gem — hiedurh edictaliter verabladet, folche Anfyrüche
vder Forderungen innerhalb ız Wochen, vom Tage der
lc6ten Bekanntmachung diefeß, bei Strafe der Yraes
cluflon und des ewigen Stilfdhweigens im unterzeichs
neren Yuflitiarigte anzugeben, und die betreffenden Do:
cumente anzulegen, Auswärtige unter Beftellung gehöz
rviger Actenprocuratur,
Decretum, Yenfahn im Juftitiariate der Herzogl.
Schlesm, Holt. Fıdeicommifgüter 1830, Dechr. 13,
(L. S.) Möling.
‚ (Erite Bekanntmachung.) $
Die Verlaffenfchaft der am geftrigen Ce hiefelbft
verftorbenen AWirkwe Catharina Margaretha Wulrine Haad,
Ach, Cvers, und ihres im Kahr 1813 verftorbenen Chez
Mannes, des Maurers Hand Detlef Haad hiefelbft, deren
einziger eheleiblicher Sohn, mit Hinterlafung einer unz
mündigen Tochter, im Kahre 1829 verftorben, hat, wegen
der Unmündigkeir diefer hinterlanenen Enkelin und Erbin
der Verftorbenen, einer gerichtlichen Behandlung unterzogen
Averden mümen, und ik daher, zur Negulirung diefer Maile,
die launs eines [andüblichen Proclams erforderlich gez
worden,
G6 werden demnach von Bürgermeifter und Math diefer
Stadt Alle und Kede, welche (mit alleiniger Ausnahme
der protocollirten Gläubiger) an die jeBige Gefammtmaite
der befagten verftorbenen Cheleute Catharina Margaretha
Aulfine Hank, geb, Cvers, und deren früher verftorbenen
Chemannes, des Maurers Hans Detlef Haack, namentlich
an das zu er Verlaffenfchafe gehörige in hiefiger Altftadt
sulı No. 169 im 9ten Quartiere auf dem Berge belegene
halbe Haus cum pert, einige Erb, Pfand: oder fonftige
Anfprüche und Forderungen, Ne rühren her, woher fie wol:
fen, zu haben vermieinen, hiedurch ein: für allemal, mithin
perenttorifch, bei Strafe ref, der Ausfchließung von diefer
Proclamirten Male und des Verluftes ihres Erb, Pfand:
oder fonftigen Mechtes, aufgefordert und befehliget, {ıch
ref, unter Beftellung der erforderlichen Actenprocuratur
binnen 12 Wochen, vom Tage der lekten Bekanntmachung
diefes Proclamıs angerechnet , im hiefigen EStadtfecrerariate
gehörig anzugeben, die zur Begründung ihrer Anfprüche
und Forderungen dienenden Documente im Originale zu
yroduciren, davon bealaubte Abfehriften beim Prorocolie
ZurÜE zu laffen, und demnächfe weitere rechtliche Verfigung
Zu gewärtigen.
Gegeben Ploen in Curia den 21. Decbr, 1830,
BVBirgermeijter und Rath.
Mechlenburg.
—
(Erfie ZBekanntmacdhung.)
Mile und Zede, welche an die zulegt von Hans
Hinrich Steffen befelfene, vormals dem Hans Steffen
auftdndige, zu Ahrensfelde, Guis Erenthorfi, belegene,
nunmehr verkaufte Srbpachtsparcele c. pert. dingliche
Anfprüche und Forderungen zu haben glauben, werden
higmit aufgefordert, fidh damit bei Strafe der Ausichliefs
fung binnen ı2 Wochen, von der legten Bekannımaz
hung angerechnet, unter Wayrnebmung des Erforder»
lien, beı biefigem Gerichte zu melden,
Stodeiforf im Trenthorfier Gericht den w: Rec. 1830,
. Dofe,
YHuswärtiger Berkauf.
