäre, er solle nur die Grundlage sür neue Verhandlungen abgeben.
Seine Vorschläge gingen dahin, daß jeder Erwerbende nicht
rur nach seinem Einkommen, sondern auch nach seinem sundierten
Vermögen zur Steuer herangezozen würde. Wenn der Senat
orurteilsfrei an die Pruͤfung seiner Vorschläge herangehe, werde
r sich nicht ablehnend verhalten können, vor allem, wenn auch
ie Bürgerschaft sich für seine Vocschläge ausspreche. Sie werde
ach diesem aus den Verhandlungen erfahßt haben. was eigent⸗
ich alles in dem Gewerbesteuergesetzentwurf stecle und die Ueber⸗
eugung gewonnen haben, daßz 8 so nicht bleiben loönne. Die
rommissarische Prüfung. um die er nochmals bitte, könne in
wenigen Wochen erfolgen.
Senator Dr. Fehlina: Die Ausführungen des Vor⸗
tedners müsse er als ein Zurüchgreifen auf die allgemeine Be—
atung auffassen. und er bitte die Bürgerschaft, in diese nicht
vieder einzutreten. Er weise ferner darauf hin. daß im Laufe
»er Beratungen schon so wichtige und eingreifende Beschlüsse
Jefaht worden seien, zu denen sich der Senat noch zu äußern
haben werde, ob er in der Lage ist, auf die Beschlüsse und neuen
Anregungen einzugehen und mit weiteren Anträgen an die
Bürgerschaft zu kommen. Aber noch dem gegenwärtigen Sta—
dium der Beratungen und Erklärungen von Seiten des Senates
eien die Kommissare nicht in der Lage, auf die Vorschläge des
herrn Dr. Wittern einzugehen. Ob die Bürgerschaft dem
Antrage auf erneute kommissarische Beratung folgen wolle,
ei ihre Sache, sowie ob sie glaube, daß der Gegenstand der so
ange und eingehend beraten sei, noch wieder schnell und ohne
zchwierigkeiten durch eine neue Kummisson verbessert und ver⸗
abschiedet werden könne. Als Vertreter des Senates könne er
dem Antrag auf Kommissionsbetatung nicht Folge geben.
B.M. Präses H. Eschenburg bittet auch, dem Antrage
D). Witterns auf Kommissionsberatung nicht zuzustimmen.
rehne die Bürgerschaft die Ueberschrift ab, sei alle Arbeit
insonst gewesen. Nehme man den Antrag auf Kommissions-
eratlung an, würden die Beamten auf die Auszahlung der
vᷣehaltser ho hungen wohl nicht mehr in diesem Jahre zu rechnen
jaben. Herr Dr. Wittern begründe seinen neuen Gesetzent⸗
wurf damit, das Gewerbesteuergesetz könne in der vorliegen-
ven Form nicht verabschiedet werden. und er empfehle eine
krwerbssteuer, weil die Aufwendungen des Staates für die
virtschaftliche Hebung Lübecs der Allgemeinheit zugute ge—
ommen seien. Der Kaufmannslstand sei gegenteiliger Ansicht.
derr Dr. Wittern meine ferner, eine Sonderbesteuerung nach
den Interessen sei ohne Härte nicht möglich. Das sei seine per⸗
önliche Ansicht. Durch die Annahme des Antrages Boie dürften
ile Ungerechtigkeiten und Härten aus dem Gesetzentwurf be—
eitigt sein. Herr Dr. Wittern sühre weiter aus, daß die Frei⸗
assung der Rentner von der Erwerbssteuer geeignet sei, den
Zuzug von Rentnern nach Lübed zu begünstigen. Das könne
nan micht ohne weiteres sagen, denn alle auswärts vorhan—
denen Gewerbesteuergeseße ließen auch die Rentner frei. Ferner
neine Hert Dr. Wittern, daß durch die bedeutende Erweiterung
des Kreises der Steuerpflichtigen bewirkt werde, daß der einzeme
Zteuerpflichtige nicht so stark belastet werde wie durch die durch
den Antrag Boie abgeänderte Senatsvorlage. Das treffe
wer nur für diejenigen Steuerpflichtigen zu, die über 40 000 M
u versteuern hätten. Dann meine Herr Dr. Wittern, daß das
inanzielle Ergebnis einer Erwerbslteuer nach seinem Sinn ein
viel günstigeres sein werde als uach der Senatsvorlage. Das
ei nicht zu bestreiten. wenn ein 20prozentiger Steuerzuschlag
ille Steuerzahler treffe. Wenn Herr Dr. Wittern des weite ren
