Full text: Lübeckische Anzeigen 1911 (1911)

dand von den Aufwendungen des Staates gehabt haben soll, 
esonders steuermäßig zu erfassen, werde kaum möglich sein. 
die Vorteile habe unstreitig die Allgemeinheit gehabt und die 
polle er durch seinen Antrag diehe im gestrigen Morgenblatt) 
reffen und nur die Reniner freilassen. Er halte seinen Antrag 
reineswegs fur einen idealen, der deiner Verbesserung mehr fähig 
wäre, er solle nur die Grundlage sür neue Verhandlungen abgeben. 
Seine Vorschläge gingen dahin, daß jeder Erwerbende nicht 
rur nach seinem Einkommen, sondern auch nach seinem sundierten 
Vermögen zur Steuer herangezozen würde. Wenn der Senat 
orurteilsfrei an die Pruͤfung seiner Vorschläge herangehe, werde 
r sich nicht ablehnend verhalten können, vor allem, wenn auch 
ie Bürgerschaft sich für seine Vocschläge ausspreche. Sie werde 
ach diesem aus den Verhandlungen erfahßt haben. was eigent⸗ 
ich alles in dem Gewerbesteuergesetzentwurf stecle und die Ueber⸗ 
eugung gewonnen haben, daßz 8 so nicht bleiben loönne. Die 
rommissarische Prüfung. um die er nochmals bitte, könne in 
wenigen Wochen erfolgen. 
Senator Dr. Fehlina: Die Ausführungen des Vor⸗ 
tedners müsse er als ein Zurüchgreifen auf die allgemeine Be— 
atung auffassen. und er bitte die Bürgerschaft, in diese nicht 
vieder einzutreten. Er weise ferner darauf hin. daß im Laufe 
»er Beratungen schon so wichtige und eingreifende Beschlüsse 
Jefaht worden seien, zu denen sich der Senat noch zu äußern 
haben werde, ob er in der Lage ist, auf die Beschlüsse und neuen 
Anregungen einzugehen und mit weiteren Anträgen an die 
Bürgerschaft zu kommen. Aber noch dem gegenwärtigen Sta— 
dium der Beratungen und Erklärungen von Seiten des Senates 
eien die Kommissare nicht in der Lage, auf die Vorschläge des 
herrn Dr. Wittern einzugehen. Ob die Bürgerschaft dem 
Antrage auf erneute kommissarische Beratung folgen wolle, 
ei ihre Sache, sowie ob sie glaube, daß der Gegenstand der so 
ange und eingehend beraten sei, noch wieder schnell und ohne 
zchwierigkeiten durch eine neue Kummisson verbessert und ver⸗ 
abschiedet werden könne. Als Vertreter des Senates könne er 
dem Antrag auf Kommissionsbetatung nicht Folge geben. 
B.M. Präses H. Eschenburg bittet auch, dem Antrage 
D). Witterns auf Kommissionsberatung nicht zuzustimmen. 
rehne die Bürgerschaft die Ueberschrift ab, sei alle Arbeit 
insonst gewesen. Nehme man den Antrag auf Kommissions- 
eratlung an, würden die Beamten auf die Auszahlung der 
vᷣehaltser ho hungen wohl nicht mehr in diesem Jahre zu rechnen 
jaben. Herr Dr. Wittern begründe seinen neuen Gesetzent⸗ 
wurf damit, das Gewerbesteuergesetz könne in der vorliegen- 
ven Form nicht verabschiedet werden. und er empfehle eine 
krwerbssteuer, weil die Aufwendungen des Staates für die 
virtschaftliche Hebung Lübecs der Allgemeinheit zugute ge— 
ommen seien. Der Kaufmannslstand sei gegenteiliger Ansicht. 
