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digFeit alles in der väterlichen Stelle dem Inventario
gemaß dem Gerichte hiefelbft mieder abzuliefern fhuldig
fei, 19 if diejes leprere nunNMehro da der Baäckergefelle
Mobrahn feine Mündigkeit erreicht, und nun diefe Stelle
als feine eigne antretın foll, gefehehen, und nach beige,
brachtem Zeugniß feiner bisherigen Bormindere alles in
Slarugıo, Und fo wie €$ ihm übergeben gefunden worden,
Wenn aljo nunmehro die bisherige t
aufhört, die Nobrahnfche Vormündere Faafch ır
von ihrer zum Wohigefallen der Sui,sherrichaft und
Dbrigkeit geführten Vormundfchart völlig ent bunden 1170
ur
befreict worden, Ddieferhalb auch Feine weitere
mortung unterzogen werden Edunen; fo wird hisrdurch
nicht nur dieres alles bffentlidh bekannt gemacht, (oudern
auch dabei diefes, daß alle deunoch, und ohne der Bor,
mündere Einwilligung allenfall® contrahirte Schulden
dem vorigen Publicando gemäß für ungültig angefehen,
and die allenfalfige Sreditoren in die ihnen angebrohete
YPoen des Berluftes ihrer Forderungen verfallen fepn,
Urkundlich meiner des Suthöherrn und Obrigkeit
eigenhändigen Unterfchrift und Bewdruckeng des Gerichts
Siegel, So gefchehen Lütgenhof den ke 1799.
ben.
Bekanntmachung,
uf die von denı [Ldbl, Bretlingsdepartement den wohls
verordneten Herren des Marfialls gemachte Anzeige,
daß die am Treidelfteige gefehten und zu deffen Unterhal:
tung unentbehrlichen Weiden häufig aus Habfucht und
Murhwillen auggeriffen und abgebrochen wirden ; wird,
um diefem Unfuge zu feuern, Jedermann obrigEeirlich
ewarnt , ben Bermeidung nachdrücklicher Förperlicher
Sfondung fich auf Feine BWeife an diefe Bäume zu vergreis
fen, und demjenigen , welcher einen Uebertreter des
fern auf der Strafe Halcen, dahin zu fehen, und Drd.
Nung zu treffen: Daß die Juhrleure auf die SErrane ihre
agen zu einer oder benden Feizen zu Fellen , Daß un
dert die Meifende mirten durch fahren Fünnen, auch
und Pferde felbit Feinen Schaden nehmenz fo
| em jeden if, wo ferner Unord mit den vor
feinem Haufe gefahrnen, oder antehreı Hagens$ ges
funden wird, nachdrücklicher Serafe zu enrgehen, Sollte
aber viefer der jener, gedachte Ordnung zu hakten bes
U fen; aber die Fuhrleute, auf Betannemachung
nicht darnach bequemen wollen; fo haben
ige danon fofort die Anzeige den Drrs ; Schulrbeiffen
3u machen, und demnachft fd) gerichtlichen Schuz und
Schirm zu verfichern, als auch diejenigen Fuhrleute welche
hiemir bekannt worden, und fich nicht darnach achten
wollen zu gebührender Strafe gezogen werden follen,
Wenn auch zum Sfrern von den aus Yirbeck zurücke
Fommenden Kornwagens fo undernünftig fRavt gefahreit
21nd gejagt wird, daß Menschen, und vorzüglich Kinder
auf der Strafe dadurch in Gefahr gerarhen Übergefahren
zu werden ; fo haben die Schultheifjen fowohl a!s Wirtzhe
auch hierauf zu feben, den Fuhrleuren, daß folches uns
terfagr fen, betannt zu machen, und fich der Befolgung
auch diefer Anordnung zn befleisfigen, Gegeben Yırgens
hof den 19, Jan, 1799 Eyben,
N Hrmenanfalt,
F diefer Woche find dem Präfidi eingereicht: 4 Mehl.
Strafe einer Köchin, die ihren auf Muhaelig vers
fprochenen Dienst nicht antreten mollen,
Die Sammelnden der Fünfrigen Woche merden ers
fuchr, die Quartalgelder ben denen, die folche zu geben
gewohnt find, mir einzufordern.
Berbotes glaubhaft anzeigen wird , eine
Belohnung und Berfchweigung feines Namens werfpros
chen, Actum Sübe am Marfiall den 19. Seprbr, 1799,
„ D. Gürfchow, Lrus.
