Full text: Lübeckische Anzeigen 1799 (1799)

DS ONE 
  
  
digFeit alles in der väterlichen Stelle dem Inventario 
gemaß dem Gerichte hiefelbft mieder abzuliefern fhuldig 
fei, 19 if diejes leprere nunNMehro da der Baäckergefelle 
Mobrahn feine Mündigkeit erreicht, und nun diefe Stelle 
als feine eigne antretın foll, gefehehen, und nach beige, 
brachtem Zeugniß feiner bisherigen Bormindere alles in 
Slarugıo, Und fo wie €$ ihm übergeben gefunden worden, 
Wenn aljo nunmehro die bisherige t 
aufhört, die Nobrahnfche Vormündere Faafch ır 
   
     
  
von ihrer zum Wohigefallen der Sui,sherrichaft und 
Dbrigkeit geführten Vormundfchart völlig ent bunden 1170 
ur 
befreict worden, Ddieferhalb auch Feine weitere 
mortung unterzogen werden Edunen; fo wird hisrdurch 
nicht nur dieres alles bffentlidh bekannt gemacht, (oudern 
auch dabei diefes, daß alle deunoch, und ohne der Bor, 
mündere Einwilligung allenfall® contrahirte Schulden 
dem vorigen Publicando gemäß für ungültig angefehen, 
and die allenfalfige Sreditoren in die ihnen angebrohete 
YPoen des Berluftes ihrer Forderungen verfallen fepn, 
Urkundlich meiner des Suthöherrn und Obrigkeit 
eigenhändigen Unterfchrift und Bewdruckeng des Gerichts 
Siegel, So gefchehen Lütgenhof den ke 1799. 
ben. 
Bekanntmachung, 
uf die von denı [Ldbl, Bretlingsdepartement den wohls 
verordneten Herren des Marfialls gemachte Anzeige, 
daß die am Treidelfteige gefehten und zu deffen Unterhal: 
tung unentbehrlichen Weiden häufig aus Habfucht und 
Murhwillen auggeriffen und abgebrochen wirden ; wird, 
um diefem Unfuge zu feuern, Jedermann obrigEeirlich 
ewarnt , ben Bermeidung nachdrücklicher Förperlicher 
Sfondung fich auf Feine BWeife an diefe Bäume zu vergreis 
fen, und demjenigen , welcher einen Uebertreter des 
fern auf der Strafe Halcen, dahin zu fehen, und Drd. 
Nung zu treffen: Daß die Juhrleure auf die SErrane ihre 
agen zu einer oder benden Feizen zu Fellen , Daß un 
dert die Meifende mirten durch fahren Fünnen, auch 
und Pferde felbit Feinen Schaden nehmenz fo 
| em jeden if, wo ferner Unord mit den vor 
feinem Haufe gefahrnen, oder antehreı Hagens$ ges 
funden wird, nachdrücklicher Serafe zu enrgehen, Sollte 
aber viefer der jener, gedachte Ordnung zu hakten bes 
U fen; aber die Fuhrleute, auf Betannemachung 
nicht darnach bequemen wollen; fo haben 
ige danon fofort die Anzeige den Drrs ; Schulrbeiffen 
3u machen, und demnachft fd) gerichtlichen Schuz und 
Schirm zu verfichern, als auch diejenigen Fuhrleute welche 
hiemir bekannt worden, und fich nicht darnach achten 
wollen zu gebührender Strafe gezogen werden follen, 
Wenn auch zum Sfrern von den aus Yirbeck zurücke 
Fommenden Kornwagens fo undernünftig fRavt gefahreit 
21nd gejagt wird, daß Menschen, und vorzüglich Kinder 
auf der Strafe dadurch in Gefahr gerarhen Übergefahren 
zu werden ; fo haben die Schultheifjen fowohl a!s Wirtzhe 
auch hierauf zu feben, den Fuhrleuren, daß folches uns 
terfagr fen, betannt zu machen, und fich der Befolgung 
auch diefer Anordnung zn befleisfigen, Gegeben Yırgens 
hof den 19, Jan, 1799 Eyben, 
N Hrmenanfalt, 
F diefer Woche find dem Präfidi eingereicht: 4 Mehl. 
Strafe einer Köchin, die ihren auf Muhaelig vers 
fprochenen Dienst nicht antreten mollen, 
Die Sammelnden der Fünfrigen Woche merden ers 
fuchr, die Quartalgelder ben denen, die folche zu geben 
gewohnt find, mir einzufordern. 
  