derr Dr. Wittern meine ferner, eine Sonderbesteuerung nach 
den Interessen sei ohne Härte nicht möglich. Das sei seine per⸗ 
önliche Ansicht. Durch die Annahme des Antrages Boie dürften 
ile Ungerechtigkeiten und Härten aus dem Gesetzentwurf be— 
eitigt sein. Herr Dr. Wittern sühre weiter aus, daß die Frei⸗ 
assung der Rentner von der Erwerbssteuer geeignet sei, den 
Zuzug von Rentnern nach Lübed zu begünstigen. Das könne 
nan micht ohne weiteres sagen, denn alle auswärts vorhan— 
denen Gewerbesteuergeseße ließen auch die Rentner frei. Ferner 
neine Hert Dr. Wittern, daß durch die bedeutende Erweiterung 
des Kreises der Steuerpflichtigen bewirkt werde, daß der einzeme 
Zteuerpflichtige nicht so stark belastet werde wie durch die durch 
den Antrag Boie abgeänderte Senatsvorlage. Das treffe 
wer nur für diejenigen Steuerpflichtigen zu, die über 40 000 M 
u versteuern hätten. Dann meine Herr Dr. Wittern, daß das 
inanzielle Ergebnis einer Erwerbslteuer nach seinem Sinn ein 
viel günstigeres sein werde als uach der Senatsvorlage. Das 
ei nicht zu bestreiten. wenn ein 20prozentiger Steuerzuschlag 
ille Steuerzahler treffe. Wenn Herr Dr. Wittern des weite ren 
der Ansicht sei, daß nach dem vorliegenden abgeänderten Ge⸗— 
verbesteuergesetzentwurf das finanzielle Ergebnis vorausslichst⸗ 
ich wesentlich hinter dem zurücbleiben werde, was der Senat 
derlangt hat, so müsse er das eutschieden bestreiten, da auch die 
Steuerbehörde bestätigt habe, daß der Antrag Boie ungefähr 
denselben Ertrag erbringen werde, den der Senat 
Twarle. Sodamm meine Herr Dr. Wittern, daß 
nan wegen der besonderen Eigenschaft Lübeds als 
Rentnerstadt von dem Grundsatze, das sundierte 
cinkommen stärker zu besteuern, als das durch Arbeit erwor⸗ 
zene Einkommen, eine Ausnahme gemacht sei. Gott sei Dank 
ei Lübeck noch leine Rentnerstadt, sondern eine aufblühende Han⸗— 
elsstadt, wo man solches nicht nachen solle. Nach der weiteren 
Ansicht von Herrn Dr. Wittern solle der Senat die Obielt⸗ 
orm für die Gewerbesteuer gewählt haben, um die Lübed⸗ 
Buchener Eisenbahn zu dieser Steuer heranziehen zu können, welche 
Auffassung Herr Dr. Wittern sür irrig halte. Das sei wiederum 
eine rein persönliche Ansicht. Nehme man den von ihm emp⸗ 
ohlenen Erwerbssteuergesetzentwurf an, werde die Lübeck Büche⸗ 
er Eisenbahn sicher nicht von defer Steuer betroffen werden, 
vohl aber vielleicht nach dem Gederbesieuergesetzentwurf. Als 
inen besonderen Nachteil der Senacsvorlage und einen wesentlichen 
Borzug seines Gesetzentwurfes arte es Dr. Wittern, dah der 
Unterschied zwischen Schuldzinsen und Zinsen des eigenen Anlage⸗ 
ind Betriebskapttals fortfalle. Das gleiche werde auch der Fall 
ein, wenn man die abgeänderte Cnatsvorlage annehme. Weiter 
emaängele Herr Dr. Wittern, daß die Gehalte von Angestellten. 