Y die fub dato Lütgenhoff den 19. Zanıar ac,
erlaflene obrigFfeitlidhe Verfügung bis hiezu von den
Fremden Dafforn paffirenden Knechten, befonders wegen
des unvernünftigen Salrens und Zagens durch Dayow
nicht befolget worden, und Schultheiffen und Gemeinde
zu Daflow fich vorzüglich wiederholt befchwert haben :
So wird felbige nodhmahlen wie folger, und daben ans
noch bekannt gemacht, daß ein folcher Knecht, wenn er
dennoch derfelben contraveniren (ollte, fofort zu gefängs
licher Haft gebracht und feinem Dienfiherrn oder Obrigs
Feit forort deshalb Nachricht ertheilt werden folle, um
ihn gehörig zu befirafen. Lütgenhofden 19. Septbr, 1799,
„Mir vielem Mißvergnügen habe id) von mebhrerern
KReifenden Hagend vernommen, auch felbjit zum dftern
ertahren, das die große Straffe in Dafjow von den aus
Lüdeek zurücke Fommenden Korn, und andere Wagen ders
geflatt zugetahren if, daß Neifende nicht durchkommen
dnnen; fondern mehrere Zeit aufgehalten, von den
Knediten, wenn Plaz zu machen gefordert wird, fich
grob begegnet, auch mancher Gefahr fıd) felbft dabeny
ausgefekt fehen müflen. Wenn nun biedurd) nicht wes
Niger den Herrichaften diefer Wagen ,_grojer Nachtheil
zugefügt werden Kann, die Straffe in Dajjow nach Lüber
aud) eine bffentliche, und große Yandfirake if; eine jede
Lanofiraße aber für jeden Neifenden offen feon muß, daß
er unamjhältlich parjiren Fönne; fo Fann ich nach meiner
SE TNCch Yüircht ein foldhes Unwefen u.umöglich
länger dulden, und gebiete und befehle demnady allen
End jeden Daylower Einwohnern, befjonders aber allen
Wirthen, wo Korns und andere Wagens vor den Däus
Kauf; und Handelsfachen,
n Yändereien,
n einer der (hönfen und daben fruchtbarfken Gegenden
‚Holfieins, nemlich im Anıtc Neinfeld, follen am
Montage den 14, Dcrober d, I, auf der Neinfelder Anıcs
frube6 bis 7 Koppein von 5 bis 6 Tennen a 320 [7 Nuren
jede Koppelmiefe meiftbiercud ben aunedulıchen Bor vers
Vauft werden, jedoc) behält Verkäufer (ch vor, folche
vor dieler Zeit aus der Hand verkaufen zu Fdunen (mels
ches Liebhabern hiedurd) angezeigt wird) In weichem Fall
fogleich Anzeige davon gemacht und die YQaction abges
Fündiger werden wird.
_ Diefe Landerenen find von erfier Güte, Weigenboden,
Hiegen ganz nahe an den wohlbewohnten und (chhaften
Flecken Neinfeld, 2 Meilen von Lüberf, 6 von Hamburg,
die fpe.ielle Lage diefer Koppeln ik von den a. Cage,
zwijchen Waldungen und Teiche, gewähren fchöne Yırds
fichten in der Nahe und Ferne, weshalb fc foldhe zum
Anbau angenehmer Yandhäufer fehr empfehlen,
Unter mehren Annehmlichtairen, weiche die Mühe
des Fleckens Reinfeld gewähren, ik vorzüglich der tägs
Tıche Lauf der fahrenden und reitenden Pojten zwijchen
Hamburg und Yübef, welche Bequemlichkeiten noch
durch vier möckeurlich nach Lübeck abgehende und anfonıs
mende Poftboten vermehret ward, Das Weizere ft auf
der Reinfelder Amıtfkube zu erfahren,
Yuf Berlangen wird vorfiehendes eingereichtes Yyevs
Fifement hiedurch bekfanut gemacht,
Keinfelder Amtfiube, den 13. Septhr. 1709,
3. Dal Imann,
9 m Sonnabend den 28, Sept, Yıdwmirrazs zräcıfe um
CE 4 Uhr, foll vom 1öbl, Wau Difncio vie Oradnukung
einer Heinen Parcele auf Moddeukoppel an Den Eck ca
a