der Ansicht sei, daß nach dem vorliegenden abgeänderten Ge⸗—
verbesteuergesetzentwurf das finanzielle Ergebnis vorausslichst⸗
ich wesentlich hinter dem zurücbleiben werde, was der Senat
derlangt hat, so müsse er das eutschieden bestreiten, da auch die
Steuerbehörde bestätigt habe, daß der Antrag Boie ungefähr
denselben Ertrag erbringen werde, den der Senat
Twarle. Sodamm meine Herr Dr. Wittern, daß
nan wegen der besonderen Eigenschaft Lübeds als
Rentnerstadt von dem Grundsatze, das sundierte
cinkommen stärker zu besteuern, als das durch Arbeit erwor⸗
zene Einkommen, eine Ausnahme gemacht sei. Gott sei Dank
ei Lübeck noch leine Rentnerstadt, sondern eine aufblühende Han⸗—
elsstadt, wo man solches nicht nachen solle. Nach der weiteren
Ansicht von Herrn Dr. Wittern solle der Senat die Obielt⸗
orm für die Gewerbesteuer gewählt haben, um die Lübed⸗
Buchener Eisenbahn zu dieser Steuer heranziehen zu können, welche
Auffassung Herr Dr. Wittern sür irrig halte. Das sei wiederum
eine rein persönliche Ansicht. Nehme man den von ihm emp⸗
ohlenen Erwerbssteuergesetzentwurf an, werde die Lübeck Büche⸗
er Eisenbahn sicher nicht von defer Steuer betroffen werden,
vohl aber vielleicht nach dem Gederbesieuergesetzentwurf. Als
inen besonderen Nachteil der Senacsvorlage und einen wesentlichen
Borzug seines Gesetzentwurfes arte es Dr. Wittern, dah der
Unterschied zwischen Schuldzinsen und Zinsen des eigenen Anlage⸗
ind Betriebskapttals fortfalle. Das gleiche werde auch der Fall
ein, wenn man die abgeänderte Cnatsvorlage annehme. Weiter
emaängele Herr Dr. Wittern, daß die Gehalte von Angestellten.
direktoren usw. von über 10 000 Mnicht abzugsfähig jein sollten
ind behaupte, daß hierdurch d. Industrie von Lübeck fern—
gehalten werde. Das sei nicht richtig. Wolle sich ein indu—
srielles Unternehmen hier niedeclassjen, frage man zu erst, wie
voch hier die Einkommensteuer s.. Daß man eine Gewerbe—
teuer bezahlen müsse, werde sich jeder selbst sagen, da sie bereits
alb allgemein erhoben werde. Ein großer Vorzug der lübeclischen
vpewerbesteuer gegenitber der preu ischen werde darin liegen,
ah ein Unternehmer die Gewerbeneuer erst zu bezahlen brauche,
wenn er wirklich etwas verdient habe, was in Preuben nicht
der Fall sei, da er dort Zinsen für angeliehenes Kapital bei
der Berechnung der Steuer nicht cbaiehen dürfe. Sodann sage
herr Dr. Wittern, durch seinen Erwerbssteuergesetzentwurf wür⸗
en die in der Gewerbesteuervorlage enthaltenen Härten gegen
Hesellschafter beseitigt, da nach de Senatsvorlage mehrere In⸗
aber eines Geschäftes ment an ewerbesteuer zahlen müßten,
is ein einzelner Inhaber. Diese Härte in der Senatsvorlage
sönne nicht beitritten werden, aber die Interessenten wollten sie,
um die Senatsvorlage nicht zu gesährden, auf sich nehmen. Aus
allen diesen Gründen bitte er. die Kommissionsberatung abzu—⸗
ehnen
BeM. Boie: In Lübeck würden 71 Millionen nersteuert.
Davon würden 36 Millionen von der Gewerbesteuer frei bleiben,
peil sie aus Einsommen unter 3000 V stammien. Von den ver⸗
leibenden 35 Millionen würden 24 durch die Gewerbesteuer
zetroffen werden. Von einer Vrwerbssteuer nach dem Vor⸗
chlage der Bürgerausschuhkommission würden weitere 5 Mil⸗
nen mit einer Steuer von 30000 Mauherangezogen werden
zunen, so daß die Erwerbssteuer rund 275 000 M, das seien
twa 25 000 Meumehr, als der Senat von der Gewerbesteuer
rwarte, erbringen werde. Herr Dr. Wittern wolle nun noch
beiter gehen. Lehne die Bürgerschaft die Senatsvorlage ab,
verde zunächst ein 22 eiger Zuschlag zur Einkommensteuer un⸗
imgänglich sein und später die Gewerbesteuer auch noch kommen.