direktoren usw. von über 10 000 Mnicht abzugsfähig jein sollten 
ind behaupte, daß hierdurch d. Industrie von Lübeck fern— 
gehalten werde. Das sei nicht richtig. Wolle sich ein indu— 
srielles Unternehmen hier niedeclassjen, frage man zu erst, wie 
voch hier die Einkommensteuer s.. Daß man eine Gewerbe— 
teuer bezahlen müsse, werde sich jeder selbst sagen, da sie bereits 
alb allgemein erhoben werde. Ein großer Vorzug der lübeclischen 
vpewerbesteuer gegenitber der preu ischen werde darin liegen, 
ah ein Unternehmer die Gewerbeneuer erst zu bezahlen brauche, 
wenn er wirklich etwas verdient habe, was in Preuben nicht 
der Fall sei, da er dort Zinsen für angeliehenes Kapital bei 
der Berechnung der Steuer nicht cbaiehen dürfe. Sodann sage 
herr Dr. Wittern, durch seinen Erwerbssteuergesetzentwurf wür⸗ 
en die in der Gewerbesteuervorlage enthaltenen Härten gegen 
Hesellschafter beseitigt, da nach de Senatsvorlage mehrere In⸗ 
aber eines Geschäftes ment an ewerbesteuer zahlen müßten, 
is ein einzelner Inhaber. Diese Härte in der Senatsvorlage 
sönne nicht beitritten werden, aber die Interessenten wollten sie, 
um die Senatsvorlage nicht zu gesährden, auf sich nehmen. Aus 
allen diesen Gründen bitte er. die Kommissionsberatung abzu—⸗ 
ehnen 
BeM. Boie: In Lübeck würden 71 Millionen nersteuert. 
Davon würden 36 Millionen von der Gewerbesteuer frei bleiben, 
peil sie aus Einsommen unter 3000 V stammien. Von den ver⸗ 
leibenden 35 Millionen würden 24 durch die Gewerbesteuer 
zetroffen werden. Von einer Vrwerbssteuer nach dem Vor⸗ 
chlage der Bürgerausschuhkommission würden weitere 5 Mil⸗ 
nen mit einer Steuer von 30000 Mauherangezogen werden 
zunen, so daß die Erwerbssteuer rund 275 000 M, das seien 
twa 25 000 Meumehr, als der Senat von der Gewerbesteuer 
rwarte, erbringen werde. Herr Dr. Wittern wolle nun noch 
beiter gehen. Lehne die Bürgerschaft die Senatsvorlage ab, 
verde zunächst ein 22 eiger Zuschlag zur Einkommensteuer un⸗ 
imgänglich sein und später die Gewerbesteuer auch noch kommen. 
Rechtsanwalt Fehling: Wenn SHerr Dr. Wittern meine, 
aß durch seinen Gesetzentwurf die Rentner nicht getrofsfen würden 
o irre et sich; Rentner, die ein eigenes Grunditnick bewohnten, 
pürden auch von seiner Erwerbsstzaer getroffen werden. Was 
zerr Dr. Wittern jetzt wolle, von der Birgerausschußkom⸗ 
nission und dem Bürgerausschuß als undurchführbar erkannt 
vorden. Herr DTr. Wittern trese durch seinen Gesetzentwurf 
uch nicht alle Leute im Staate, sondern die Einwohner gewisser 
zandgebiete würden von der Steuer verschont bleiben. Redner 
zjing sodann auf einige Widerspräche in Dr. Witterns Entwurt 
in und ersuchte die Bürgerschaft, falls sie überhaupt geneigt 
ei, einer Erwerbssteuer näher zu treten, auf den Entwurf der 
zůͤrgerausschußzkommission einzugehen. In erster Linie aber 
itte er, eine Konrsionsberarung abzulehnen. 
B.M. Landgerichtsrat Dr. Mener gab der Hofsnung Aus— 
rud, daß die bisher für die ebgeänderte Senatsvorlage vor⸗ 
anden gewesene Mehrheit nicht in letzter Stunde noch zerstört 
rde. Es seien, wie ihm scheine, in leßter Stumde noch zwei 
gedenken gegen die Senatsvorlage entstanden, zu denen er sich 
urz Außkern wolle. Das erste Bedenken liege in der Ablehnung 
er Warenhaussteuer, das zweite in der Frage, wie stehe es 
im die Lübed Büchener Essenb rhn-Gesellschaft. Ueber das 
eitere Schidsal der Warenhaussteuer sei er sich nicht klar. Die 
zteuer sei in der Hauptsache auf Grund des Handelskammer- 
zutcchtens abgelehnt worden. Aus den Aussührungen des Herrn 
zürgermeisters in der gestrigen Sitzung glaube er entnehmen 
u können, daß diie Warenhaussteuerporlage bald wiederkehren 
erde. Um allen Zweifel zu beheben, bitte er hierüber die 
zenatskommissare um Auskbumnst. Er habe schon neulich ausge⸗ 
ührt, daßk nach seiner Ansicht trotz mancherlei Aenderungen an 
er Senatsvorlage deren objektsver Charakter durchaus ge⸗ 
»ahrt sei, auch durch die eingesüate Zulässigkeit des Abzuges 
er Schulsdenzinsen. Werde nun euf Grund dieses objektiven 
5ewerbesteuergesetzes die Lübed⸗Vüchener Eisenbahn besteuer! 
