gerichte auf ben 8, December d. I., sub poena praeclusi,
hiemit angefeßt.
Wismar den 15, Detober 1831,
Bürgermeifter und Rath der Stadt Miemar.
Collatum Walter, Secr.
Auf Anfuchen des Schlöffers LÜüdiet hiefelbft, werben
alle diejenigen, die an fein virlauftes, unter Nr, 133 am
Markte Hiefelbfit belegenes Haus mit dahinter befindlichem
‚DHofplae, Garten und Stall, aus irgend einem Srunde
dingliche Anfprüche machen Können, iedurch aufgefordert,
folche fpäteftens am 6, December d, I, Morgens 11 übe
hiefelbft genau anzuzeigen und mit den darüber redenden
Beweifen zu bewahrbheiten, unter dem MNachtheil, daß fie
fonit von diefen Grundftücken für immer abacıwiefen und
ausgefchloffen fevn follen,
Die zu Stadtpfandbuchy verfücherten Gläubiger fınd von
diefer Aufforderung ausgenommen, und haben wenigfiens
teinen Koftenerfaß zu erwarten,
NReubuckow, den 27, Septbr. 1831, S
Großherzoglich. Stedtgericht,
6. FF. Micheljen,
Auf Antrag der Wittwe des zu Woclt,ow verftorbez
nen vormaligen Schäfers, nachherigen Einwohners Bartels,
gebornen Meyer, und des Vormundes des minorennen Sohz
des, Gutejäger Wunder, dafelbft, werden alle und jede, die
an den Nachlaß des acdachten Bartels aus irgend cinem er=
denklichen NMechtegrunde Anfprachen und Forderungen zu haz
ben vermeinen, zur beftimmten Angabe und fofortigen rechts=
genügenben Begründung derfelben
auf den 16, Dechr. d. I.
Vormittags 11 Uhr, bei Strafe der Ausfchliefung und der
Anferlegung eines Feten Stilljdwveigens ein für alle Mal,
mithin peremtorifch, vor ung geladen,
Mittenburg, im Sroßherzogthum Mecklenburg: Schwerin,
den 1, October 1831,
Parrimonial= Gericht Woclgow.
(Dritte und legte Bekanntmadung,)
Ale und Iede, welche an hen NMadylaß der Eheleute
3immermanız Slaus Beuk und EChriftine Dorothea geb,
Klüver, zu Scllien, namentlid aber an die zur Mafje gez
hörige, dafelbft sub No. 28 belegene Eigenthumskathe, aus
irgend einem Nechtsgrunde Anfprüche, Forderungen oder Ges
rechtfame irgend einer Art zu haben vermeinen, werden, auf
Antrag dev Beneficial Erben der Berftorbenen , hiemittelft
von Gerichtewegen aufgefordert und befehliget, ihre desfälliz
gen Angaben, unter Strafe fonftiger Ausfchließung und cwiz
gen Stilljd.oeigens, binnen 12 Wochen, von der legten Bez
fanntmachung diejes zu rechnen, unter Beobachtung des Erz
forderlichen fm unterzeichneten Iuftitiariate zu befehaffen.
Die Eigenthumskathe Ko wird am Dienftage den 29, Nov.
d, SI. Vormittags IL Uhr auf dem Hofe zu Nirdorf Öffentz
lidy an den Meiftbietenden verkauft werden, wo auch die
Verkaufsbedingungen niedergelegt find.
Yloen im MRirdorfer Iuftitiariate den 27, Detbr. 1831,
Hayfen,
(Dritte und legte Bekanntmachung, )
Airgzug aus der in Nr. 90 dıefer Anzeigen Inferirvten
gerichtiüchen Vorladung.
Alle und Jede, weiche aus irgend cinem Grunde Forz
derungen und Anfprüche an den zum Soncurs gediehenen
hiefigen Bürger und Schuftermeifter Hans Safpar Meth:
mann und deffen hierjelbft in der Nicderfivafe belegenes halbe
‚Haus ec. p. zu haben vermeinen, müffen fid innerhalb
12 Wochen, vom Tage der legten Bekanntmachung diefes
angerechnet, im hiefigen Stadtfecretariate sub poena prae-
clusi et amissi juris gehörig angeben.