Demnach die Vormünder für den Sohn des ver:
forbenen Dritrelhufners Hans Joachim Brandt, in ESark:
wiß, fich genöthiger gefunden haben, zum Abtrag der auf
das Proclama angegebenen Schulden darauf anzutragen,
daß die zum Nachlafe weil, Brandt gekärige Drittelhufe
in Sarfwiß, öffentlidy meißbietend verkauft werden Möge,
von Amts: und Obervormundfkaftsiwegen auch diefer An:
frag bat genehmiat werden müjen; fo it ein Zermin zum
Öffentlich meiftbierenden MVBerkaufe. gedachrer Drittelbufe
auf Dingftas, den 18, Januar Funftigen SZahres angefeßt
worden, zu welchem Die Kaufliebhaber fıch Vormittags
11 Uhr biefelbit auf dem Amıte einfinden Fönnen,
Dafelbit, fo wie bei dem Bauervoate Cordts und dem
Pächter Stölting, in Sarfwiß, |'nd 14 Tage vor dem
Serfaufstermine die Bedingungen einzufehen.
Eehwartau, den 17, Decbr. 1830.
Sroßherzoglih Dldenburgfiches Amt Grofvogtei.
GC. 6, Gramberg.
. ‚Ueber die Eigenkathenfelle der Erben des meiland
Daniel Sodann Diederich Böttcher zum Mormerk Neu:
bof, bieligen Amts, ik vom Königlihen Amthaufe die
Dıfraction erkannt worden,
Da nun zum öffentlichen Verkauf dieler Eigenkathen-
fielle, mobei fih 2 Gärten befinden, Termin auf den
16, Sebrmar des jegt Fommenden Kabres 183 1, als den
Miktınochen nach dem Sonntage Quinquagefimae, an:
berabmt morden, fo werden die Kauflcbhaber hiemit ge:
laden fih am gedachten Tage, Vormittags 10 Uhr, in
brefger Amtfiube einzufnden.
Auch Fann die Kathenfielle jederzeit in Augenfchein
genommen, und die Verkaufsbedingungen Fönnen 14 Tage
vor dem Verkauf In hiefiger Amtfube eingefehen werden.
Umtfiube zu Abhrensbocck den 30, Decbr. 2830,
thor Straten,
Zum öffentlichen meifibietenden Verkaufe der bit:
her von Hang Heinrich Nicolaus Benn bewirthfchaf:
teen Vollbufenerfiele zu Sahms if erfier Termin auf
den 24. Januar E, Y., zweiter auf den 21, Febr. , und
dritter Termin
auf Montag den 21. März 1831
Angefeht und wollen Kaufliebhaber ih zu den beiden
erfien Terminen in des Serichtehalters Wohnung zu
Mageburg, in dem dritten Termine aber, wo jedenfalls
der Zufchlag erfolgt, früh Ir Nhr auf der Gerichts:
fiube zu Woterjen einfinden,
Sräflich von Beinforffiches Gerkcht Lanken den 31fien
Decbr. 1830. Sufemibl.
Holz: Verkauf.
An Sonnabend den 15. Zanuar 1831 follen in
dem herrfchaftlidhen Gehäge Fohlenkoppel:
circa 200 Saden Büchen Kluftholz von 6 Fu Hdhe
und Weite und 3 Fuß 2 Zoll Länge
Nnebft circa 18 Drümmen Nugholz von verfchiedes
ner Sröpe "
öffentlich meiftdietend salva approbatione unter den
in termino licitationis zu Derlefenden Bedingungen
verfauft werden.
Kaufliebhaber werden eingeladen fidy am gedachten
Tage Worgens präcife 10 Uhr bei dem MDarzelifken Mit:
tern zum Bolande einzufinden, 7
Keinfelder Hausvogten den 30. Dechr, 1530.
Balemanit- Hojer
const,
Bekanntmachung,
Der auf den 8, d. M. anberaumte Sermin um
bffentlidhen Verkauf der in Steinrade belegenen Stelle
der Ehefrau Anna Catharina Hofmann geb. Böttcher.
wird — eingetretener Umflände wegen — biemit bis
weiter ausgelegt. ;
Stoffelforf im Steinrader Gericht den 4. Yan 1831.
S. Dofe.