zerden könmmen? Man habe gesagt, die Lübed-Büchener Eisen⸗ 
ahn⸗Gesellschaft habe einmal das Steuerprivileg und man 
nüsse es ihr lassen. Darum handle es sich aber gar nicht. Nicht 
as Privileg solle aufgehoben werden, aber es liege auch kein 
zrund vor, dieses Privileg noch besonders auszubauen und zu 
rweitern. Er glaube, daß die Lübed-Büchener Eisenbahn- 
ßesellschaft zur Gewerbesleuer werde herangezogen werden können. 
Bürgermeister Eschen burg: Seine gestrigen Ausfüh— 
ungen zur Warenhaussteuer Fot.en dahin gelautet, daß diest 
zteuer für den Augenblick erledigt sei, sie aber von neuem be⸗ 
ntragt werden würde, Iu der Senat dem Ertrag aus dieser 
Zteuer nicht entraten könne. Der Antrag des Senates habe 
ich in so mähßigen Grenzen gehalten, daß die Warenhäuser durch 
enselben nicht geschädigt werden würden. Daß in Hamburg 
ind Bremen noch keine Warenhaussteuer vorhanden sei, wäre 
ür Lübedk kein Grund, die Steuer gleichfalls nicht einzuführen 
Senator Dr. Vermehren: Herr Dr. Wittern habe den 
zersuch gemacht, dlie Grundlage des vorliegenden Gesetzent⸗ 
vurtes zu beseitigen, obwohl auich er werde anerkennen müũssen, 
aß das Gewerbesteuergesetz trotz mancher Abänderungen seinen 
bjektiven Charalter behalten hade. Den Ausführungen des 
zerrn Landgerichtsrats Dr. Veyer rönne er nur zustimmen. Die 
den Gesetzentwurf hineingebru hten persönlichen Moment« 
atten die Struktur des ganzen Gesetzes nicht geändert. Der 
Zenat habe zu einer obiettiden Gewerbeiteuer gegriffen, weil 
reder Meinung sei, daß die neuen finanziellen Lasten nicht allein 
uurch die Einkommensteuer aufgebracht werden dürften und durch 
ne Frwerbolleuer neben der allaemeinen Einkonimensteuer noch 
e SpezialFinkommensteuer geshaffen werden dürfe, damit die 
nkommensteuer in Lübeck nach ussen hin nicht höher erscheine 
e ratsächlich sei. Auf Grund der obiektiven Gewer besteuer 
herde man auch den größten Gewerbetreibenden im Staate. die 
Abeck Vuchener Eisenbahn-Gesenschaft, falsen können. 
BeM. Schiemann: Wenn die Bürgerschaft einen Gesetz⸗ 
utwurf möglichst bald los sein wolle, bestimme sie, daß er nach 
inigen Jahren revidiert werden solle. Was dabei herauszu⸗ 
utominen pflege, wolle er nicht weiter erörtern. Herr Dr. 
