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güuübedifhe Anzeigen
Mr. „8. Mittwody den 30, September 1801,
Nachricht Alban Lübeifhe Publicum
von der it vollenderzrn Reform unfrer hoben Schule,
Es war bereits vieles gefchehen, um unfrer hohen Schule eine Verfaffung zu geben, worinn fowohl
für die Erziehung derer, welche fih der Gelehrfamfkeit gewidmet haben, als auch derer, welche der:
einft in den verfehiedenen bürgerlidhen Ständen nüßliche Mitglieder unfers Staates zu werden geden»
Fon, auf eine den Zeiten angemeffene Art geforgt werden Fonnte, Ullein fo wie e8 das allgemeıne
Long aller menfchlichen Anftalten von größerm Umfang ift; (o blieb auch hier nod) ciniges zurück,
welches eine andere Geftalt gewinnen mußte; weiches einer Verbefferung bedurfte; und welches ciner gröz
fern Vollendung fähig war, wenn dieß für Lübeck fo wichtige Inftitut die möglichfte VoNltommenheit
erreichen füllte,
Ein Hochedler und Hocdhweifer Rath hat nad) den hm eignen patriotifhen Gefinnungen bie
nftalten getroffen, welche den noch übrigen Bedürfniffen abhelfen, und wodurch der laut gewordene
unfd) des wodldenfenden Publicuins erfüllt it, CE find ftatt der Lehrer, welche um ihre Entlafz
fi anbhielten, theils von Einem Hockweifen Rath felbft, £heils von unfern verehrungswürdigen
Hikren Scholarchen jüngere, und mit den ndthigen Kenntniffen ausgerüfßtete Männer erwählt,
Von ihrer Gefchicklichkeit und von ihrem Eifer Können die Väter, welche uns ihre Kinder anz
bertrauen, :e8 fich verfprechen, „daß fie mit den übrigen Lehrern unferer hohen Schule wetteifernd fich
bemühen werden, nicht bloß den-VBerftand, fordern auch das Herz derfelben fo zu bilden und fie fo
END ON daß fie dereinft ihrer Baterftadt in den verfehiedenen Stänt:n die näßlihften Dienfte
keiften Fönnen,.
Nicht mehr vier, fondern zwölf Stunden werden wöchentlich dazu beflimmt feyn, der Yugenb
in der Bürgerfchule einen hinreichenden Unterricht im Schreiben und Rechnen zu geben, Auch für die
Gymnafiasten fürd it wöchentlich zwo Stunden felkgefeht, worinn fie in der Zeichnenkungk unterwiefen
werden. _ Aus folgender Lectionstabelle wird Ein geehrtes Publicum 1) die Lehrfiunden, 2) die Lchz
ter, welche fie hakten, und 3) die Bücher erfehen Fönnen, wornadh fie (ehren, und welche die Schi:
ler mitbringen müffen, um aus ihrem Unterricht den möglichft größten Nußen zu ziehen, Der Plan,
wornach die Unterweifung ertheilt werden muß, if gehörig entworfen, und die Lehrer werden fich
ihrer Verpflichtung gemäß befireben, diefen durchaus zu befolgen,
Der morgende Tag if dazu angeordnet, daß ih Vormittags um To Uhr in unferm Gymnaz
fium, vermöge meines Amtes, die-neuerwählten Lehrer in ihre Acmter auf eine feyerliche Art dffentz
lıcdh einführe.;, In deutfcher Sprache werde ih von den großen Bortheilen reden, welche ein Staat
bon dem. zweckmäßigen Unterricht feiner Jugend zu erwarten berechtigt if; und die neu ermählten
Xhrer an die Pflichten erinnern, welche fie ihrer BVaterftadt fehuldig find. Sie werden dagegen -ver=z
fÜprechen, ihren Beruf durch gewiffenhafte Verwaltung deffelben zu ehren,
So wie id) nach alter Sitte in einem lateinifchen Auffaße die erhabnen Väter unfers Staats
und die verdienfivolien Gelehrten aus den verfchiedenen Ständen pflidhtmäßig eingeladen habe, uns
mit Ihrer Gegenwart zu beehren: fo erfuche ich auch Sie, edle Bürger Lübeks, Ddiefer Tey-rlichkeit
Beyzumwohnen , und den Lehrern unferer Schule dadurch einen aufmunternden Beweis von Ihrer
beilnahme an dem Flor eines ffantliden Iußituts zu geben, deffen Einfluß auf häuslidhes® und
tgerliches Wohl unverkennbar if, &
N DBehn, Rector,