Anzeigen.
Be
Sonnabends den
27. Yanuar 1810,
Vorfchlag zur Errichtung einer Creditcaffe
für SGrundftücke,
(Eingefandt)
Die gegenwärtigen Zeiten haben die unangenehme
Folge, daß derjenige, der fein Vermögen in Grunds
frücfen belegt hat, oft in Berfegenheit geräth, wenn
der Drang der Umftände ihn nöthiget, folches aufzu:
Fündigen, da er denn, weil es fchwer hält, felbft die
ficherfien Mfandpöfte in banrcs Geld , nur
allen möglichen Credit im PYudlicum finden follten, würde
doch wohl nicht zu bezweifeln feyn.
Manche nur Aüchtig hingeworfene Kdee hat fchon
oft die wohlthätigfien Anfialten zur Folge gehabt, In
wie weir diefe hierzu dienen Kann, will ich der Prüfung
einficht&voller patristifdher Männer KHberlaffen. Wir
fen c$ indeß genug, durch diefe Darficllung einer Pflicht
einige Genlge geleitet zu haben, die jeder, um das
Befie des Ganzen zu fördern, dem Staate, worin er
lebt, fhuDig if,
durch längeres Warten, oder gar nur durch Pfand,
prozeffe, das Seinige zu bekommen im Stande if.
Auf der andern Seite find entweder hier und da
och wohl Gelder. anzutreffen, aber nur bey“ foldhen
Merfonen, die e$ nicht auf lange Zeit entbehren Fnnen,
oder aber. ben folchen, die aus gewiffen Urfachen e$
nicht bekannt haben mögen, daß fie nod) erwas hinter
der Hand haben, Aufmerkfam betrachtet, tritt hier
für beyde Theile eine Entbehrung eın; auf der einen
Seite für diejenigen, die um Unterbringung der Pfands
pöfte verlegen find; auf der andern für die, welche Gel:
der haben, und auf eine fichere Weife FeineZinfen dafür
au machen wiffen,
zur Deyden Theilen mögte vieleicht u helfen feyn,
enn man €$ für rathfam hielte, cine eigne Credircaffe
für Grundfiücke zu etabliren, welche unter gewif:
fen Einfhränkungen zur Aushllfe für Ddiejenis
gen, denen Pfandpöfte gekündigt worden, oder weiche
gerne diefen oder jenen Pfandpoften prompt verkaufen
mögten, dienen Fönnte; zu diefer Aushülfe fich aber for
genannter Darlehnsfcheine bediente, die mit 3X pCto.
pro Anno, oder ı fl. für’s Hundert wdchentliche Zins
fon liefen.
‚Diejenigen, melde ein Darlehn erhielten, müsten
4pCto. pro Ao. Zinfen bezahlen; und da hierdurch ein
Ueberfchuß von 3 pCt entfeht: fo würden nicht allein
damit die Koften befiritten, fondern auch almählig die
Scheine wieder eingelößt werden Können, bis eine beffere
Zeit die weitere Einziehung derfelben erleichterte, Daß
diefe obgenannte Darlehnsfcheine , wenn. man fie nur
jum Ynfauf völlig ficherer Pfandrbfie vyerwendere, nicht
Muflöfung der Anfrage in der vorleten Anzeige
No, 6,
3
&, ift eine gelehrte Huflöfung nit weitläuftiger Bud,
frabens Rechnung eingefandt , deren Nefultat folgende
zeigt:
„Das Gewicht beträgt: 495 Loth.
„Das Arbeitslohn 243 m&,.
£, DB.
Da das Ganze nicht diefeın Blatte angemeffen if: fo
wird man dent, welchen die Rechnung intereffirt, dies
felbe auf Verlangen im Manufeript mitthejilen.
d, Verl
Eine andre Auflöfung, ebenfalls eingefandt;
- Die Thee; Mafchine wiegt: :; 453.Loth,
Dem Silber: Arbeiter als Lohn 22$ mö.
Db dies richtig? 6. D. 3.
PUBLICANDUM.
Dı die mit dem Sinquartierungswefen In DBerbius
dung fehenden Ausgaben noch immer fortlanfen,
und die bisher fo fark angegriffne Öffentliche Cafe
zu deren größtem Nachtheil fortwährend bebürden,
fo hat Ein HohHmweifer Rath in Folge der mit
der Ebhrliebenden Bürgerfhaft getroffenen Webereins
Funft der Einquartierungs: Conmiffion aufgetragen,
jene annocd vorkommenden Ausgaben wöchentlich
über alle und jede hiefige Bürger und Einwohner,