bittern habe erneut die Erwerbsteuer hervorgezogen und wun— 
ere sich darüber wie es möglich sei, daß ihm die früheren 
rreunde einer Erwerbssteuer jezt nicht folgen wollten. Tas 
ij aber die Folge des Vermittlungsantrages. Herr Präses 
zichenburg habe zugegeben, daß die Gewerbesteuervorlage Un⸗ 
ertchtigakeiten enthalte und behauptet, die Kaufleute seien be— 
eit, sie hinzunehmen. Letzteres müsse er doch erheblich ein⸗ 
hränken, denn manche Kaufleute seien mit dem Gesetzent⸗ 
uf durchaus nicht zufrieden. Daß der objektive Charakter 
er Senatsvorlage gewahrt worden sei, müsse er entschieden 
estreiten. Dann hatte man die Nich abzugsfähigkeit der Schuld⸗ 
nsen unbedingt im Gesetzentwurf stehen lassen müssen. (Wider⸗ 
ruch.) Die Steuerpflicht der Angestellten halte er gleichfalls 
ir unhaltbar, was ja auch bereits schon zugegeben worden 
i. Nicht aufrecht zu erhalten sei auch der Schlußabsatz des 
13. GWiderspruch.) Er müsse es einmal aussprechen, daß er 
it dem Verfahren, wie in Lübeck Gesetze gemacht würden 
nicht einverstanden sein könne. Die Gesetzentwürfe würden 
n Kommissionen beraten und die Bürgerschaft solle nur Ja 
ind Amen dazu sagen. Richtiger sei es, daß die Bürgerschaft 
mächst über die Gesetzentwücfe berate, sie dann von einer 
dommission geprüft und dann erneut von der Burgerschaft be—⸗ 
aten und danach event. verabschiedet würden. Versuche dacum 
ie Bürgerschaft einmal, die Gewerbesteuervorlage abzulehnen 
nd die Bürgerschaft werde sicher sein können, der Senat werde 
ch dazu bequemen, mit einem Erwerbssteuergesetz zu kommen. 
Zehr richtig.) Wer es gut meine mit Lübeck und als Bürger⸗ 
haftsmitglied ein wenig Mitgefühl besitze, werde das ganze 
vesetz abrehnen müssen. 
B.eM. Dr. Wittern weist den kritischen Ausführungen 
es B.M. Rechtsanwalt Fehling gegenüber darauf hin, daß 
sich bei dem von ihm vorgeschlagenen Erwerbssteuergesetz nicht 
im eine Staats⸗ sondern um eine Gemeindesteuer handle, wie 
ze der Senat früher auch beantragt habe. Jetzt sei die Ge⸗ 
erbesteuer als Staatssteuer mit begründet worden, daß die 
ndustriellen Unternehmungen im Industriegebiet und am Kanal 
on der Steuer betroffen würden, aber diese Betriebe würden 
uch durch seinen Entwurf zur Steuer hyrangezogen werden. 
infichtlich der Lübeck —Büchener Eisenbahn-Gesellschaft sei er 
nit Herrn Landgerichtsrat Dr. Vleyer der Ansicht, daß die 
zahn von einer Erwerbssteuer oder einem Zuschlag zur Ein— 
ommensteuer nicht getroffen werden könne. Er sei aber auch 
er Meinung, daß eine obieltive Gewerbesteuer die Bahn nicht 
effen konne, weil fie fich vertraglich dagegen gesichert habe. 
im die Bürgerschaft vor dein Irrfum zu bewahren, daß sie 
zurch die Annahme der Senatsvorlage einen großen Voge 
sangen werde, weise er darauf hin, daß der Vertrag mit de— 
Lübect- Büchener Eisenbah-eichaft vom 1. Mai 1810 di 
Bestimmun, enthalte, daß eine Erhöhung der Eisenbahniteuen 
der eine anderweitige Sonderbetfeuerung der Bahn gegenüben 
uur eintreffen soile, wenn und soweit eine gleichartige Be— 
seuecrung in Preußen allgemein durch Ge'eß eingeführt werden 
ollte. Sehe man sich darauf din einnal das GSesetz betr 
ie Eisenbahnsteuer vom 2. November 1881 an. so werde mar 
inden, daß dieses Gesetz eine obsettive Gewerbesteuer sei. Et 
nterscheide sich in seinem Charakter also in nichts von dem Ge 
etentwurf, den die Bürgerschaft ietzt annehmen solle. Wüurdei. 