Haufes
ep if
Terminus auf Freytag den Q. März 1832, Vormittag
11 Uhr, auf dem hiefigen Mathhaufe anberahmt,
Lütjenburg, den 1. Nov. 1831.
MBürgermeifter und Rath,
Zum öffentlichen Verkaufe des halten
(Dritte und legte Bekanntmadhung,)
Da unterm 19, April d. I. über das Ver gen des
hiefigen Natheverwandten und Kaufmanns Hans Kart cin
Proclam unter eventueller Güter: Abtretung erlaffen, nach
Ablauf diefes Proclams der Rathsverwandter und Kaufs
mann Hans Karck fih infolvent erktärt und über defren
ee und Güter der Concursg erkannt worden, fo wird folz
c8 den Beikommenden zur Nachricht bekannt gemacht und
denfelben Überlaffen, ihre Gerechtfame ben der Soncursmafle
nunmehr wahrzunehmen,
Decretum Neuftadr den 3, Nev. 1831,
Bürgermeifter und Rath.
(L.S.)
GC, Nomundt.
(3wenyte Bekanntmachung.)
Demnach der Vollhufener Hinrid Lange in Wecde um
die Erlaffung eines Proclams zur Ausmittelung feines Vers
mögenszuftandes, und dabei zugleich eventuclk um die Wohl:
that der Güterabtretung angefucht hat: fo werden in Ges
währung diefer Bitte alle und jede, weiche an gedachten
VollHufener Hinrich Lange in Weede Anfprüche und For:
derungen irgend einer Art, die protokollirten ausgenommen,
u haben vermeinen, oder Pfänder von demfelden in Ddnden
Batın. bei Strafe der Ausfchließung von der proclamirren
Maffe und fonftiger rechtlichen Folgen hiemittelft cin für
allemal, mithin peremtorifch, aufgefordert und befehligt, ihre
desfälligen Angaben binnen 12 Wochen, vom Tage der v6:
ten Bekanntmachung diefes Proclams angerechnet, unter
Beobachtung des Erforderlidhen auf der Königlichen Iras
venthaler Amtftube gehörig zu befehaffen, und demnächtt
weitere rechtliche Verfügung, Insbefondere in Hinjıcht des
eventucıl einzuleitenden Concursverfahrens , für welches ge:
EM Proclama zugleidh als Concursproclam anzufe:
en ift, zu gewärtigen.
Gegeben Königlihes Umthaus für die Aemter Fraventhal,
Meinfeld, Nethwijd) zu Iraventhal, den 10. November 1831.
v. Adeler,
S. MM, H. Storjohann.
In fidem
(3Zweyte Bekanntmachung.)
In Folge gefehchener Infolvenz:ErHärung des Schlöf:
fermeifters Berthold Friedridh Wentorf, hierfelbit , ift sal-
wis creditorum exceptionibus Concurs wider denjelben
erkannt, und werden eesbhalb alle diejenigen, welche Anz
fprüche und Forderungen an ihn und feine Güter zu haben
vermeinen, Hierdurch aufgefordert, foldhe, bei S afe der
Ausfchließung von der Concurgmajie, innerhalb 12 Wochen,
yon der (caten Bekanntmachung diefes angerechnet; im Stadt:
fecretariat a'lhier, Auswärtige unter Beftellung reglement6:
mäßiger Aetenprocuratur zu profitiren und die darüber
redenden Documente in Original und beglaubter Abfchrift
einzulegen.
Eutin, den 2, Novbr. 1831.
(L.S.)
Stadtgericht hierfelbf.
F. S. Specht,
(Zweyte Bekanntmadhung.) N
Demnad) der Kruiger Friedvich „Gaspar ‚Hagen, in
Sieversdorf, Amts Sutin, freuwill der Verwaltung,
Anordnung und Gerfügung, oder Diepojition über fein gez
fammtes Vermögen und feine Hau und Landwirthichaft
gänzlid) begeben und fidy mir feiner Ehefrau unter der
Guratel oder Vorforge feines Bruders Johann Hinrich Haz
VEREINE