Rechtsanwalt Fehling: Wenn SHerr Dr. Wittern meine,
aß durch seinen Gesetzentwurf die Rentner nicht getrofsfen würden
o irre et sich; Rentner, die ein eigenes Grunditnick bewohnten,
pürden auch von seiner Erwerbsstzaer getroffen werden. Was
zerr Dr. Wittern jetzt wolle, von der Birgerausschußkom⸗
nission und dem Bürgerausschuß als undurchführbar erkannt
vorden. Herr DTr. Wittern trese durch seinen Gesetzentwurf
uch nicht alle Leute im Staate, sondern die Einwohner gewisser
zandgebiete würden von der Steuer verschont bleiben. Redner
zjing sodann auf einige Widerspräche in Dr. Witterns Entwurt
in und ersuchte die Bürgerschaft, falls sie überhaupt geneigt
ei, einer Erwerbssteuer näher zu treten, auf den Entwurf der
zůͤrgerausschußzkommission einzugehen. In erster Linie aber
itte er, eine Konrsionsberarung abzulehnen.
B.M. Landgerichtsrat Dr. Mener gab der Hofsnung Aus—
rud, daß die bisher für die ebgeänderte Senatsvorlage vor⸗
anden gewesene Mehrheit nicht in letzter Stunde noch zerstört
rde. Es seien, wie ihm scheine, in leßter Stumde noch zwei
gedenken gegen die Senatsvorlage entstanden, zu denen er sich
urz Außkern wolle. Das erste Bedenken liege in der Ablehnung
er Warenhaussteuer, das zweite in der Frage, wie stehe es
im die Lübed Büchener Essenb rhn-Gesellschaft. Ueber das
eitere Schidsal der Warenhaussteuer sei er sich nicht klar. Die
zteuer sei in der Hauptsache auf Grund des Handelskammer-
zutcchtens abgelehnt worden. Aus den Aussührungen des Herrn
zürgermeisters in der gestrigen Sitzung glaube er entnehmen
u können, daß diie Warenhaussteuerporlage bald wiederkehren
erde. Um allen Zweifel zu beheben, bitte er hierüber die
zenatskommissare um Auskbumnst. Er habe schon neulich ausge⸗
ührt, daßk nach seiner Ansicht trotz mancherlei Aenderungen an
er Senatsvorlage deren objektsver Charakter durchaus ge⸗
»ahrt sei, auch durch die eingesüate Zulässigkeit des Abzuges
er Schulsdenzinsen. Werde nun euf Grund dieses objektiven
5ewerbesteuergesetzes die Lübed⸗Vüchener Eisenbahn besteuer!
zerden könmmen? Man habe gesagt, die Lübed-Büchener Eisen⸗
ahn⸗Gesellschaft habe einmal das Steuerprivileg und man
nüsse es ihr lassen. Darum handle es sich aber gar nicht. Nicht
as Privileg solle aufgehoben werden, aber es liege auch kein
zrund vor, dieses Privileg noch besonders auszubauen und zu
rweitern. Er glaube, daß die Lübed-Büchener Eisenbahn-
ßesellschaft zur Gewerbesleuer werde herangezogen werden können.
Bürgermeister Eschen burg: Seine gestrigen Ausfüh—
ungen zur Warenhaussteuer Fot.en dahin gelautet, daß diest
zteuer für den Augenblick erledigt sei, sie aber von neuem be⸗
ntragt werden würde, Iu der Senat dem Ertrag aus dieser
Zteuer nicht entraten könne. Der Antrag des Senates habe
ich in so mähßigen Grenzen gehalten, daß die Warenhäuser durch
enselben nicht geschädigt werden würden. Daß in Hamburg
ind Bremen noch keine Warenhaussteuer vorhanden sei, wäre
ür Lübedk kein Grund, die Steuer gleichfalls nicht einzuführen
Senator Dr. Vermehren: Herr Dr. Wittern habe den
zersuch gemacht, dlie Grundlage des vorliegenden Gesetzent⸗
vurtes zu beseitigen, obwohl auich er werde anerkennen müũssen,
aß das Gewerbesteuergesetz trotz mancher Abänderungen seinen
bjektiven Charalter behalten hade. Den Ausführungen des
zerrn Landgerichtsrats Dr. Veyer rönne er nur zustimmen. Die
den Gesetzentwurf hineingebru hten persönlichen Moment«
atten die Struktur des ganzen Gesetzes nicht geändert. Der
Zenat habe zu einer obiettiden Gewerbeiteuer gegriffen, weil
reder Meinung sei, daß die neuen finanziellen Lasten nicht allein
uurch die Einkommensteuer aufgebracht werden dürften und durch
ne Frwerbolleuer neben der allaemeinen Einkonimensteuer noch
e SpezialFinkommensteuer geshaffen werden dürfe, damit die
nkommensteuer in Lübeck nach ussen hin nicht höher erscheine
e ratsächlich sei. Auf Grund der obiektiven Gewer besteuer
herde man auch den größten Gewerbetreibenden im Staate. die
Abeck Vuchener Eisenbahn-Gesenschaft, falsen können.