zer Bahn durch diesen höhere Lasten auferlegt werden, so se 
ie dagegen vertraglich gesichert. Tiese Auffassung werde von 
erschiedenen Juristen geteilt. Nauchdem die Warenhaussteuen 
efallen sei. halte man es für zweifelhaft, ob die Senatsvor 
age heute noch eine Mehrheit in der Bürgerschaft finden werde 
czr gleube deswegen auch, daß die von Herrn Landgerichtsra 
Dr. Meyer ausgesprochene Hoffnung sich nicht erfüllen werde 
zs sei gesagt worden, die Warenhaussteuer werde wiederkom 
nen. Aber werde die Bürgerschuft lie dann annehmen? Jawohl 
age Serr Bürgermeister Eschenburg. (Heiterkeit. Er seh 
sher nicht ein, aus welchem Grunde die Bürgerschaftsmitglieder 
ie gestern in namentlicher Abitimmung die Warenhaubsteuen 
ibgelehnt hätten, dazu kommen sollten, ihre Auffassung zu 
indern. Redner trat zum Schluß nochmals für seinen Antrao 
zuf Kommissionsberatung ein. 
Senator Dr. Fehling: Er habe namens der Kom 
nissare erklärt, daß in dem gegenwärtigen Stadium es un 
nöglich sei, in eine sachliche Beratung der Einzelsrage des 
Intrages Dr. Wittern einzugehen. Als seinerzeit der Senal 
en Antrag an den Bürgerausschuß stellte, war es dieser, 
er dem Senat den Antrag entgegenbrachte, die Frage durck 
ine gemeinsame Kommission von Senat und Bürgerschaft 
rüfen zu lassen, wie die Deckung für den Staats haushall 
u suchen sei. Der eingehende und vorzüglche Bericht diesern 
emeinsamen Kommissson sei nicht etwa veim Büurger ausschuß 
estgehalten, sondern auch sofort der Bürgerschast mitgeteil⸗ 
borden, damit sie in die Lage käme, sich rechtzeisig Aber 
lle Fragen zu orientieren. Das Staalsinteresse eifordere es 
»ah nunmehr die Vorlage zu Ende komme. 
Bom. Boie: Die hier vorgelegten Zahlen seien von 
der Steuerbehörde geprüft und bis auf einen Punkt für richtio 
befunden. 
B.M. Präses ermann Eschenburg: Sohllte er vorhin 
das Wort, Ungerechtigkeit“ gebraucht haben, so bitte er, hierfũ 
das Wort „Härte“ zu nehmen. 
Boam. Schiemann: Er wolle zugeben, daß die In— 
formation der Behörde ohne weiteres eine gute sei, ob aber 
„ie Ziffern richtig gefunden seien, möchte er bezweifeln. Wenn 
zerr Präses Eschenburg das Wort Ungerechtigkeit einshränken 
volle, indem er Härte dafür setze, so habe er nichts dagegen 
ber auch die Härte sei eine Ungerechtigkeit. 
Der Auran von Dr. Wittern auf Komm ssonsberatun⸗ 
vurde abgelehnt. 
Angenommen wurde die Ueberschrift des Gesetzes „Ge 
verbesteuer“. 
BeM. Grüͤnau stellt den Antrag: Sinter Satz 1 des 
Absatz 1 im 8 1ist einzufügen: „ferner die Ausübung eines 
michen Berufes, der Kunst, einer w'ssenschaftlichen, schrift. 
