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31. Januar 1998 . Heft 3 .
Inhalt:
Zum Verhältnis Kirche und Staat - Kirchenasyl in Lübeck
163. Jahrgang - Zeitschrift der Gesellschaft zur Beförderung gemeinnütziger Tätigkeit - Gegr. 1789
z;
Zwei Jahre nach dem Brandanschlag - Der Lübecker Hafenstraßenprozeß 36
10 Jahre UNESCO-Weltkulturerbe - wie geht es in Lübeck weiter? Ein kritischer Ausblick 38
Bildende Kunst: Blunks Felder - neue Arbeiten von Rainer Eberhard Teubert im Sankt-Annen-Museum 46
Musik: Lübecker Philharmoniker, Brandenburgische Konzerte - 4. Abonnementskonzert der Sinfoniker des NDR 46
Zum Verhältnis Kirche und Staat - Kirchenasyl in Lübeck
Am 24. Mai letzten Jahres wurde auf die Sankt-Vicelin-
Kirche ein Brandanschlag verübt; das Gerichtsverfahren ge-
gen den Täter soll am 4. Februar beginnen. Spekulationen
wurden ausgelöst - „Unzweifelhaft jedoch erscheint, daß der
Hintergrund des neuen Brandanschlags deutlich gemacht ist
durch den zusammen mit Hakenkreuzen an die Wand von
Sankt Vicelin geschmierten Namen des Pastors, der mit sei-
Viele werden sich fragen, was hat
das eine mit dem anderen zu tun, wie
kann oder soll das Problem eines Kir-
chenasyls etwas zum Verhältnis Staat
zur Kirche ausdrücken. Erinnern wir
uns aber der Stellungnahmen aus Poli-
tik und Öffentlichkeit mit Bekanntwer-
den des Kirchenasylfalles in Lübeck,
dann wird deutlich, daß zwischen Kir-
che und Staat ein besonderes Verhältnis,
ein sich von unserem Jedermann-Ver-
hältnis zu unterscheidendes bestehen
muß.
Welche Reaktionen gab es auf den
Kirchenasyl-Fall?
Da waren auf der einen Seite dieje-
nigen, welche sich auf rechtskräftige
gerichtliche Entscheidungen, ja sogar
auf eine ablehnende Entscheidung des
Bundesverkfassungsgerichtes beriefen
und daraus ein rechtsstaatswidriges
Verhalten der das Kirchenasyl gewähr-
renden Gemeinde beziehungsweise de-
ren Kirchenvorstandsmitglieder ableite-
ten. Die Kirche spiele sich als rechtli-
che Oberinstanz in unserem demokcrati-
schen Rechtsstaat auf; auch die Kirche
habe die Spielregeln des Rechtsstaates
zu beachten, auch die Kirche habe ge-
richtliche Entscheidungen zu beachten.
Die Befürworter verwiesen auf die
allseits bekannten politischen Verhält-
nisse im Heimatland der Asylfamilie,
reklamierten angesichts dieser Verhält-
nisse Humanität. verwarfken teilweise
die Asylpolitik der Bundesrepublik
Lübeckische Blätter 1998/3
Deutschland als nicht zeitgemäß,
Deutschland sei de facto längst ein Ein-
wanderungsland geworden.
Es hat noch weit mehr Argumente
pro und contra Kirchenasyl gegeben,
wir können uns aber auf die angeführ-
ten beschränken. Denn bereits diese
zeigen, daß die Kirche oder die Kirchen
in unserer Republik einen Sonderstatus
genießen, andernfalls überhaupt nicht
die Zurückhaltung des Staates gegen-
über der das Asyl gewährenden Ge-
meinde nachvollziehbar wäre, viel-
leicht noch weniger die Übernahme von
Polizeischutz für die Asylfamilie.
Um diesen scheinbaren Widerspruch
nachvollziehen zu können, muß man
zur verfassungsrechtlichen Situation
der Kirchen in Deutschland grobe
Kenntnis besitzen.
In der spontanen Einschätzung wird
man übereinstimmen, Kirche und Staat
sind strikt voneinander getrennt, schlie-
Ben sich möglicherweise begrifflich
aus. Der Staat als die Kennzeichnung
eines auf den Schutz seiner Bürger vor
äußeren und inneren Angriffen, auf die
Bewahrung einer Grundordnung für das
Zusammenleben seiner Bürger gerich-
teten Gemeinwesens, also vereinfacht
ausgedrückt: zuständig für das welltli-
che Dasein des Menschen. Die Kirche
versteht sich demgegenüber als geistig
moralische Instanz und ständig für das
seelische Heil der Menschen.
Es ist wohl dieses einfache Ver-
nem Gemeindevorstand einer ausländischen Familie , Kir-
chenasyl‘ gewährt“ (,„Lübeckische Blätter“ Jahrgang 1997
Seite 181 ). Jetzt hat am 20. Januar im Rahmen eines Diens-
tagsvortrags Rechtsanwalt Dr. Hans-Eckard Tribess vom
Vorstand der dieses Kirchenasyl gewährenden Sankt-Mari-
en-Gemeinde Stellung bezogen; der Vortrag wird nachste-
hend wiedergegeben:
ständnis von der Trennung zwischen
kirchlichen und staatlichen Aufgaben,
was viele von uns, einschließlich nicht
weniger Politiker, erst recht einen
Großteil der veröffentlichten Meinung.
unmittelbar aufschreien läßt. wenn sich
die Kirche zu Fragen des täglichen Zu-
sammenlebens oder zu Sonderfragen
der sozialen Wirklichkeit erklärt oder
sich gar gegen staatliche Maßnahmen
verhält.
Dabei ist uns nicht erst seit der letz-
ten Neujahrsansprache unseres Bundes-
kanzlers bekannt, daß Kirche und Staat
sehr wohl zusammenhängen, wenn die-
ser am Schluß seiner Rede Gott bittet.
Deutschland zu beschützen.
Gar nicht mal selten bestimmen Fra-
gen der Kirche unseren Alltag mit. Da-
bei sei nicht an die alle Jahre wieder er-
scheinenden Artikel in Wochenmagazi-
nen gedacht., sondern beispielsweise an
die öffentliche Auseinandersetzung um
die Abschaffung des Religionsunter-
richtes an den Schulen wie im Bundes-
land Brandenburg und dessen Ersetzung
durch einen Ethik-Unterricht. Erinnert
sei auch an die Kruzifix-Diskussion.
Beide Sachverhalte lagen beziehungs-
weise liegen dem höchsten deutschen
Gericht, dem Bundesverfassungsge-
richt, zur Entscheidung vor.
Damit ist angedeutet, daß sich unse-
re Verfassune. unser Grundgesetz
selbst, zum Verhältnis Kirche und Staat
erklärt.
ZZ