BeM. Schiemann: Wenn die Bürgerschaft einen Gesetz⸗
utwurf möglichst bald los sein wolle, bestimme sie, daß er nach
inigen Jahren revidiert werden solle. Was dabei herauszu⸗
utominen pflege, wolle er nicht weiter erörtern. Herr Dr.
bittern habe erneut die Erwerbsteuer hervorgezogen und wun—
ere sich darüber wie es möglich sei, daß ihm die früheren
rreunde einer Erwerbssteuer jezt nicht folgen wollten. Tas
ij aber die Folge des Vermittlungsantrages. Herr Präses
zichenburg habe zugegeben, daß die Gewerbesteuervorlage Un⸗
ertchtigakeiten enthalte und behauptet, die Kaufleute seien be—
eit, sie hinzunehmen. Letzteres müsse er doch erheblich ein⸗
hränken, denn manche Kaufleute seien mit dem Gesetzent⸗
uf durchaus nicht zufrieden. Daß der objektive Charakter
er Senatsvorlage gewahrt worden sei, müsse er entschieden
estreiten. Dann hatte man die Nich abzugsfähigkeit der Schuld⸗
nsen unbedingt im Gesetzentwurf stehen lassen müssen. (Wider⸗
ruch.) Die Steuerpflicht der Angestellten halte er gleichfalls
ir unhaltbar, was ja auch bereits schon zugegeben worden
i. Nicht aufrecht zu erhalten sei auch der Schlußabsatz des
13. GWiderspruch.) Er müsse es einmal aussprechen, daß er
it dem Verfahren, wie in Lübeck Gesetze gemacht würden
nicht einverstanden sein könne. Die Gesetzentwürfe würden
n Kommissionen beraten und die Bürgerschaft solle nur Ja
ind Amen dazu sagen. Richtiger sei es, daß die Bürgerschaft
mächst über die Gesetzentwücfe berate, sie dann von einer
dommission geprüft und dann erneut von der Burgerschaft be—⸗
aten und danach event. verabschiedet würden. Versuche dacum
ie Bürgerschaft einmal, die Gewerbesteuervorlage abzulehnen
nd die Bürgerschaft werde sicher sein können, der Senat werde
ch dazu bequemen, mit einem Erwerbssteuergesetz zu kommen.
Zehr richtig.) Wer es gut meine mit Lübeck und als Bürger⸗
haftsmitglied ein wenig Mitgefühl besitze, werde das ganze
vesetz abrehnen müssen.
B.eM. Dr. Wittern weist den kritischen Ausführungen
es B.M. Rechtsanwalt Fehling gegenüber darauf hin, daß
sich bei dem von ihm vorgeschlagenen Erwerbssteuergesetz nicht
im eine Staats⸗ sondern um eine Gemeindesteuer handle, wie
ze der Senat früher auch beantragt habe. Jetzt sei die Ge⸗
erbesteuer als Staatssteuer mit begründet worden, daß die
ndustriellen Unternehmungen im Industriegebiet und am Kanal
on der Steuer betroffen würden, aber diese Betriebe würden
uch durch seinen Entwurf zur Steuer hyrangezogen werden.
infichtlich der Lübeck —Büchener Eisenbahn-Gesellschaft sei er
nit Herrn Landgerichtsrat Dr. Vleyer der Ansicht, daß die
zahn von einer Erwerbssteuer oder einem Zuschlag zur Ein—
ommensteuer nicht getroffen werden könne. Er sei aber auch
er Meinung, daß eine obieltive Gewerbesteuer die Bahn nicht
effen konne, weil fie fich vertraglich dagegen gesichert habe.