tellerischen, unterrichtenden oder erziehenden Tätigleit“. Herr 
Senator Dr. Vermehren habe gesagt, der obiektive Charakter 
es Gesetzes werde durch die bisher hineingetragenen sub⸗ 
cliven Momente nicht getrübt, daher sei auch die Annahmt 
eines Antrages möglich. Man könne die Beamten nur dant 
desteuern, wenn auch die Allgemeinheit besteuert werde. Sein 
Antrag vereinbare sich sehr wohl mit der Natur des Gesetzes 
Senator Dr. Vermehren: Wenn dem Antrage Grüũngau 
sefolgt werde, so werde durchaus der objektive Charakter des 
hesetzes verschwinden. Die wesentlichen Momente eines Ob⸗ 
ektsteuergesetzes seien einmal, daß der Gewerbebetrieb in äuderen 
Merkmalen in die Erscheinung trete und weiter der Standpunk 
der Interessenvertrerung. Bei den Rechtsanwälten dönne mar 
n der Tat sagen, daß bei ihnen beide Merkmale vorlägen 
beide en Aerzten treffe zum mindesten das letztere Merkma 
uu. Wenn die von Herrn Grünau gewünschten Personen mit in 
»as Gesetz hineingezogen würden, so werde das Gesetz ein Per 
onal⸗Steuergefetz, Was hätten dlie Beamten überhaupt mi · 
er Interessenbelastung des Staates zu tun? Garnichts. Die 
Zeamten würden nicht besoldet mit Rücdhsicht auf die wirtschaft 
iche Stellung des Staates, sondern nach Maßgabe ihrer Leistung 
Er bitte, dem Antrage Grüngau nicht zu folgen. 
B.M. Coleman: Dieser l'ellt folgenden Antrag: „Die 
Bürgerschaft ersucht den Senat, zu prüfen, ob nicht der Neben 
erwerb der Beamten, Rentner und ähnliche der Gewerbesteuer 
nicht unterliegende Erträge aus nebengewerblicher Tätigkeit von 
Bersonen, deren Jahreseinkommen 3000 Miübersteigt, einer be 
onderen Beste uerung unterworfen werden können.“ 
er fei der Auffassung, dah, wenn der Staat die gemachten Auf 
wendungen nicht gemacht hätte, um diese Steuerlast zu bringen 
die Gehalte auch nicht so hoch gewesen wärten. In dem Erwerbs 
teuergesetz seien die Beamten it bineingenommen gewesen, jetz! 
seien fie fortgelassen. Ein besonderes Gesetz für die Beamten 
u schaffen, halte er für ein Unikum. Im Rahmen dieses Ge 
etßes konne man allerdings den éenannten Nebenerwerb nich! 
assen, aber es wäre durch ein besonderes Gesetz zu erreichen. 
Zb das Objekt genugend groß sei, müsse geprüst werden, und des⸗ 
wegen stelle er das Ersuchen an den Senat. Der Nebenerwerb 
hieser Personen sei gar nicht so gering, er glaube, daß es sid 
iohne, ihn einer Besteuerung zu un erwerfen. 
B.e M. Rechtsanwalt Fehling: Obwohl er im Bürger— 
russchuß denselben Anttag wie Herr Grunau hier in der Bürger 
chaft gestellt habe, konne er jetzt nicht mehr dafür stimmen. Er 
jabe seinerzeit rur den Antrag genellt, um die obiektive Struk 
Ir des Gesetzes zu durchbrechen. Wäre dieser Antrag damal⸗ 
ingenommen, so könne man nicht mehr von einer Obiektitener 
teden. Nachdem nunmehr aber eine Verständigung dahin erfolg! 
ei, daß man an dem obiektiven Charalter des Gesetzes festhalten 
volle, sei dieser Antrag eine Unmoͤglichkeit. Daß der Berul 
es Rechtsanwalts und Arztes an und für sich ein Betrieb sei 
ei nicht zweifelhaft. Deshalb nuute der Betrieb dieser Per 
onen mit in das Gesetz hinein. Von einem derartigen Betriel 
önne man aber nicht bei einem Beamten reden; diese arbeiteten 
m Betriebe des Staates oder ihres Prinzipals. Aus diesem 
Hhrunde würde eine Besteuerung im Sinne des Antrages Grüngr 
ine NAufgabe des Prinzips der Obiektsteuer sein. Wer da— 
vwolle, müsse allerdings für den Antrag Grünau stimmen. wer 
das nicht wolle, müsse dagegen timmen. 
B. M. Dr. Wittern: Daß Rechtsanwälte und Aerst. 
seinen Betrieb hätten, ergäbe sich schon daraus, daß im Ge 
etz gesagt sei, ihr Betrieb gelte im Sinne dieses Gesetze 
Us Gewerbde. Dadurch. daß eine Anomali mehr in das 98
	        
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