   
   
   
  
  
    
   
    
     
  
  
Berbotes glaubhaft anzeigen wird , eine 
Belohnung und Berfchweigung feines Namens werfpros 
chen, Actum Sübe am Marfiall den 19. Seprbr, 1799, 
„ D. Gürfchow, Lrus. 
Y die fub dato Lütgenhoff den 19. Zanıar ac, 
erlaflene obrigFfeitlidhe Verfügung bis hiezu von den 
Fremden Dafforn paffirenden Knechten, befonders wegen 
des unvernünftigen Salrens und Zagens durch Dayow 
nicht befolget worden, und Schultheiffen und Gemeinde 
zu Daflow fich vorzüglich wiederholt befchwert haben : 
So wird felbige nodhmahlen wie folger, und daben ans 
noch bekannt gemacht, daß ein folcher Knecht, wenn er 
dennoch derfelben contraveniren (ollte, fofort zu gefängs 
licher Haft gebracht und feinem Dienfiherrn oder Obrigs 
Feit forort deshalb Nachricht ertheilt werden folle, um 
ihn gehörig zu befirafen. Lütgenhofden 19. Septbr, 1799, 
„Mir vielem Mißvergnügen habe id) von mebhrerern 
KReifenden Hagend vernommen, auch felbjit zum dftern 
ertahren, das die große Straffe in Dafjow von den aus 
Lüdeek zurücke Fommenden Korn, und andere Wagen ders 
geflatt zugetahren if, daß Neifende nicht durchkommen 
dnnen; fondern mehrere Zeit aufgehalten, von den 
Knediten, wenn Plaz zu machen gefordert wird, fich 
grob begegnet, auch mancher Gefahr fıd) felbft dabeny 
ausgefekt fehen müflen. Wenn nun biedurd) nicht wes 
Niger den Herrichaften diefer Wagen ,_grojer Nachtheil 
zugefügt werden Kann, die Straffe in Dajjow nach Lüber 
aud) eine bffentliche, und große Yandfirake if; eine jede 
Lanofiraße aber für jeden Neifenden offen feon muß, daß 
er unamjhältlich parjiren Fönne; fo Fann ich nach meiner 
SE TNCch Yüircht ein foldhes Unwefen u.umöglich 
länger dulden, und gebiete und befehle demnady allen 
End jeden Daylower Einwohnern, befjonders aber allen 
Wirthen, wo Korns und andere Wagens vor den Däus 
Kauf; und Handelsfachen, 
n Yändereien, 
n einer der (hönfen und daben fruchtbarfken Gegenden 
‚Holfieins, nemlich im Anıtc Neinfeld, follen am 
Montage den 14, Dcrober d, I, auf der Neinfelder Anıcs 
frube6 bis 7 Koppein von 5 bis 6 Tennen a 320 [7 Nuren 
jede Koppelmiefe meiftbiercud ben aunedulıchen Bor vers 
Vauft werden, jedoc) behält Verkäufer (ch vor, folche 
vor dieler Zeit aus der Hand verkaufen zu Fdunen (mels 
ches Liebhabern hiedurd) angezeigt wird) In weichem Fall 
fogleich Anzeige davon gemacht und die YQaction abges 
Fündiger werden wird. 
_ Diefe Landerenen find von erfier Güte, Weigenboden, 
Hiegen ganz nahe an den wohlbewohnten und (chhaften 
Flecken Neinfeld, 2 Meilen von Lüberf, 6 von Hamburg, 
die fpe.ielle Lage diefer Koppeln ik von den a. Cage, 
zwijchen Waldungen und Teiche, gewähren fchöne Yırds 
fichten in der Nahe und Ferne, weshalb fc foldhe zum 
Anbau angenehmer Yandhäufer fehr empfehlen, 
Unter mehren Annehmlichtairen, weiche die Mühe 
des Fleckens Reinfeld gewähren, ik vorzüglich der tägs 
Tıche Lauf der fahrenden und reitenden Pojten zwijchen 
Hamburg und Yübef, welche Bequemlichkeiten noch 
durch vier möckeurlich nach Lübeck abgehende und anfonıs 
mende Poftboten vermehret ward, Das Weizere ft auf 
der Reinfelder Amıtfkube zu erfahren, 
 Yuf Berlangen wird vorfiehendes eingereichtes Yyevs 
Fifement hiedurch bekfanut gemacht, 
Keinfelder Amtfiube, den 13. Septhr. 1709, 
3. Dal Imann, 
9 m Sonnabend den 28, Sept, Yıdwmirrazs zräcıfe um 
CE 4 Uhr, foll vom 1öbl, Wau Difncio vie Oradnukung 
einer Heinen Parcele auf Moddeukoppel an Den Eck ca 
  
  
  
   
    
     
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