im die Bürgerschaft vor dein Irrfum zu bewahren, daß sie
zurch die Annahme der Senatsvorlage einen großen Voge
sangen werde, weise er darauf hin, daß der Vertrag mit de—
Lübect- Büchener Eisenbah-eichaft vom 1. Mai 1810 di
Bestimmun, enthalte, daß eine Erhöhung der Eisenbahniteuen
der eine anderweitige Sonderbetfeuerung der Bahn gegenüben
uur eintreffen soile, wenn und soweit eine gleichartige Be—
seuecrung in Preußen allgemein durch Ge'eß eingeführt werden
ollte. Sehe man sich darauf din einnal das GSesetz betr
ie Eisenbahnsteuer vom 2. November 1881 an. so werde mar
inden, daß dieses Gesetz eine obsettive Gewerbesteuer sei. Et
nterscheide sich in seinem Charakter also in nichts von dem Ge
etentwurf, den die Bürgerschaft ietzt annehmen solle. Wüurdei.
zer Bahn durch diesen höhere Lasten auferlegt werden, so se
ie dagegen vertraglich gesichert. Tiese Auffassung werde von
erschiedenen Juristen geteilt. Nauchdem die Warenhaussteuen
efallen sei. halte man es für zweifelhaft, ob die Senatsvor
age heute noch eine Mehrheit in der Bürgerschaft finden werde
czr gleube deswegen auch, daß die von Herrn Landgerichtsra
Dr. Meyer ausgesprochene Hoffnung sich nicht erfüllen werde
zs sei gesagt worden, die Warenhaussteuer werde wiederkom
nen. Aber werde die Bürgerschuft lie dann annehmen? Jawohl
age Serr Bürgermeister Eschenburg. (Heiterkeit. Er seh
sher nicht ein, aus welchem Grunde die Bürgerschaftsmitglieder
ie gestern in namentlicher Abitimmung die Warenhaubsteuen
ibgelehnt hätten, dazu kommen sollten, ihre Auffassung zu
indern. Redner trat zum Schluß nochmals für seinen Antrao
zuf Kommissionsberatung ein.
Senator Dr. Fehling: Er habe namens der Kom
nissare erklärt, daß in dem gegenwärtigen Stadium es un
nöglich sei, in eine sachliche Beratung der Einzelsrage des
Intrages Dr. Wittern einzugehen. Als seinerzeit der Senal
en Antrag an den Bürgerausschuß stellte, war es dieser,
er dem Senat den Antrag entgegenbrachte, die Frage durck
ine gemeinsame Kommission von Senat und Bürgerschaft
rüfen zu lassen, wie die Deckung für den Staats haushall
u suchen sei. Der eingehende und vorzüglche Bericht diesern
emeinsamen Kommissson sei nicht etwa veim Büurger ausschuß
estgehalten, sondern auch sofort der Bürgerschast mitgeteil⸗
borden, damit sie in die Lage käme, sich rechtzeisig Aber
lle Fragen zu orientieren. Das Staalsinteresse eifordere es
»ah nunmehr die Vorlage zu Ende komme.
Bom. Boie: Die hier vorgelegten Zahlen seien von
der Steuerbehörde geprüft und bis auf einen Punkt für richtio
befunden.
B.M. Präses ermann Eschenburg: Sohllte er vorhin
das Wort, Ungerechtigkeit“ gebraucht haben, so bitte er, hierfũ
das Wort „Härte“ zu nehmen.
Boam. Schiemann: Er wolle zugeben, daß die In—
formation der Behörde ohne weiteres eine gute sei, ob aber
„ie Ziffern richtig gefunden seien, möchte er bezweifeln. Wenn
zerr Präses Eschenburg das Wort Ungerechtigkeit einshränken
volle, indem er Härte dafür setze, so habe er nichts dagegen
ber auch die Härte sei eine Ungerechtigkeit.
Der Auran von Dr. Wittern auf Komm ssonsberatun⸗
vurde abgelehnt.
Angenommen wurde die Ueberschrift des Gesetzes „Ge
verbesteuer“.
