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weiteren Ausbau der Anftlt erforderlich gewordene Vers
mendung von 915 X 1/3 über die durch Rath- und Bürger.
ihluß vom 31. Mai vor, IS. bewiligte Summe von
9400 X hinaus, nachträglich bewilligt, fo wie
daß die VBorfteherichaft ermächtigt werde, diefe Summe
dem Kapitalvermögen der Anftalt zu entnehmen,
Der Bürgeransjdhuß ertheilte diejemm Antrage feine Mit-
enehmigung.
genehmigung, 17.
Deerer des Senates vom 19. d. M., wodurch der Senat
mit Hinweis auf den Art. 128, der mit dem 1. October 1869
in Wirkjamfkeit getretenen Gewerbe. Ordnung für den Nord
deutidhen Bund, weicher drrh die Veftimmung:
„daß Kinder unter 12 Kahren zu einer regelmäßigen
Beichäftigung in Fabriken überall nicht angenommen, und
vor vollendetem 14ten Lebensjahre nur dann beichäftigt
werden dürfen, wenn fie täglich einen mindefiens drei-
fündigen Unterricht an einer von der höherem Verwal«
zungsbehörde genehmigten Schule erhalten,“
eine gänzlie Umgeftaltung der hiefelbjit für den Unter-
richt der in Fabriken arbeitenden Kindern beftehen»
den Einrichtungen nothwendig mache, dem Bürgerausichuß
mittheilt, daß nach einem zwiichen dem Polizeiamt und der
Armenanftalt getroffenen Nebereintommen, welches mit Oftern
de. Ze. veriuchsweife auf ein Zabr in Kraft treten folle und
beftehben bleibe, bis c& durch einjährige, jedoch nur auf Oftern
zufäffige, beiden Zbeilen freiftehende Kündigung aufgehoben
werde, das Armencollegium bereit fjei, die fhulpflichtigen
Fabrittinder, d. h. diejenigen jugendlichen Fabrikarbeiter,
welde vom vollendeten 1Qten bis zum vollendeten 14ten
Lebensjahre, bezichungsweife bis zur Confirmation, regel»
mößige Beichäftigung in Fabrifen gefunden haben, in die
Armenjhulen zur Zheilnahme an dem täglichen dreiftündigen
Lormittagsunterrichte aufzunehmen, daß in diejen Unterricht
der erforderliche Confirmationsunterriht miteingefdhloffen fei,
und daß der Stundenplan fo geordnet werde, daß in jenen täg«
lichen drei Stunden den Schülern genügender Unterricht im
Lejfen, Schreiben und Rechnen, in biblifiher Feichichte und
Religion, und den Mädchen Anleitung zur Handarbeit werde
ertheilt werden.
Unter Bezugnahme auf dieje Mittheilung fieht der Senat
der gutachtlichen Meußerung des Bürgerausfichuffes über die
nachfolgenden, der Bürgerfchaft zu deren Mitgenehmigung
vorzulegenden Anträge entgegen:
1) daß der aus den regehnäßigen Einnahmen des St. Zo«
hannis- Kofters zu den Koften der Fabritichule bisher mit
jährlih 980 K geleiftete Beitrag für das gegenwärtige
Kahr um 240 X, für die Zukunft um jährlich 320 X,
mithin auf 1300 X erböht weıde,
2) daß dem Pokizeiamte aus den verfügbaren Verwal-
1ungsüberfjhüffen des St. Johannis-Klofters die Summe
von 500 X zur Verfügung geftellt werde, um folde, nad
Inhalt des vorgedachten Uebereintommens für die im
Kuabenfhulhaufe der Armenanftalt nothwendigen baulichen
Nenderungen dem Armencollegium auszutehren,
3) daß dem Polizeiamte aus den verfügbaren Verwal-
tungsüberfjhüfien des St, Johannis Klofter& die Summe
von 400 X zur Verfügung geftellt werde, um den bisheri«
gen Lehrern der Fabritjhule bei ihrer Entlafjung von
derfelben zu Oftern d, Is. eine einmalige Oratification,
und zwar dem Lehrer Groth im Betrage von 300 X,
dem Lehrer Hörner im Betrage von 100 X gewähren
zu Können,
Zu den Anträgen 1) und 2) beantragte SHwargkopf
eine Zufagbefrimmung des Inhalte:
daß den Eltern der Fabrifkinder das Necht vorbehalten
werde, ihre Kinder mit Genehmigung der Fabrik-Injpec.
tion auch andere Schulen, als die Armenjchulen, befuchen
zu laffen,
Der Bürgerausihuß befhloß, die jämmtlidhen Senats
anträge mit dem von Schwargkopf geftellten Zufag«
antrage zu empfehlen,
— Die Senatscommiffjarien entfernten fich.
18.
Dem Senate wurden Vorfchläge entgegengebracht für die
Wahl eines bürgerliden Deputirten:
a) bei dem Departement des Leihhaufes, au Stelle des
abgebenden 3, GH. L. Th. Frig,
b) bei der Vorfteherfehaft des Werks und Zuchthaufes
zu St. Annen, an Stelle des abgehenden Joh. Hasfe,
c) bei der Central Armendeputation, cn Stelle des ab«
gehenden W, L, HS. Behnde.
Sur Beglaudigung
D. Aöfdenfeldt, Dr,
WrotofoNführer,