BeM. Grüͤnau stellt den Antrag: Sinter Satz 1 des
Absatz 1 im 8 1ist einzufügen: „ferner die Ausübung eines
michen Berufes, der Kunst, einer w'ssenschaftlichen, schrift.
tellerischen, unterrichtenden oder erziehenden Tätigleit“. Herr
Senator Dr. Vermehren habe gesagt, der obiektive Charakter
es Gesetzes werde durch die bisher hineingetragenen sub⸗
cliven Momente nicht getrübt, daher sei auch die Annahmt
eines Antrages möglich. Man könne die Beamten nur dant
desteuern, wenn auch die Allgemeinheit besteuert werde. Sein
Antrag vereinbare sich sehr wohl mit der Natur des Gesetzes
Senator Dr. Vermehren: Wenn dem Antrage Grüũngau
sefolgt werde, so werde durchaus der objektive Charakter des
hesetzes verschwinden. Die wesentlichen Momente eines Ob⸗
ektsteuergesetzes seien einmal, daß der Gewerbebetrieb in äuderen
Merkmalen in die Erscheinung trete und weiter der Standpunk
der Interessenvertrerung. Bei den Rechtsanwälten dönne mar
n der Tat sagen, daß bei ihnen beide Merkmale vorlägen
beide en Aerzten treffe zum mindesten das letztere Merkma
uu. Wenn die von Herrn Grünau gewünschten Personen mit in
»as Gesetz hineingezogen würden, so werde das Gesetz ein Per
onal⸗Steuergefetz, Was hätten dlie Beamten überhaupt mi ·
er Interessenbelastung des Staates zu tun? Garnichts. Die
Zeamten würden nicht besoldet mit Rücdhsicht auf die wirtschaft
iche Stellung des Staates, sondern nach Maßgabe ihrer Leistung
Er bitte, dem Antrage Grüngau nicht zu folgen.
B.M. Coleman: Dieser l'ellt folgenden Antrag: „Die
Bürgerschaft ersucht den Senat, zu prüfen, ob nicht der Neben
erwerb der Beamten, Rentner und ähnliche der Gewerbesteuer
nicht unterliegende Erträge aus nebengewerblicher Tätigkeit von
Bersonen, deren Jahreseinkommen 3000 Miübersteigt, einer be
onderen Beste uerung unterworfen werden können.“
er fei der Auffassung, dah, wenn der Staat die gemachten Auf
wendungen nicht gemacht hätte, um diese Steuerlast zu bringen
die Gehalte auch nicht so hoch gewesen wärten. In dem Erwerbs
teuergesetz seien die Beamten it bineingenommen gewesen, jetz!
seien fie fortgelassen. Ein besonderes Gesetz für die Beamten
u schaffen, halte er für ein Unikum. Im Rahmen dieses Ge
etßes konne man allerdings den éenannten Nebenerwerb nich!
assen, aber es wäre durch ein besonderes Gesetz zu erreichen.
Zb das Objekt genugend groß sei, müsse geprüst werden, und des⸗
wegen stelle er das Ersuchen an den Senat. Der Nebenerwerb
hieser Personen sei gar nicht so gering, er glaube, daß es sid
iohne, ihn einer Besteuerung zu un erwerfen.
B.e M. Rechtsanwalt Fehling: Obwohl er im Bürger—
russchuß denselben Anttag wie Herr Grunau hier in der Bürger
chaft gestellt habe, konne er jetzt nicht mehr dafür stimmen. Er
jabe seinerzeit rur den Antrag genellt, um die obiektive Struk
Ir des Gesetzes zu durchbrechen. Wäre dieser Antrag damal⸗
ingenommen, so könne man nicht mehr von einer Obiektitener
teden. Nachdem nunmehr aber eine Verständigung dahin erfolg!
ei, daß man an dem obiektiven Charalter des Gesetzes festhalten
volle, sei dieser Antrag eine Unmoͤglichkeit. Daß der Berul
es Rechtsanwalts und Arztes an und für sich ein Betrieb sei
ei nicht zweifelhaft. Deshalb nuute der Betrieb dieser Per
onen mit in das Gesetz hinein. Von einem derartigen Betriel
önne man aber nicht bei einem Beamten reden; diese arbeiteten
m Betriebe des Staates oder ihres Prinzipals. Aus diesem
Hhrunde würde eine Besteuerung im Sinne des Antrages Grüngr
ine NAufgabe des Prinzips der Obiektsteuer sein. Wer da—
vwolle, müsse allerdings für den Antrag Grünau stimmen. wer
das nicht wolle, müsse dagegen timmen.
B. M. Dr. Wittern: Daß Rechtsanwälte und Aerst.
seinen Betrieb hätten, ergäbe sich schon daraus, daß im Ge
etz gesagt sei, ihr Betrieb gelte im Sinne dieses Gesetze
Us Gewerbde. Dadurch. daß eine Anomali mehr in das 98